ZitatKann man solche Aktionen wie auch Aktionen mit SD Karten und der Software nicht einfach Online zur Kripo schicken und Anzeige stellen
Du hast doch keine Beweise sondern nur Vermutungen. Da mußt Du dich an einer Auktion beteiligen. Als Geschädigter kann man natürlich schon Anzeige erstatten. Aber wer ist denn eigentlich der Geschädigte?
Ebay? Nein, die verdienen an den Gebühren
Der Verkäufer? wohl kaum
Der Käufer? Kommt darauf an, wenn man für kleines Geld teure Software kaufen will oder den Verkaufstext nicht richtig liest......
Der Softwarehersteller? Er ist durch das Urheberrecht geschützt. Ein Schaden entsteht allerdings nur theoretisch, wenn er seine Software zum teuren Preis nicht verkaufen kann, weil alle Interessenten diese Angebot in Anspruch nehmen.
Ergo, ohne Geschädigten gibt es keine Klage.
Was willst Du da der Polizei melden? Genau so erfolgversprechend wäre eine Anzeige gegen jemanden, der bei Rot über die Fußgänger-Ampel geht. Das ist auch verboten und es interessiert auch keinen.