Hi,
hast Du einen Virenscanner laufen?
Gruß
H.-J.
Hi,
hast Du einen Virenscanner laufen?
Gruß
H.-J.
Hi,
hast Du bei Start -> Einstellungen -> Verbindungen -> Erweitert -> Netzwerke auswählen -> 'Programme mit automatischem Internetzugriff verwenden:' -> Bearbeiten -> Proxyeinstellungen bei 'Dieses Netzwerk stelle eine Verbindung mit dem Internet her' einen Haken drin?
Gruß
H.-J.
Hi,
bitte versuche zwischen POI, Overlay, und POI-Warner zu unterscheiden. Es wird sonst zu schwierig, Dir zu folgen.
POI = ein Point of interest, also eine Tankstelle
Overlay = Sammlung von gleichen POIs, also alle McDonalds
POI-Warner = Programm, um POIs auf dem PDA zur Anzeige zu bringen, und bei Annäherung eine Meldung auszugeben
Glopus = Programm, das unter anderem auch POIs auf dem PDA zur Anzeige bringen kann
Wenn Du den POI-Warner benutzt, kannst Du die Darstellung der POIs in Glopus deaktivieren.
Du kannst in Glopus aber dennoch nahegelegene POIs suchen und als navigationsziel an das Navi übergeben.
Gruß
H.-J.
Hi,
schon mal nen Doppelklick probiert?
Gruß
H.-J.
Hi,
mit der Item-Nummer kannst Du das überall bestellen, wo es Proclips gibt.
Ah, das ist das Display vom Bordcomputer, ich hab das für eine Ablage gehalten.
Gruß
H.-J.
Hi,
Du musst noch tiefer in den Ordner POIs.
Gruß
H.-J.
Hi,
also, ich weiss nicht, diese 4 Positionen kommen doch in Frage?
http://w3.easytrade.net/brodit_shop/product.dip?item=1233872&fid=1233906
http://w3.easytrade.net/brodit_shop/product.dip?item=1233873&fid=1233918
http://w3.easytrade.net/brodit_shop/product.dip?item=1233876&fid=1233923
http://w3.easytrade.net/brodit_shop/product.dip?item=1233875&fid=1233922
Gruß
H.-J.
Hi,
die Proclips lassen sich üblicherweise zerstörungsfrei montieren und spurlos demontieren.
Oder lass ihn beim Verkauf einfach drin. ;D
Bestell' Dir einfach so ein Ding und sieh's Dir an.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von DeJe
Für mich als normal Sterblichen ist hier doch eindeutig ein PDA/Handheld/Notebook mit GPS, Navi-Software und eben Blitzerwarnern beschrieben.
Hi DeJe,
für mich macht es einen Unterschied, wie die Daten (Blitzerstandorte) auf den PDA gelangen.
Bei dem niederländischen System, wo tagesaktuelle, verifizierte Koordinaten per TMC übermittelt werden, und der PDA dann vor diesen Blitzern, und eben nur vor diesen Blitzern warnt, glaube ich auch, dass dies unter die Definition (Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen) des Gesetzes fällt. Übrigens zu recht, wie ich meine.
Was den POI-Warner angeht, teile ich SurfingMerlin's Meinung, was ich ja auch schon gepostet habe.
Gruß
H.-J.
Hi,
1) Zuerst den POI-Warner einmal starten und von dort einmal "Überwachung starten" aufrufen. Damit werden die Reg.-Keys angelegt, die später geändert werden sollen. Dann den POI-Warner wieder beenden.
2) Mit einem Reg-Editor den Key "\HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Apps\POI-Warner\CloseDirect" auf "1" stellen. Das bewirkt das automatische Beenden des POI-Warners, nachdem TTN beendet wurde.
3) Den key "\HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Apps\POI-Warner\StartDirect" ebenfalls auf "1" stellen. Damit wird TTN automatisch mit dem POI-Warner gestartet.
(geklaut bei loew
)
Hi DeJe,
der Gesetzgeber sagt doch, dass es auf die Eignung des Gerätes gar nicht ankommt. Es reicht, wenn der Fahrer es zu dem Zweck mitführt.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass der Polizist vor Ort gar nicht überprüfen kann, ob nun ein Warner im Einsatz ist oder nicht. Nur hat er jetzt nicht entschieden, das Gesetz einzustampfen, weil es in der Form Unfug ist, sondern er hat entschieden, dass der Polizist vor Ort gar nicht überprüfen muss, ob ein Warner eingesetzt wird. Das hat doch was von Willkür, meine ich.
Gruß
H.-J.
Hi,
bei mir bricht mal wieder alle Nase lang der Sync weg... ![]()
Kann das jemand bestätigen?
Gruß
H.-J.
Hi,
es gibt im POI-Warner einen Reg-Key, der beim Start den MN mitstartet. Beim MN 2.0A funktioniert das, ob es beim MN|4 auch geht, weiss ich nicht.
Gruß
H.-J.
Hi Gloern,
im Prinzip gebe ich Dir recht, nur wurde die Definition derart weit gefasst, dass nun jedes technische Gerät verboten sein soll, das der Fahrer zum Zweck der Warnung mitführt, ganz egal, ob es dafür geeignet ist, oder nicht.
Damit wäre dann alles verboten, mit Ausnahme von Autoradios, die nicht mit einer Warnfunktion aufgerüstet sind, egal, ob die Warneinrichtung geeignet ist, zu warnen oder nicht, und auch nur deswegen, weil Autoradios ausdrücklich ausgenommen sind.
Überspitzt wären das dann alle technischen Geräte, die in der Nähe eines Blitzers einen Mucks von sich geben können.
So kann man kein Gesetz formulieren.
Gruß
H.-J.
Hi,
was ist denn das für ein Wunderding für 89 Kröten?
Eine passive Antenne kann's ja fast nicht sein...
Gruß
H.-J.