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eine Bekannte hat im Restaurant aus Versehen ein Glas Cola umgestoßen und so über einen dieser neumodischen Kassenfunkhandheldbestellblöcke gekippt, woraufhin das Ding einen Colaschaden hatte. Die Haftpflicht hat diesen Schaden (1600 Euro!!! Warum nutzen die Gaststätten nicht PDAs, frage ich mich?!) ohne Widerworte sofort übernommen.
Das war ein klassisches "Augenblicksversagen". Die Kasse stand da, wo sie hingehörte. Wäre sie auf dem Boden gestanden, hätte die Versicherung Deiner Bekannten nicht gezahlt. Könnte die Versicherung beweisen, dass jemand Deiner Bekannten vor dem Missgeschick gesagt hätte, sie solle mit dem Glas nicht si dicht bei der Kasse stehen, würde sie auch nicht zahlen.
Die Versicherung zahlt, wenn der Verursacher das Unglück nicht voraussehen konnte, und während des Unglücks keine Möglichkeit hatte, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Sonst nicht.
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Das absichtliche, händische Auftropfen von Seifenlauge ist dem nicht zuzurechnen.
Klar, das vorsätzliche Beschädigen eines empfindlichen Gerätes durch Einwirkung von Wasser ist natürlich nicht versichert.
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Entweder Du hast Dir das Ding geliehen, oder durch verbotene Eigenmacht erlangt. Such es Dir aus, versichert ist beides nicht.
Oder Du bringst gewerbsmäßig Folien auf, dann ist es auch nicht versichert.
Wenn Du mal kurz das Gerät eines Freundes in die Hand nimmst ( Du Ferkel
), und es Dir runterfällt, weil Du Dich gerade selten dämlich angestellt hast, dann ist das wohl versichert.
Wenn Du den PDA in die Hand nimmst, um eine Folie aufzubringen, ist es nicht versichert.
Gruß
H.-J.