Beim Test des TomTom GO 700 auf Geo24.de las ich dies:
Beim Einsatz des integrierten OVI-Warner unbedingt die nationalen Gesetze beachten, in Deutschland ist der Einsatz als Ordnungswidrigkeit einzuordnen. Die Betrachtung vor der Fahrt ist zulässig, dass betriebsbereite Mitführen jedoch nicht.
Gilt das auch für die Blitzerinfo der VDO-Geräte?
Und wenn ja, warum bin ich noch nie vn VDO-Dayton darauf hingewiesen worden?
Beste Grüße,
Jürgen