Hinzufügen von Hunderten WLANs

  • Hallo zusammen,


    da ich des öfteren mit Notebook bzw Pocket PC und einer GPS Maus sowie der entsprechenden Software WLANs scanne, habe ich eine doch recht große Liste an offenen und geschlossenen Wlans. Die Dten kann ich in relativ viele Dateiformate umwandeln (z.B. ns1 für Netstumbler): Wenn mir jemnand sagt, wei ich diese Masse an WLANS hinzufügen kann, würde das ein rehct großes Update für den Münchner Raum bedeuten. ICh schicke auch gerne jemanden die Datei zu, wenn dieser weiß, wie er sie hinzufügt.
    Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht OK sein, hat sich die Sache erledigt.
    Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass mich von dieser Liste EXPLIZIT distanzieren möchte :D
    Trotzdem wre es "nett"


    MatzeMuc86

  • alle möglcihen, viele aus der münchener innenstadt, aber sicherlich auch private (kann ich schlecht ausschließen)
    Zudem ist mir nichts bekannt, dass es verbotren ist die Koordinaten von WLANs bekannt zu geben. Schließlich kann jeder mit einem Standardnotebook und nahezu jeder GPS Maus diese Daten bekommen. Und zwar von der Straße aus. Es ist ja meines wissenstandes noch nicht einmal verboten solche WLANs zu nutzen, sofern man keine Sicherheitsvorkehrungen umgeht und dem entsprechenden keine Kosten entstehen (Tarfabhängig). Also sehe ich persönlich eher weniger ein Problem.

    Einmal editiert, zuletzt von MatzeMuc86 ()

  • @MatzeMuc86


    Da Du sicherlich keine >öffentlichen< hotspots sammelst wäre die mögliche unterstellte! Motivation:
    "Bist Du Stadt xxx, fahre bei yyy vorbei, wenn Du einen kostenlosen Internetzugang haben willst". Böswillig ableitbar wäre also: Mit der Motivation, die nachweislichen Sicherheitslücken auszunutzen und Unfug damit zu treiben. ;)



    Zitat

    ......Es ist ja meines wissenstandes noch nicht einmal verboten .......


    Einschub:
    Sieht man es einem offenen WLAN nicht an, ob es offen
    ist, damit Dritte es benutzen, bzw. wenn man das offene Betreiben nicht
    als Erlaubnis zur Nutzung für Dritte interpretieren kann, dann sollte der
    Benutzer besser von einer unzulässigen Nutzung ausgehen.



    Deine mit viel Fleiß und Energie zusammen getragene white/black-list findet sicherlich Anerkennung in den WarDriving/WarChalking/WarXing-Foren, hat aber nach meinem Dafürhalten keinen Platz im "kommerziellen & öffentlichen" POI-Warner.

  • Hohoho,


    ich sehe das nicht so halbkriminell, spare mir aber jetzt meine Bemühungen dies zu erläutern, da es e nicht gehört werden will.
    MatzeMuc86

  • Hallo,


    sieh es mal so: Nicht alles, was nicht explizit verboten ist, ist auch erlaubt.


    Oder anders: Ich schütze normalerweise mein WLAN. Aber wenn ich festellen würde, dass dieses irgend jemand missbraucht, könnte ich sehr ungemütlich werden. :evil:


    Gruss, Snoopy

  • @MatzeMuc86


    Zitat

    Hohoho, ich sehe das nicht so halbkriminell


    Als Betthupferl für Dich in Auszügen aus der


    Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht
    http://www.hrr-strafrecht.de


    Ulf Buermeyer, Leipzig/Berlin
    Der strafrechtliche Schutz drahtloser Computernetzwerke (WLANs)
    Zitat:........
    "Es stellt sich daher die Frage, inwieweit das Surfen über
    fremde Netze strafrechtlich sanktioniert ist. In Betracht
    kommen insbesondere die Straftatbestände des Ausspähens
    von Daten gem. § 202a StGB, des Computerbetrugs
    gem. § 263a StGB sowie des Erschleichens von Leistungen
    gem. § 265a StGB, aber auch weniger augenfällige
    Tatbestände des TKG und des UWG............ff
    ...........Außer Ansatz sollen hier Fälle bleiben, in denen der
    Nutzer Daten auf Rechnern im WLAN ausspäht oder gar
    manipuliert - die prinzipielle Strafbarkeit aus § 202a
    StGB und ggf. §§ 303a, 303b StGB liegt hier auf der
    Hand."............ff

    Zitat Ende.


    Lass dies einmal sacken und dann :>>


    Zitat

    ......spare mir aber jetzt meine Bemühungen dies zu erläutern, da es e nicht gehört werden will.


    >> machst Du es Dir da nicht zu einfach?
    Das Forum hat, so meine bisherigen Erfahrungen, ein offenes Ohr für sachliche statements und lebt von sich anschliessenden Diskussionen.


    Gruss

  • Zum Punkt "Erschleichens von Leistungen" kann ich wenig sagen. Die Frage ist, ob das Erschleichen von Leistungen nicht an einen Schaden des Opfers gebunden ist. Da ich jedoch kein juristischer Fachmann bin, kann ich darüber nichts definitives sagen.
    zu den anderen Punkten habe ich jedoch folgende Meinung: In ein offenes WLAn "einzudringen" bedeute nicht, dessen Daten abzuhören, Computer zu hacken oder sonst etwas. Denn das ist selbstverständlich verboten. Dann müsste man sich aber auch beschwehren, dass Dabnken als POI vorhanden sind, da das den Bankräubern arbeit erleichtert :D
    Ne im ernst: Vond en beiden obigen Punkten distanziere ich mich konkret!
    Zum Erschleichen von Leistungen bin ich wie bereits erwähnt, überfragt. Nur gibt es nicht ein Gesetzt, welches dem Autofahrer, der das Auto nicht absperrt eine Teilschuld zusopricht sofern es geklaut wird? :) Natürlich bedeutet das im Umkehrschluss nicht zwingend, dass Autos klauen erlaubt ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    << Dann müsste man sich aber auch beschwehren, dass Dabnken als POI vorhanden sind, da das den Bankräubern arbeit erleichtert >>


    von den Banken liegt uns die Erlaubnis zur Nutzung der Daten vor. :]


    Viele Grüße,
    Sven

  • Hallo,


    Zitat

    Original von MatzeMuc86
    zu den anderen Punkten habe ich jedoch folgende Meinung: In ein offenes WLAn "einzudringen" bedeute nicht, dessen Daten abzuhören, Computer zu hacken oder sonst etwas.


    naja, diese Meinung halte ich schon für ein wenig abenteuerlich. Oder gehst Du in jedes Haus hinein, dessen Haustür gerade zufälligerweise offen steht. Ich denke mal, da würdest Du Dich auch nicht drüber freuen, wenn es Deine Haustür ist (jetzt komm nicht mit: Ich mach sie ja immer zu, hast Du Kinder?). Und nicht jeder hat heute eine Flatrate, so dass Du damit dem Besitzer des WLANs ggf. auch noch materiellen Schaden zufügst.


    Leider ist durch das ganze Thema Computerhackerei, Piraterie etc. die Hemmschwelle zu dem, was ungesetzlich oder zumindest unmoralisch ist, abgrundtief herabgesetzt worden, man schaut ja dem Geschädigten nicht in die Augen, damit wird es leichter (vordergründig zumindest). Und das sollten/wollen wir hier nicht noch mit Overlays fördern.


    Just my 2 Cents


    Gruss, Snoopy

    Einmal editiert, zuletzt von Snoopy63 ()

  • Meine Meinung:


    Wo kein Kläger kein Richter.


    Wer sein WLAN nicht zu macht ist selber schuld bzw. hats nicht besser verdient
    Wer sich erwischen lässt genauso ;)


    Jetzt könnte man sicher den vergleich bringen, wenn ich die Haustür nicht abschließe
    Aber das ist alles virtuell. Ein virtuelles Eigentum. Huu. Diese Wellen gehören mir!


    Ach ja und wenn man mir das Haus ausräumt weil ich die Tür offen lasse wird mir auch jeder sagen selber schuld.


    Ich kann es aber nicht mit meinem Gewissen vereinbaren andern Leuten die Telefonrechnung hochzutreiben. Mails checken sollte, aber drin sein.



    Mal abgesehen das ich den Spaß dran verloren haben und UMTS von der Firma.
    Man macht es weil es geht.

  • Zitat

    Original von gravity
    Mails checken sollte, aber drin sein.


    Ach wie gut dass beim Standard POP und SMTP sowohl der Benutzername als auch das Kennwort im Klartext übertragen wird.


    Wenn schon so Spielereien dann bitte zuerst mal einen VPN-Tunnel aufbauen ... :D

  • hehe ich wußte dass das kommt. :D


    Ja wenn schon Remotezugriff dann richtig über RDP und ein VPN.