Hi Peter,
Bei TOP50 steht bei Nutzungsbedingung u.a.:
Zitat
Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung (auch auszugweise) ist untersagt. Auch die Speicherung der Daten in Datensystem zur Weitergabe für fremde Zwecke ist nicht gestattet.
Dann habe ich so verstanden, das für das Benutzung von GMM nur für private Zwecke, der dieses Orginal-CD hat, benützen darf?
Gruss Bernd
NACHTRAG:
Das Nutzungsbedingung, was ich gelesen habe, war beim alten TOP50.
Bei neueren steht eindeutiger für Privatgebrauch drin, hier beim WR50 (Erweitertes TOP50) von Baden Württemberg:
Zitat
Jede Vervielfälltigung -auch auszugsweise- oder Verbreitung, mit ausnahme der Vervielfälltigung zum persönlichen und eigenen Gebrauch gemäß § 53 URG, ist untersagt. Auch die Speicherung der Daten in Datensystem zur Weitergabe für fremde Zwecke ist nicht gestattet.
Zumindest sehe ich bei GMM für eigene Privatgebrauch bei TOP-Produkten keine rechtlichen bedenken.
Ich denke, Peter kann zwar die Feature für anderen Kartenprodukte einbauen. Aber der Benutzer selber muss muss um das rechtmässige Erwerb der Karte kümmern. Wenn der Benützer illegal die Karte kopiert, ist er der eigentliche Verantwortliche und nicht der GMM-Programmierer.
Gruss Bernd