Ja, diese unsäglichen Kunden. Können die nicht einfach die Kohle überweisen, und dann die Klappe halten, und den Händler mit ihren völlig überzogenen Ansprüchen verschonen?
Wenn das kein Transportschaden war, habt Ihr also ein defektes Gerät ausgeliefert?
Als Onlineshop spart Ihr die Kosten für ein Ladengeschäft, Strom, Heizung, Klima, Verkaufspersonal, etc.
Dafür hat der Kunde das Recht, Ware ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken, und zwar auf Kosten des Händlers. Die gern zitierte 40 Regel basiert auf einem nicht rechtskräftigen Urteil, nicht wahr?
Was den Erpresungsvorwurf angeht, lese ich das so aus dem Posting heraus, was soll diese Anspielung denn sonst in diesem konkreten Fall?
Ich werde von Jabi-Mays nächstem Posting abhängig machen, ob ich Euch im Forum weiterhin empfehle, oder nicht, und ich bin sicher, etliche Poweruser werden das genauso handhaben.
Wäre so etwas bei einer dienstlichen Bestellung passiert, wärt Ihr jetzt bereits ausgelistet.
Gruß
H.-J.