Weiterleitung von wikipedia.de untersagt...

  • Hallo


    wikipedia.de


    Habe gerade eben nur einmal schnell einen Artikel suchen wollen und habe mich dann gewundert... dass da eine Auseinandersetzung um irgendwelche Presönlichkeitsrechte "schwelte" habe ich am Rande zwar mitbekommen, aber nicht, dass es nun ein erstes Urteil mit diesen Konsequenzen gab.


    Untersagt wurde per einstweiliger Verfügung wohl die Weiterleitung von wikipedia.de zur Hauptseite von wikipedia.org.


    Nähre Infos...


    burks.de


    Natürlich bleibt die Domain wikipedia.org weiter erreichbar...


    wikipedia.org


    ...dort ist auch weiterhin der strittige Artikel auffindbar.


    MfG

  • Zitat

    Original von loew
    Armes Deutschland ...


    ?(


    Hallo


    Tja... stellt sich vermutlich die Frage nach der Verantwortung. Ich gehe mal davon aus, dass die Rechteinhaber bzw. Verantwortlichen von wikipedia [wikimedia] vor dem Urteil die Möglichkeit hatten, ein solches zu vermeiden. Zumal in anderen Artikeln der Name des Betreffenden in gewünschter Form gekürzt war/ist.


    MfG

  • Hi obk,


    aber die gesamte Wikipedia zu sperren, weil in einem Artikel möglicherweise Persönlichkeitsrecht verletzt wurde?
    Welches Gericht erlässt denn solche Verfügungen?


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart
    aber die gesamte Wikipedia zu sperren, weil in einem Artikel möglicherweise Persönlichkeitsrecht verletzt wurde?
    Welches Gericht erlässt denn solche Verfügungen?


    Hallo


    In diesem Fall war es das Amtsgericht in Charlottenburg... :gap


    ...wie hätte es anders entscheiden sollen? Da der Rechteinhaber von wikipedia [wikimedia] wohl in Florida sitzt, kann ein dt. Gericht da nur wenig entscheiden. So hat man halt die einzige Möglichkeit genommen und die Weiterleitung von der dt. Domain untersagt.


    Säße jener Rechteinhaber in D, wäre das Urteil u.U. anders ausgefallen. Dann hätte man per einstweiliger Verfügung die Löschung/Änderung des Namens in jenem Bericht verfügen können [in anderen Berichten bei wikipedia zu der gleichen Person ist dies ja der Fall].


    Eine Streitfrage war wohl, ob jener "Hacker" als "absolute Person der Zeitgeschichte" anzusehen ist und damit Persönlichkeitsrechte [Nennung des vollen Namens] beschnitten werden können. Dies hat aber nun das Gericht verneint... damit musste es aber ein Urteil fällen, das auch umsetzbar ist.


    Ich sehe da schon eine Logik... ggf. geht das Ganze aber noch weiter.


    MfG

  • Hi,


    aber dass ein kleiner Amtsrichter eine so weitreichende Entscheidung trifft, die bundesweit Konsequenzen hat, und das in Form einer einstweiligen Verfügung, das verstehe ich nicht.


    Mal davon abgesehen, dass es noch nie funktioniert hat, Internetinhalte zu verhindern. So schnell, wie da im Bedarsfall Mirrors aus dem Boden schießen, kann der Amtsrichter gar nicht gucken.


    Gruß
    H.-J.

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  • Hallo


    Klar... wikipedia ist weiterhin erreichbar... das kann - und will vermutlich auch nicht - kein dt. Gericht verhindern, da wikipedia/wikimedia in D rechtlich eben gar nicht zu belangen ist.


    Aber noch einmal: Wie hätte die Entscheidung sonst ausfallen sollen?


    Und *kleiner Amtsrichter*... das sind eben schon die, denen unser Staat zuspricht, dass sie [erstinstanzlich] ein Urteil für den Staat fällen. Mit allen Konsequenzen...


    MfG

  • Wikipedia darf deutsche Domain wieder nutzen
    Gericht hebt einstweilige Verfügung auf


    Ihre Meinung zum Thema...


    Die freie Online-Enzyklopädie Wikipedia kann ihre Domain wikipedia.de wieder auf die URL der deutschen Sprachversion weiterleiten. Am Donnerstag war dem deutschen Wikimedia-Verein wegen der Nennung des vollen Namens des 1998 verstorbenen Berliner Hackers Boris F. alias Tron untersagt worden, auf die in den USA liegenden Lexikonseiten weiterzuleiten. Heute hob das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die einstweilige Verfügung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von 500 Euro auf. Dies teilte Anwalt Thorsten Feldman, der die Wikimedia vertritt, auf Anfrage des Berliner 'Tagesspiegel' (morgige Ausgabe) mit: "Der Verein darf wieder weiterleiten, ungeachtet der beanstandeten Inhalte."


    Die Einstweilige Verfügung war von den Eltern von Boris F. erwirkt worden, weil sie verhindern wollten, dass der volle Name ihres Sohnes im Internet genannt wird. Das Interesse an seiner Person beschränke sich ausschließlich auf seine Aktivitäten als Hacker, und in der Szene sei er nur als Tron und nicht unter seinem bürgerlichen Namen bekannt gewesen, so die Begründung.


    Das Gericht nennt für die Aufhebung mehrere Gründe. So sei im Antrag der Eltern nicht eindeutig beschrieben worden, um wessen Namen es sich genau gehandelt habe. Zudem sei die Sperrverfügung unverhältnismäßig, da davon nicht nur der Beitrag über Tron betroffen sei, sondern das komplette deutsche Angebot der Wikipedia.


    Eine Entscheidung, ob die Namensnennung von Boris F. tatsächlich dessen Persönlichkeitsrechte einschränkt, ist damit jedoch nicht gefallen. Das wird frühestens in der mündlichen Verhandlung geschehen, die voraussichtlich Anfang Februar stattfindet. Möglicherweise lässt sich diese Frage aber erst klären, wenn es zur Verhandlung in der Hauptsache kommt. "Juristisch wäre es sicherlich wünschenswert, eine eindeutige Klärung herbeizuführen", sagt Anwalt Feldmann. Nach seiner Ansicht habe Wikipedia gute Aussichten, "diese Unterdrückung einer wahren Tatsachenbehauptung" zu verhindern. Allerdings sehe es der deutsche Verein nicht unbedingt als seine Hauptaufgabe an, Prozesse zu führen. (ck)


    [ Freitag, 20.01.2006, 13:58 ]