ZitatOriginal von Volker_I.
wenn dem BKA schon offiziell solche Befügnisse eingeräumt werden (sollen), was machen denn dann die staatlichen Dienste erst, von denen wir nichts wissen/deren namen wir noch nicht mal kennen?(
Die Befugnisse des BND werden nicht öffentlich diskutiert.
Die Sitzungen des parlamentarischen Kontrollorgans finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und unerliegen der Geheimhaltung.
Allerdings ist der BND der deutsche Auslandsgeheimdienst, und darf im Inland an sich nicht tätig werden, aber wer weiss das schon so genau...
Außerdem gibt es da noch den Verfassungsschutz, also den deutschen Inlandsgeheimdienst, wenn ich mich nicht irre. Dessen Befugnisse werden auch nicht öffentlich diskutiert. Und auch hier unterliegen die Sitzungen des Kontrollorgans der Geheimhaltung.
Gruß
H.-J.