Rücknahme Einzugsermächtigung bei 1und1 - Kündigung wird angedroht

  • Hallo hätte da mal ne Frage:


    Da ich mich kurzzeitig geärgert hatte, habe ich bei 1und1 meine Einzugsermächtigung widerrufen.


    Nun schreiben die mir, sofern ich keine neue Einzugsermächtigung erteile,
    hätte dies die Kündigung meines Vertrages zur Folge.


    Kennt sich da jemand genauer aus?
    Ist das überhapt rechtens?


    Gruß
    Thomaso

  • Hi Thomas,


    ich weiss nicht wie alt dein Vertrag bei 1und1 ist und zu welchen Konditionen du abgeschlosen hast. Derzeit überschwemmen Arcor, Tele2 und Konsorten den Markt mit Billigangeboten.


    Wenn du was Besseres findest als du bei 1und1 abgeschlossen hast, würde ich denen antworten, dass du keine neue Einzugsermächtigung erteilst und die Kündigung von 1und1 selbstverständlich akzeptierst. Lass dir miteilen, zu welchem Termin der Vertrag aufgelöst wird und gehe zu einem anderen Anbieter.


    Frank

  • Habe 1und1 selbst erst 4 Wochen (4DSL)
    Ich möchte eigentlich nur wissen, ob die grdsl. auf die Erteilung der Einzugsermächtigung bestehen können.


    Nach meinem Rechtsverständnis ist das unmöglich,
    aber ich hab nicht wirklich Ahnung.


    Also, falls das jemand genauer weiß,
    würd ich mich über die Info freuen.

  • Hi,


    was steht denn in den von dir akzeptierten AGB dazu drin? Wenn der Tarif u.a. auf einer Bankeinzugsermächtigung basiert, dann musst du entscheiden, ob es dir die Sache wert ist oder du folgst Frank's Tip.


    Gruß
    Harald

  • Hallo,


    gemäss der AGB von 1&1 für DSL-Anschlüsse Absatz 5.4 ist die Zahlung der Entgelte nur per Lastschriftverfahren möglich. Firmen machen das gerne, weil sich der Aufwand minimieren und die Abwicklung automatisieren lässt.


    Ob dieses rechtlich Bestand hat, insbesondere wenn man den nachfolgenden Absatz hinzuzieht, kann ich nicht sagen.


    Aber wie frabe schon sagte, wenn 1und1 nicht mehr will, es gibt genug Alternativen. Und: Die Firmen reagieren sicherlich härter bei einem Neukunden, wenn es schon bei der ersten Abrechnung Unstimmigkeiten gibt.


    Übrigens lohnt es sich in jedem Falle auch mal, die AGB für Verträge, welche man abschliesst, zu lesen. Vor allem wenn es um Leistungen und Zahlungen geht...


    Gruss, Snoopy


    Edit: Übrigens würde ich Dir raten, für den Falle der Kündigung auch mal den Absatz 7 und 8 zu lesen, insbesondere Absatz 7.5. Darin ist festgehalten, dass bei einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund durch 1und1 der Kunde weiterhin 30% der Grundentgelte zu entrichten hat bis eine wirksame Kündigung erfolgen kann. Ob das wiederum Bestand hat, kann nur ein Rechtsanwalt oder eine Verbraucherberatung sagen. Und, wie der alp schon sagte, Du hast diese AGB unterschrieben und zunächst anerkannt. Damit sind diese grundsätzlich Vertragsbestandteil, sofern einzelne Absätze nicht rechtlich unzulässig sind.


    Edit 2: Kurz mal gegoogelt: Ich habe dort eine Erörterung gefunden, dass eine Beschränkung auf Zahlung per Lastschrift zulässig ist, sofern zwischen Rechnungsstellung und Einzug eine angemessene Frist, i.d.R. min. 5 Werktage, liegen, es ging dabei um einen Mobilfunkvertrag. Das hält 1und1 mit Ihren AGBs ein (es ist dort entsprechend formuliert). Damit entsteht für den Verbraucher keine unangemessene Benachteiligung, womit die AGB-Klausel gültig ist. Aber, ich bin kein Jurist, für genaue Auskunft immer einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherberatung fragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Snoopy63 ()

    • Offizieller Beitrag

    Vorneweg: Ich bin kein Jurist


    Zahlungsbedingungen kann man sicher zum Bestandteil eines Vertrages machen. Sittenwidrig dürfte die übliche Einzugsermächtigung auch nicht sein.
    Ich würde mal nachlesen, ob die Einzugserm. Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages ist.

  • Hallo Thomas,


    Zitat

    Original von Thomaso
    Habe 1und1 selbst erst 4 Wochen (4DSL)
    Ich möchte eigentlich nur wissen, ob die grdsl. auf die Erteilung der Einzugsermächtigung bestehen können.


    um alles von mir geschriebene kurz zusammenzufassen:
    So, wie es in deren AGBs steht nach meiner Meinung: JA.


    Und Du hast diese AGBs unterschrieben, damit sind diese Vertragsbestandteil.


    Gruss, Snoopy

  • Ich frage mich was das Problem für eine Einzugsermächtigung für dich ist? Ob du nun jeden Monat aufs neue einen neuen Betrag per Hand überweisen musst oder es automatisch abgezogen wird, ist dir doch relativ egal, es kommt aufs gleiche raus, bezahlen musst du so und so. Deswegen verstehe ich deine Kündigung der Ermächtigung nicht.


    Ausserdem, wenn du den Vertrag mit den geltenden AGBs abgeschlossen hast, und die einzelnen Paragraphen der AGB wirksam sind (was hier der Fall ist), dann kannst du nichts dagegen machen. Hättest dir vorher die AGBs durchlesen müssen, ganz einfach. Im Nachhinein wirst du da nichts machen können, ausser die Einzugsermächtigung zu erteilen, sonst wird es sehr teuer für dich.

  • @Shinzu
    Er hat doch geschrieben, dass er die Einzugsermächtigung zurückgenommen hat, weil er sich geärgert hat. Was auch immer das bedeutet.


    Bzgl. des Vertrages gehe auch ich davon aus, dass die Bezahlung per Einzugsermächtigung durch den Vertrag von seiten 1und1 gesichert ist.
    Es würde mich allerdings wundern, wenn auch die 30%-Geschichte einfach so durchzusetzen ist. Ich glaube nicht, dass 1und1 den Vertrag einerseits kündigen kann, andererseits aber 30% weiterhin einfordern darf. Das klingt mir doch ein wenig unrecht.


    Das wäre doch denke ich mal eine interessante Aufgabe für eine Verbraucherzentrale sich darum zu kümmern.

  • Das Problem bei den heutigen DSL-Anbietern ist eben die 24monatige Vertragsbindung, da muss man sich vorher wirklich sehr gut vorher informieren bevor man sich da langfristig bindet, besonders bei dem Preisverfall zur Zeit.
    Hatte vor einiger Zeit auch Probleme mit Arcor, obwohl ich mit denen absolut zufrieden war. Musste nur umziehen und konnte den DSL-Anschluss nicht mitnehmen, da es kein DSL an meinem neuen Wohnort gab. Arcor wollte dann eine Zwangsgebühr, weil ich den Vertrag vorzeitig gekündigt habe. Was ich auch iO finde persönlich, sonst kann ja jeder einfach mal so nen Vertrag machen und ein paar Monate später wieder kündigen - Verwaltungsaufwand umsonst, keine Planungssicherheit für das Unternehmen. Da schrecken solche Zwangszahlungen schon enorm ab.
    Kann nicht beurteilen, ob die 30%-Zahlung rechtlich einwandfrei ist, bin nur BWL Student mit guter Jura-Ausbildung, aber soweit reicht es nicht rein ins Vertragsrecht. Auf jeden Fall MUSS er wieder die Einzugsermächtigung erteilen, das ist sicher. Wenn nicht, läuft er Gefahr das er die Kündigung bekommt und dann die 30%-Zahlungen an der Backe hat...und das wird dann ein ewiges hin und her, bis man sich einigt mit dem Anbieter und das aus der Welt geschafft hat.

  • Also, wenn man umzieht und der Carrier ist nicht in der Lage dort den gleichen Anschluss wieder herzustellen, dann finde ich es nicht in Ordnung eine "Zwangsgebühr" zu verlangen!

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • Es geht doch tatsächlich auch ohne Einzugsermächtigung!
    Rechnung zahlbar innerhalb von 10 Tagen.


    Gruss
    Thomaso

  • Und kein weiterer Kommentar seitens 1&1 oder lief zwischenzeitlich noch das ein oder andere hin und her?

  • Es kam wie schon gesagt, nur ein kurzes Schreiben, dass die Rücknahme meiner Einzugsermachtigung die Kündigung des Vertrages zur Folge hat.


    Heute jedoch bekam ich die Rechnung mit dem Hinweis: "Zahlungsbedingungen: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum."