Hallo,
zur Zeit findet ja wieder einmal der deutsche Verkehrsgerichttag in Goslar statt. Ein Thema unter anderen: die Vollstreckung von ausländischen Bußgeldverfahren, Gerichtsurteilen etc. Dabei wurde angesprochen, daß in Österreich nach wie vor jeder Polizist (Gendarmen gibt es ja nicht mehr) über die wundersame Gabe verfügt, auch ohne Radar oder Laser die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges allein mit seinen Augen fehlerfrei zu messen. Beispiel: man fährt mit 50 km/h an einem Organ der Executive vorbei, dieser notiert das Kennzeichen und erstattet Anzeige mit der Behauptung, es wären 80 km/h gewesen. Kommt es zu einer Verhandlung, so wird automatisch dem Polizisten recht gegeben, denn - wahrscheinlich auf Grund einer besonderen genetischen Ausstattung - kann sich dieser nach Ansicht der österr. Justiz einfach niemals irren (wahrscheinlich ist das noch ein Überbleibsel der maria-theresianischen Gerichtsverfassung).
Das Schlimme daran ist, daß die deutschen Behörden gezwungen sind, diese balkanischen Verfügungen - zähneknirschend- zu vollziehen.
Ciao!