Beiträge von h_smart

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    Original von EnigmaGPS
    in diesen Fällen stimmt das schon, aber wen man eine Vorkasse leistet und die Ware nicht geliefert wird, kann man es bei der Bank rückgängig machen. Aber wie ich es schon gesagt habe, man muss es richtig begründen. Meine Bank kennt mich schon über 20 Jahre lang, da ist mein Wort schon was Wert! Es kommt halt auf den einzelnen Fall.


    Dann hast Du eine Lastschrift veranlasst. Da Du dazu aber kein Einverständnis des Kontoinhabers hattest, hätte die Bank diese nicht ausführen dürfen, und der Kontoinhaber hätte diese, natürlich auf Deine Kosten, rückgängig machen können.


    Gruß
    H.-J.

    Weia, wer sich bisher über die Preise für Brandofolien aufgeregt hat, soll mal ne Visierscheibe für nen Helm kaufen. Sowas kostet richtig Geld.


    Ist noch Kaffee da?

    Hats denn hier keinen Bänker, der das mal genauer erklären kann?


    Ich versuch mal, zusammenzufassen.


    - Kontonummer und BLZ können geprüft werden, ob sie zusammen passen. Ob das über ne Prüfsumme geht, oder ne DB abgefragt wird, weiss ich nicht. Wenn sie nicht zusammen passen, geht die Überweisung nicht raus.


    - Wenn eine Überweisung bei der Empfängerbank noch nicht dem Empfängerkonto gut geschrieben ist, kann sie storniert werden.


    - Wenn eine Überweisung auf einem Irrtum beruht (Zahlendreher, Irrläufer, Rechnung an falsche Firma bezahlt), fehlt die für einen Vertrag notwendige Willensbekundung, und die Überweisung kann rückabgewickelt werden, wenn das Empfängerkonto ausreichende Deckung aufweist. Aber auch hier gibt es relativ kurze Verjährungsfristen.


    - Sonderfälle, wie wenn eine nicht geschäftsfähige Person eine Bareinzahlung tätigt, oder ein Konto eröffnet, und wilde Überweisungen tätigt, gibt es dann auch noch.


    - Wenn man eine Überweisung an ein gültiges Konto tätigt, und man offensichtlich damit eine Rechnung bezahlt, liegt eben offensichtlich kein Irrtum vor, und wenn das Geld dann dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, dann kann man das Geld auch nicht mehr zurückholen.
    Das wäre ja auch noch schöner, dann bezahle ich alles per Vorkasse, und wenn die Ware dann geliefert wurde, buche ich einfach die Kohle zurück.


    Gruß
    H.-J.

    Zitat

    Original von EnigmaGPS


    Tja, so wie es sehe solltest Du Deine Bank wechseln.
    Bei mir ging es, aber wie schon gesagt, mit gute Begründung (belegbar).


    Gruß


    Man kann eine Überweisung zurückholen, wenn es sich um einen offensichtlichen Irrläufer handelt, also einen Zahlendreher bei der Kontonummer, und wenn das Empfängerkonto ausreichende Deckung aufweist.
    Man kann eine Überweisung nicht zurückholen, wenn man eine Rechnung bezahlt hat, und es sich dann anders überlegt.


    Gruß
    H.-J.

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    Original von Erloeser
    Ich fände es schade, wenn sich PS aus dem Endkundengeschäft zurückzieht...


    Ich finde es zumindest schade, dass sich Powerspeicher in diesem Thread nicht blicken lässt. Groß genug, um ihn zu finden, ist er ja.


    Gruß
    H.-J.

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    Original von Bogi100
    Armer Gerd, aber zu Hause ist unser Volk auch nicht besser


    siehe z.B. Köln ab 11.11. :gap


    Ja, und zwar ganzjährig. :-D) :-D)


    Mir klingeln jetzt noch die Ohren, frag mal Wastl.