Wieder mal die freie Interpretation des ADAC 
"Auch in Deutschland Beschlagnahme möglich
Auch in Deutschland sind Geräte mit Radarwarnfunktion verboten, so der ADAC. Wer sie trotzdem benutzt, riskiert eine Geldbuße von mindestens 75 Euro und einen Eintrag von vier Punkten ins Flensburger Verkehrszentralregister. Auch in Deutschland kann die Polizei Geräte mit Blitzerwarner beschlagnahmen und vernichten."
Es gibt nicht einen Beleg, dass damit in D auch Navigationsgeräte gemeint seien. Radarwarner (= aktive Empfänger der Radarmesssignale der Polizei) sind was anderes, da gibt es Strafen / Punkte / Beschlagnahmen, zu Recht!!
Achim