Seit wann ist ein Verstoß gegen §23 1b eine Straftat??
Gruß
H.-J.
Seit wann ist ein Verstoß gegen §23 1b eine Straftat??
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von qfunce
Er wurde absichtlich allgemein gehalten aber nicht um ihn aufzuweichen, sondern um alle Geräte zu erfassen.
Ja, und der Schuss ging nach hinten los, denn jetzt umfasst er auch Multifunktionsgeräte mit ordentlicher Speicherkapazität, von denen die Ermittlungsbehörden aufgrund vieler anderer und höherwertiger Gesetze als der Länderverkehrsgesetzgebung tunlichst die Finger lassen sollten. Auf nem PDA kann eine umfangreiche Addresssammlung liegen, vertrauliche Firmendaten, Emails, Passwörter für diverse Datenbanken und Onlinezugänge, usw.
Es ist nun mal nicht verhältnismäßig, wegen einer einfachen OWI so ein Gerät zu filzen, und es womöglich einzuziehen.
Das Gesetz ist einfach so schlampig formuliert, dass es für unsere PDAs in diesem Leben keine Gefahr mehr darstellt.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von HSVMichi
Und was mache ich jetzt mit dem großen Loch im Pro-Clip?
Da schraubst Du unauffällig das Kugelgelenk drauf...
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Gruß
H.-J.
Oh Weia.
Du hast das Kugelgelenk weggeschmissen?
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Das sollte es aber auch als Ersatzteil bei Brodit geben.
Ja hier:
kostet 13.90
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von KawaDrifter
Bin fasziniert, der Rest der Saison ist gerettet.
Kann das Ding nur wärmstens empfehlen!!
Welche Saison?
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Kannst Du mal ein Bild einstellen? Wenn alle von dem Teil so begeistert sind, werde ich das ja wohl auch haben müssen. ![]()
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von qfunce
Richterlichen Beschluß nicht wenn der Polizist einen Verdacht hat. Bei einer normalen VK einfach mal am Navi tippeln ist nicht. Aber (so wie ich es gelesen habe) reicht es aus, wenn z.B. an der Ampel ein Streifenwagen mitbekommt wie im Auto neben ihm die Stimme quakt "In 100m nähern sie sich einem Verkehrsüberwachungspunkt..."
Gut, Du hast den Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Verkehrsstraftat nicht verstanden. Ein PDA mit Blitzerwarner ist, wenn überhaupt, eine OWI. Die Verwendung eines Radarwarners, oder eines Laserstörers ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, und damit eine Verkehrsstraftat.
Im einen Fall darf der Polizist beschlagnahmen, im anderen Fall nur der Richter.
ZitatOriginal von qfunce
Mit der Installation hast du aber ein Gerät das dazu geeignet ist, quasi betriebsbereit.
Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Du darfst natürlich in jedem Fall einen Blitzerwarner auf Deinen PDA installieren, wenn Du den nicht im Auto betriebsbereit mitführst. Wenn Du dann doch wieder im Auto fahren willst, reicht es, den Blitzerwarner soweit zu deinstallieren, dass er eben nicht mehr betriebsbereit ist. Wenn also vor Gericht festgestellt werden sollte, dass auf Deinem PDA schon mal so eine Software installiert war, ist das kein Problem. Anders ist es, wenn auf einem Datenträger, der in Deinem Besitz ist, Dateifragmente gefunden werden, die in jedem Fall verboten sind.
Immer vorausgesetzt, dass der Blitzerwarner überhaupt unter §23 1b fällt.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Paragraf eben zu allgemein formuliert wurde, so dass er vor einem Gericht keinen Bestand hätte.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von qfunce
Ich sagte NOCH sind keine Urteile gesprochen, die werden in den nächsten 3 Monaten erfolgen.
Heisst das, dass bereits entsprechende Verfahren anhängig sind? Das glaube ich nicht. Hast Du mal ein AZ parat?
ZitatOriginal von qfunce
Ich habe es anhand des Gesetzestextes begründet.
Es geht bei der ganzen Thematik um einen entscheidenden Punkt: Die Verkehrssicherheit. Und Fakt ist nunmal dass Geschwindigkeitsüberschreitungen ein wesentlicher Faktor sind auf Grund dessen auch Verkehrsunfälle zustande kommen. Hat man erst gar nicht vor die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten so brauch man auch solche Geräte nicht.
Oh man...
diese Argumente sind doch im verlinkten Thread wirklich bis zum Erbrechen durchgekaut worden. Neu wäre in der Tat, dass Verfahren anhängig wären.
Kein Polizist, der klar bei Verstand ist, fasst ein Multifunktionsgerät wie einen PDA auch nur an. Geschweige denn, dass er ihn beschlagnahmen würde. Im Gegensatz zu einem Radarwarner sieht man es einem PDA nämlich nicht an, ob er böse ist.
Du hast schon verstanden, dass man für eine Beschlagnahme wegen einer OWI einen richterlichen Beschluß braucht? Solange der nicht vorliegt, fasst den PDA kein Polizist an, und er kann auch nicht verhindern, dass Du den Blitzerwarner in aller Ruhe löschst. Du brauchst noch nicht mal die Spuren verwischen, denn die Installation eines Blitzerwarners auf einem PDA ist nicht verboten.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von qfunce
Klar h_smart, wenn gar nix mehr geht verwirrt man eben mit Schwachsinn.
Das ersetzt aber nicht geistige Windstille...
Schwachsinn? Das tut mir jetzt auch weh. ![]()
ZitatOriginal von qfunce
Ist ein Navi dazu bestimmt? Klares Nein.
Ein Navi mit entsprechender Software? Klares Ja.
Kannst Du diesen Unfug auch mit einem rechtskräftigen Urteil belegen? Nein? Wie erklärst Du es dann, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht mal ein Verfahren anhängig ist?
Soviel zu geistiger Windstille. Warum hältst Du es nicht einfach mit Dieter Nuhr?
Gruß
H.-J.
Hi,
ein technisches Gerät ist mein Toaster auch, und ich kann ihn sicher auch dazu bringen, auf Höhe eines Blitzers 2 Scheiben Toast auszuwerfen, aber trifft folgende Bedingung auch zu?
Zitatdas dafür bestimmt ist
Gruß
H.-J.
Hi taxus,
herzlichen Glückwunsch zur Beförderung, und vielen Dank für Deine unermüdliche Arbeit als POI-Pate. ![]()
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von qfunce
Der Gesetzestesxt ist aber leider eindeutig
Nein, ist er nicht. ![]()
ZitatOriginal von qfunce
und ich denke in ca 6 Monaten kommen die ersten Gerichtsurteile... Hab schon gehört das das ein oder andere Navi einkassiert wurde...
Denke ich nicht, das Gesetz wurde IMHO 2002 geändert, und bis heute wurde kein Navi beschlagnahmt, es wurden noch nicht mal Navis kontrolliert. Wenn das der Fall wäre, wäre diese Info schon wie ein Lauffeuer durch sämtliche Foren gerauscht.
Der Knackpunkt liegt IMHO darin, dass man für eine Beschlagnahme bei einer OWI einen richterlichen Beschluss braucht, den man nachts um halb eins auf dem Autobahnrastplatz bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eben nicht bekommt, und eine vorläufige Beschlagnahme gibt es nun mal nicht.
Gruß
H.-J.
Ja, was soll man da sagen?
Du wirst Dir das schon gut überlegt haben, und so bleibt mir nur, Dir für die Zeit als Mod zu danken.
Wir sehen uns in BH.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von qfunce
Find ich schon Hammer wie leichtfertig ihr akzeptiert das die Polizei euer Navi beschlagnahmen kann....
Immer mit der Ruhe.
Lies Dir mal diesen Thread durch.
Blitzer Warnung doch erlaubt ... !?
Und hau Dir den Kopf nicht an der Popcornmaschine an. ![]()
Gruß
H.-J.