ZitatOriginal von luka1
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Und um es gleich konkret zu machen, ich rede hier z.B. von einer defekten Karte nach 7 Monaten Nutzung, hier würde die Gewährleistung des Verkäufers nicht mehr greifen, wenn man die Karte aus Schusseligkeit (bei so einer kleinen Karte passiert das aber rel. leicht!) zerstört hätte.
Ich glaube, dass es mit nahezu allen Produkten so ist, dass man einfach Pech hat, wenn man diese "aus Schusseligkeit" zerstört. Alles anderer liefe auf Kulanz des Verkäufers.
Das Thema gilt für Mini-SD und SD auch, da hast du recht. Aber ich habe bislang noch von keinem einzigen Fall hier (im iGO-Brett) gelesen, bei dem die Speicherkarte einfach so defekt ging. Erfahrungswerte also Fehlanzeige. Genau das halte ich aber für beruhigend.
Der potentiell Geschädigte wird sich evtl. mit dem Verkäufer darum streiten, woher der Defekt stammt. -> Unsachgemäße Behandlung, Materialfehler etc...
Grundsätzlich halte ich Hardwareschäden als für weniger umständlich in der Garantiefallabwicklung als Softwaremängel.