MS4100 Ein/Aus-Logik / CD sperren?

  • Hallo.


    Habe einige Fragen, welche ich mir, trotz Benutzung der Suchfunktion, gar nicht, bzw. nur unzureichend beantworten kann.
    Hoffe, ihr könnt mir helfen.
    Habe MS 4100 mit Software 4130 und Wechsler CHM 600, eingebaut in Ford Mondeo Mk II (Bj 98).


    Nun die Fragen, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde:


    1. Menüpunkt "Ein/Aus-Logik" ist funktionslos. Soll heissen: Sobald ich den Zündschlüssel in Stellung 0 bringe (oder gar abziehe) ist das 4100 sofort aus. Es gibt dann noch die Warntöne (um die Blende nicht zu vergessen) ab. Bin sehr sicher, die Batterieplusleitungen 15 und 30 korrekt angeschlossen zu haben. Habe auch sonst keine für Verpolung (Gedächtnisverlust...) typischen Symptome. Normal?


    2. Wenn ich zwischen dem Radio über den Taster einschalten, oder den Schlüssel in Stellung 1 (2 = Zündung, 3 = Anlassen) bringen - auch dann geht das Radio, wenn nicht manuell ausgeschaltet, an - und starten einige Zeit lasse, dann springt die Anzeige beim Anlassen wieder auf das Startbild. Stromversorgung des Radios wird aber (auf beiden Leitungen) nicht unterbrochen. Auch das normal? Unschädlich?


    3. Wenn ich das Radio manuell ausgeschaltet habe und das Abblendlicht (Instrumentenbeleuchtung) einschalte, dann sollen laut Bedienungsanleitung die Markierungen über beiden Drehknöpfen als Pilotbeleuchtung leuchten. Bei mir leuchtet aber nur die linke (und das dann auch noch in rot...). Blende defekt? Oder Druckfehler?


    4. Ich benutze,u. a. um die Original-CD zu schonen, eine selbstgebrannte Kopie der Navigations- CD. Möchte diese permanent im Gerät belassen, damit die Navigation jederzeit zur Verfügung steht. Höre bei jedem Ein-/Ausschalten das Laufwerk anlaufen. Sollte die CD doch besser entnommen werden, da sonst mit erhöhtem Verschleiss zu rechnen ist?


    5. Habe auf der besagten CD mittels Lightscribe meinen Namen, Anschrift und Telefonnummer "verewigt", um bei Diebstahl den Dieben eventuell einen Stein damit in den Weg zu legen. Möchte ausserdem dem Spieltrieb von gelegentlichen Mitbenutzern des Fahrzeuges einen Riegel vorschieben. Denke, dafür wäre es nützlich, wenn ich den Auswurf der CD sperren könnte. Soll angeblich auch gehen. Nur, wie?


    6. Ebenfalls um den Spieltrieb zu bremsen würde ich es gerne (auch aus Sicherheitsgründen) unterbinden, daß während der Fahrt mit der Zieleingabe rumgespielt wird. Soll auch gehen (und in einigen anderen Ländern wohl sogar so vorgeschrieben sein). Nur wieder, wie?


    7. Vermisse beim 4100 eine Funktion, welche ich aus Blaupunkt-Navis kenne: Den "Sensorentest". Damit kann man wunderbar auf kurzem Weg (und ohne die Verkabelung auseinanderzupflücken) testen, ob alle benötigten Signale, z. B. Tacho- und Rückfahrsignal, korrekt anliegen. Ausser der Anzahl der empfangenen Satelitten in einem Info- Bildschirm kann ich dem Gerät keine Angabe entlocken. Habe ich da in der Bedienungsanleitung etwas übersehen? Geht die Abfrage mit dem 4100 überhaupt?


    Entschuldigung, daß es etwas umfangreicher geworden ist. Wäre für jeden Hinweis sehr dankbar. Hoffe, daß ich euch mit Fragen zu so einem alten Gerät nicht langweile...


    Grüsse aus dem Sauerland,



    Hartmut

  • Tach auch,

    ich habe einige Antworten, wenn auch nicht auf alle Fragen.

    1.) Das ist Normal so. Was erwartest du denn von einer "Ein/Aus-Logik"?

    2.) Unschön, nervend, aber bedingt als normal zu bezeichnen. Viele Autos schalten beim Starten die Zubehör-Leitung ab, um Strom zu sparen. Desweiteren ist es möglich, dass die Batterie deines Wagens beim Startvorgang so weit in die Knie geht, dass sich das Radio abschaltet.

    4.) Da das Gerät ständig auf die Navigations-CD zugreift, um ständig betriebsbereit die genaue Pasition zu kennen, fragt es beim Hochfahren natürlich ab, welche CD eingelegt ist. Das ist völlig normal, und wenn du das Gerät nicht nur alle 6 Monate einmal benutzt ist die Abnutzung durch raus/rein größer.

    5.) Diese Funktion ist für Händler gedacht und findet sich in einem Code-geschützem Menü. Wir sind im Forum überein gekommen, den Code hier nicht zu nennen.

    6.) Mir ist kein Weg bekannt, diese Funktion an einem 4100 zu sperren.

    7.) Auch das findet sich im Händlermenü.


  • Wie mein Vorredner treffend mitteilte: normal.
    "Ein/Aus-Logik" ist genau das!
    Du kannst dann das Radio von Hand, ohne Zündung wieder einschalten.


    Bei guten Geräten, wie dem MS4100, bleibt dann das Gerät aber nicht bis zum Verrecken der Batterie an ;) , sondern schaltet vorher ab.


    Beim MS4100 sollte man den Abschalt-Timer sogar einstellen können.


    Gruß
    MS5500

  • Hallo.


    Zunächst einmal, vielen Dank für die Antworten.
    Allerdings baut sich bei einigen Punkten bei mir unverzüglich Druck in der Kragengegend auf...


    Aber der Reihe nach:


    Zitat

    1.) Das ist Normal so. Was erwartest du denn von einer "Ein/Aus-Logik"?


    Normal ist schon mal beruhigend. Erwartet? Die Funktionsweise des Originalradios. Blieb automatisch an. Schaltete dann nach einer Stunde ab.


    Zitat

    Du kannst dann das Radio von Hand, ohne Zündung wieder einschalten.

    Zitat

    Bei guten Geräten, wie dem MS4100, bleibt dann das Gerät aber nicht bis zum Verrecken der Batterie an, sondern schaltet vorher ab.


    Nun ja, stimmt schon, macht auf diese Weise ebenfalls Sinn. Hatte es in dieser Richtung auch noch nicht ausprobiert. Bei näherer Überlegung gefällt es mir so eigentlich sogar besser. Wenn ich das Radio laufen lassen will, dann brauche ich ja nur den Schlüssel in Position 1 zu belassen (sogenannte "Autokinoschaltung", Zündung und Grossverbraucher sind dabei aus).


    Zitat

    Beim MS4100 sollte man den Abschalt-Timer sogar einstellen können.


    In der Bedienungsanleitung ist nur die Rede von einer Stunde...


    Zitat

    2.) Unschön, nervend, aber bedingt als normal zu bezeichnen. Viele Autos schalten beim Starten die Zubehör-Leitung ab, um Strom zu sparen. Desweiteren ist es möglich, dass die Batterie deines Wagens beim Startvorgang so weit in die Knie geht, dass sich das Radio abschaltet.


    Hmm, ist für mich nicht unbedingt beruhigend. Es gibt also Autos, wo das Gerät auch beim Starten an bleibt? An den Anschlüssen liegt es bei mir nicht - werden beide nicht beim Starten unterbrochen (also keine Schaltung über sogenanntes "X-Relais" oder sowas). Weder im Schaltplan so vorgesehen, noch beim Messen feststellbar. Das Originalradio fiel nicht aus.
    An die Batterie mag ich auch nicht glauben. Ist die Grösste, welche (aufgrund der Platzverhältnisse) in den Motorraum passt und zudem erst 3 Monate alt. Aber vielleicht zieht der Anlasser bei einem V6 ja wirklich soviel Saft... Der Aussetzer führt aber nicht zur Beschädigung des Navis?


    Zitat

    4.) Da das Gerät ständig auf die Navigations-CD zugreift... ...ist die Abnutzung durch raus/rein größer.


    Das beruhigt mich wirklich und freut mich zu lesen.


    Zitat

    5.) Diese Funktion ist für Händler gedacht und findet sich in einem Code-geschützem Menü. Wir sind im Forum überein gekommen, den Code hier nicht zu nennen.


    Wie schön...
    Es gibt hier also eine Zwei- Klassen- Gesellschaft: Die eingesessenen, altehrwürdigen "Wissenden" und die neuen Forenmitglieder, welche man ruhig dumm halten kann?
    Da geht bei mir als Voll- Sozi unmittelbar die Kappe hoch und mein Gerechtigkeitssinn läuft Amok!
    Zudem war es in der Gerätebeschreibung wir folgt aufgeführt: "CD- Auswurf kann gesperrt und mit einem Code belegt werden". Hörte sich für mich so an, als würde ich den Code für diese Funktion vergeben!
    Sehr unbefriedigend! Und zu Leuten, welche helfen könnten, es aber nicht tun, da habe ich so meine spezielle Meinung...
    Ebenso zu dieser Eigenart von VDO. Aber dazu später mehr.


    Zitat

    6.) Mir ist kein Weg bekannt, diese Funktion an einem 4100 zu sperren.


    Da haben mich meine grauen Zellen wohl im Stich gelassen. Meinte, ich hätte schon mal über den umgekehrten Fall (Zieleingabe während der Fahrt sollte freigegeben werden) gelesen. Finde ihn aber nicht mehr. Vielleicht werde ich ja auch einfach mittlerweile Banane...


    Zitat

    7.) Auch das findet sich im Händlermenü.


    Und nochmal: Wie schön...


    Bin auf dieses ominöse, codegesicherte Händlermenü auch schon in der Bedienungsanleitung gestossen. Was mich betrifft, so hat sich die Firma VDO damit selber ins Knie geschossen!
    Dieses Gebrauchtgerät stellt für mich den Einstieg in die Fahrzeugnavigation dar. Ursprünglich suchte ich lediglich einen CD- tauglichen Ersatz für das Werksradio mit Kassettenlaufwerk. Durch das relativ günstige Angebot dachte ich mir: Probierst es halt mal aus...
    Da ich mich ziemlich schnell (trotz bislang einer Fehlleitung) an die Navigation gewöhnt habe, steht in absehbarer Zeit eine Neuanschaffung (dann wohl eines Neugerätes) ins Haus. Dies entweder durch "Vererbung"(an den Junior, sobald er sein erstes eigenes Auto hat) oder durch Defekt (Nichts hält ewig...), je nachdem, was zuerst eintritt.
    Diese "advokatorische Ethik" von VDO wird in jedem Fall massgeblichen Einfluss auf meine Kaufentscheidung haben.


    Es ist doch so:
    Als Kunde von VDO "oute" ich mich doch wohl offensichtlich als geistig minderbemittelt - man kann mich offenbar nicht für voll nehmen.
    Wie anders lässt es sich erklären, dass mir Informationen, welche Geräte anderer Hersteller (z.B. Blaupunkt) als selbstverständlich zur Verfügung stellen, vorenthalten werden?
    Daß ich nicht alle möglichen Funktionen nutzen darf?


    Ach ja, ich lese da etwas von Werten, welche für das Funktionieren des Radios notwendig sind, die ich verändern könnte.
    Nun, falls wirklich vermurkst, dann gibt es für diesen Notfall in der Welt der Technik üblicherweise die Möglichkeit eines RESET, bzw. die Wiederherstellung des Auslieferungszustandes, verbunden mit dem Einsetzen der DEFAULT- Werte. Es gilt ja auch der Grundsatz, daß durch Software keine Hardware beschädigt werden kann.
    Aber vielleicht ist das bei VDO ja anders?
    Ist es das? Ein programmiertechnisches Unvermögen des Herstellers? Ergo, ein weiterer Hinweis auf eine Fehlentscheidung beim Kauf?


    Zudem: Das Gerät ist weder gemietet noch geleast. Es ist gekauft! Also mein Eigentum! Wer schreibt mir denn vor, was ich mit meinem Eigentum zu machen habe?
    Könnte es ja auch aufschrauben und mit dem Lötkolben drin rumstochern oder es aus dem Fenster den Hang runterwerfen. Was geht das die Firma VDO noch an?


    Betreffend des Sensorentest: Leute, die nicht selber einbauen, würden sich diese Anzeige wahrscheinlich nie ansehen. Falls doch, dann können sie solange draufgucken, wie sie wollen: Dadurch passiert genau nichts!
    Diejenigen, welche selber "basteln", lassen sich durch die mangelnde Anzeigemöglichkeit auch nicht abhalten - die Überprüfung wird ihnen nur überflüssigerweise erschwert!


    Ausserdem:
    Ich halte mich über mein Fahrzeug durch Sichtprüfungen usw. bis hin zum Auslesen von Motorbetriebszuständen per OEBD- Schnittstelle auf dem Laufenden.
    Man könnte also sagen: Ich bin über den Zustand und die Funktion des Fahrzeuges, welches ich verantwortlich im Verkehr führe, voll und ganz informiert.


    Ganz Gallien? ... äh, Pardon: Ganz informiert?


    Nein! Da gibt es ein kleines Radio, dessen Erbauer meinen, sie wissen besser als ich, was gut für mich ist...
    Vielleicht sollte man dann ja auch noch die Klang- und Lautstärkeeinstellungen per Code sperren: Kann man ja schliesslich die Lautsprecher mit abschiessen...
    Aber eventuell soll das ganze Verfahren ja nur zu höherer Kundenanbindung und -zufriedenheit führen:
    Ich heize ja gerne 80 km durch die Gegend, mache dann beim VDO- Händler "Bitte-Bitte", damit dieser, selbstverständlich nach der meinerseitigen Entrichtung eines entsprechenden Obulus, nach Durchführung keltischer Fruchtbarkeitsrituale zum mächtigen Medizinmann mutiert und dem Navi-Radio geheimnisvolles Leben einhaucht und (für Besitzer anderer Fabrikate frei verfügbare) bislang unbekannte Funktionen erweckt.


    Nee - sowas hole ich mir nie wieder!
    Was sagen denn eigentlich die anderen Besitzer der betroffenen Geräte zu dieser Bevormundung?


    Boah, mir geht da noch einiges durch den Sinn! Aber ist schon mehr als lang genug... Musste mir einfach mal Luft machen. Hoffe, es fühlt sich niemand persönlich angesprochen. So war es nicht gemeint.


    Aber ärgern tut's mich doch...


    Grüsse,



    Hartmut

  • Ich denke das du an den CODE nicht über das Forum rankommst, dafür kann das Forum als solches nichts, nur soviel ich weiß ist VDO an einen ADMIN herangetreten diesen CODE nicht weiter Preis zu geben, da gibt es auch einen Thread zu, irgendwo.


    Du benötigst bei Becker,JVC, ALPINE oder Blaupunkt ebenfalls Tastenkombinationen um an versteckte Menüs heran zu kommen, ist also nicht nur bei VDO Geräten so, das Problem ist ganz einfach wenn jemand an solche einen CODE herankommt, wird auch sehr viel an den Geräten gespielt, daher bleibt dieser meist nur Händlern zugänglich, Wenn du sehen könntest was sich hinter den Menüs mancher Hersteller verbirgt, hättest du dafür vielleicht auch Verständnis.


    Die CD-Auswurf sperre ist von Seitens VDO in das Gerät eingebracht worden damit Händler in Ihrer Vorführwand, ihre CD`s vor unbefugtem entfernen zu schützen und obliegt daher ebenfalls dem CODE Bereich, wozu sollte sonst ein Endkunde das Laufwerk sperren, wobei ich auch schon 2 mal den Fall hatte das nach entsperrung die CD trotzdem drin blieb, da du doch eh eine Sicherungskopie hast, ist es doch egal ob diese dann weg kommt aus welchen Gründen auch immer.


    Also immer schön geschmeidig bleiben.


    Gruß
    Schlaubi

  • @Hacky


    Ich kann durchaus verstehen, dass du dich als Erwerber dieses Gerätes in deiner Freiheit über dein Eigentum eingeschränkt siehst. Doch ich hoffe, ich kann auch dein Verständnis für VDO wecken. Einen der Gründe für die Code-Sperrung hat Schlaubi schon genannt: der Schutz der CDs in der Händlervorführwand und in Mietwagen. Beim zweiten, dem Schutz diverser Einstellungen, kam es regelmäßig zu reklamativen Einsendungen zu VDO, da die Geräte nicht mehr liefen, nachdem der Kunde alles verstellt hat. Um diese Einstellungen rückgängig zu machen ist entweder viel Fachwissen erforderlich oder ein Flashupdate bei VDO. Um diese leichtsinnigen Kunden vor sich selbst und Kosten zu schützen wurde dieser Bereich mit einem Code versehen.


    Und da du über uns und VDO geschimpft hast, möchte ich nun auch über dich schimpfen: würdest du die Einbauanleitung aufmerksam lesen, hättest du gar keinen Gruund für die Beschwerde.


    Zitat

    An die Batterie mag ich auch nicht glauben. Ist die Grösste, welche (aufgrund der Platzverhältnisse) in den Motorraum passt und zudem erst 3 Monate alt. Aber vielleicht zieht der Anlasser bei einem V6 ja wirklich soviel Saft... Der Aussetzer führt aber nicht zur Beschädigung des Navis?


    Das Ende der Fahnenstange bei Becker liegt diesbezüglich bei etwa 9Volt, bei VDO wird es nicht viel anders sein - aber Werte kenne ich hier nicht. Und wenn die Betriebsspannung darunter zusammenbricht, schaltet sich das Gerät aus. Schaden nimmt es dadurch allerdings keinen.

  • Möchte noch die 3. und die 6. Frage beantworten, da diese ja noch ungeklärt sind.


    Also zu 3., wenn ich mich nicht ganz täusche dann sollten auf beide Seiten über den Knöpfen die Beleuchtung angehen,Rot ist richtig und nicht veränderbar. Muss man mit leben.
    zur 6., ja das gibt es und zwar wieder im Servicemenü zum Einstellen. In Holland gibt es glaube so ein Gesetz das man während der Fahrt kein Ziel eingeben darf.

  • Zitat

    Original von Andreas M.
    Möchte noch die 3. und die 6. Frage beantworten, da diese ja noch ungeklärt sind.


    Also zu 3., wenn ich mich nicht ganz täusche dann sollten auf beide Seiten über den Knöpfen die Beleuchtung angehen,Rot ist richtig und nicht veränderbar. Muss man mit leben.
    zur 6., ja das gibt es und zwar wieder im Servicemenü zum Einstellen. In Holland gibt es glaube so ein Gesetz das man während der Fahrt kein Ziel eingeben darf.


    In Holland gab es ein Steuervorteil (Abzug der BPM, spezial Steuer der PKW) bei einem Navi wobei man während der Fahrt kein Ziel eingeben kann.
    Dann muß der Navi beim Neukauf der PKW mitbestellt werden und der Blokkierung soll nicht rückgangig gemacht werden können.
    So weit mir bekannt ist dieser Steuervorteil verschwunden, muß ich mal nachschauen.

  • In Holland gab es ein Steuervorteil (Abzug der BPM, spezial Steuer der PKW) bei einem Navi wobei man während der Fahrt kein Ziel eingeben kann.
    Dann muß der Navi beim Neukauf der PKW mitbestellt werden und der Blokkierung soll nicht rückgangig gemacht werden können.
    So weit mir bekannt ist dieser Steuervorteil verschwunden, muß ich mal nachschauen.[/quote]


    @JWW
    erstellst du grad deine eigenen Holländischen BPM Gesetze?? Du bezahlt bei der Einführung von Deutschen Autos nach NL sogar eine höhere BPM bei der Douane wenn das Auto ein Navi hat, weil es wozu die BPM auch da ist, Luxus ist. Und hat nichts damit zu tun das man während der Fahrt ein Ziel eingeben darf. Telefonieren wird auch nicht gern gesehen während der Fahrt, aber trotzdem gibt es kein Gesetz dagegen.
    Und Leute ohne Handy werden auch nicht von der BPM befreit, zumal man die eh nur beim erwerb eines Autos bezahlt.


    Gruß
    Schlaubi

  • Zitat

    Original von Schlaubi
    In Holland gab es ein Steuervorteil (Abzug der BPM, spezial Steuer der PKW) bei einem Navi wobei man während der Fahrt kein Ziel eingeben kann.
    Dann muß der Navi beim Neukauf der PKW mitbestellt werden und der Blokkierung soll nicht rückgangig gemacht werden können.
    So weit mir bekannt ist dieser Steuervorteil verschwunden, muß ich mal nachschauen.


    @JWW
    erstellst du grad deine eigenen Holländischen BPM Gesetze?? Du bezahlt bei der Einführung von Deutschen Autos nach NL sogar eine höhere BPM bei der Douane wenn das Auto ein Navi hat, weil es wozu die BPM auch da ist, Luxus ist. Und hat nichts damit zu tun das man während der Fahrt ein Ziel eingeben darf. Telefonieren wird auch nicht gern gesehen während der Fahrt, aber trotzdem gibt es kein Gesetz dagegen.
    Und Leute ohne Handy werden auch nicht von der BPM befreit, zumal man die eh nur beim erwerb eines Autos bezahlt.


    Gruß
    Schlaubi[/quote]


    Eben, darüber rede ich :)


    Bis 31/12/03 gab es ein "van BPM vrijgestelde voorziening" (wie übersetzt man das richtig auf D?) von 1700, und ab 1/1/04 von 1250 wenn mann beim NEUKAUF ein Navi mitbestellst wobei die Eingabe blokkiert ist.


    Wenn du mich dein privaten E-mail Adresse gibst schicke ich dir den Artikel als PDF 8)

    Einmal editiert, zuletzt von JWW ()

  • Zu Deutsch übersetzt Eine von der BPM Freigestellte Maßnahme, ich kenn den Text, war aber eher wieder so eine Lücke damit die NL Auto Händler Kunden locken konnten, konntest auch vor ca. 6 Monaten einen VW/Audi beim Händler komplett ohne BPM Belasting kaufen, betraf aber nur die 250 Neuwagen auf dem Hof beim Kauf der Nachrüstung einer Klimaanlage.


    Was glaubst du was sich die Händler über die BPM Geschichte aufregen, genauso wie über den verwijderingsbijdrag, es hieß ja auch mal das das alles abgeschafft werden sollte bis 2007, mit dem Grijs Kenteken gabs ja mal einen Versuch in Brabandt, ist für Privat Personen abgeschafft worden, bis alle Jeep Fahrer auf die Barikaden gegangen sind.


    Gruß
    Schlaubi

  • Hallo,


    Also, dann sind wir darüber einig das es dieser Steuervorteil gab :)


    Ich habe es mal nachgeschaut, ab 1/1/05 ist er verschwunden, lese mal mit:


    Zitat

    6.2 Beëindiging accessoireregeling


    De heffing van de Belasting op personenautos en motorrijwielen (BPM) sluit aan bij de catalogusprijs van de personenauto, de bestelauto of het motorrijwiel. De waarde van bepaalde accessoires, die voor de tenaamstelling van het voertuig reeds zijn ingebouwd en die dan uiteraard tot uitdrukking komen in de catalogusprijs, kan nu nog voor de heffing van de BPM buiten beschouwing worden gelaten. Op grond van deze regeling wordt op dit moment de (forfaitair vastgestelde) waarde van onder meer de cruisecontrol, het navigatiesysteem en de LPG-installatie buiten de catalogusprijs gehouden en dus niet met BPM belast. Met ingang van 1 januari 2005 vervalt deze mogelijkheid.


    Der komplette Artikel kannst du hier finden

  • Na super, dann kannste bei Einfuhr jetzt für Navi und Cruise Control auch noch BPM zahlen.


    Bin für die Abschaffung der motorrijtuigenbelasting, war ja auch mal im Gespräch und das auf gefahrene KM zu berechnen, aber das wird jetzt zu OFF Topic.


    Gruß
    Schlaubi