Unlauterer Wettbewerb ?!

  • Fanfan911:


    Beispiel vieleicht noch :


    TANKEN


    schau mal im Kleingedruckten an der Zapfsäule nach (viel Spass beim Suchen) :


    "es gilt der Preis an der Säule" steht da (o.s.ä.) auch wenn an der großen Tafel ein kleinerer Preis steht.... Pech gehabt :-D)


  • Habe ich noch nie drauf geachtet.... ?(


    Dennoch bin ich der Meinung, dass wir beide hier eher spekulieren aber nicht so richtig Ahnung haben! :D


    Deshalb wäre ein "fertiger" Jurist on board schon gooiiillllll :D :D

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • wenn ich mich an meine Ausbildung und BVWL richtig entsinne, dann hat addi recht!


    Wenn ich in ein Geschäft gehe um eine Hose zu kaufen, dann könnte der Verkäufer sagen: "Nö, die verkaufe ich nicht" - ich kann da nicht darauf bestehen.


    Und was die falschen Preise einer ausgelegten Ware angeht:
    - Es ist leider offenbar so, dass immer mehr Menschen nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind und lieber den Juwelier verklagen um etwas zum dumping zu bekommen, anstatt einfach mal freundlich in den Laden zu gehen und zu fragen, ob das denn so sein könne und wenn ja, dann würde man natürlich gerne kaufen.


    Warum ist das so? Wir entfremden uns immer mehr... früher, in den "Tante Emma"-Läden hätte es sowas nicht gegeben... da wäre man einfach mal reingegangen, hätte freundlich auf den Fehler aufmerksam gemacht und vielleicht außer einem netten Lächeln noch ein kleines Dankeschön-Geschenk mitbekommen...


    Und heute? Erstmal klagen! Wozu hat man Rechtschutz :( ...und das schlimme: dann auch recht bekommen... heftig... da macht vielleicht ein Azubi einen Fehler, oder eine Null fällt runter... und peng...


    naja...


    Das mit den Anzeigen kenne ich auch - nur leider haben die Käufer die Zeitungen immer später als die Abonnenten - und diese wiederum haben i.d.R. schon die Schnäppchen abgekauft. Und ja, normalerweise steht da immer was ultrakleingedrucktes am Rand der Zeitung - diese Anzeigen sind eigentlich immer Wasserdicht.... und selbst wenn nicht: Was hat man denn schon verloren? Ein Telefonat für 6 Cent? Na und? Dann bekommt man es eben nicht mehr... wo ist das Problem?


    nSonic

  • <wo ist das Problem?>


    He no jo, mer sinn halt raffgierig worre, odder net??
    :gap

  • also um die sache mal zu klären!
    das "phänomen" das ihr beschreibt nennt sich (wie von mir oben bereits erwähnt) "invitatio ad offerendum" was soviel heisst wie: einladung ein angebot abzugeben...


    damit ist gemeint das ein händler, der bspw. einen mantel (einzelstück) im schaufenster anbietet damit alleine noch kein angebot abgibt auf das ein potentieller käufer nur noch mit "ja" antworten müsste, damit ein wirksamer vertrag zustande käme. es stellt eben lediglich die auforderung an leute dar, die dann in den laden gehen und ein angebot machen auf das der händler dann antworten kann mit "ja ich verkauf dir den mantel" oder mit "nö ich machs nicht".


    hintergrund ist der schutzgedanke, daß der händler probleme bekommen könnte wenn er mit dem austellen des mantels bereits ein angebot abgeben würde, dann 5 leute in den laden kämen und das teil kaufen wollten. dann könnte der verkäufer nur an einen verkaufen und die anderen hätten, weil der vertrag ja zustande gekommen wäre, der verkäufer aber nicht leisten konnte, schadensersatzansprüche.


    der nachtrag "so lange der vorrat reicht" ist definitiv NICHT rechtswidrig - nur befreit es den händler nicht unbedingt von der pflicht die sachen für einen gewissen zeitraum anzubieten!! diese zeit richtet sich aber wie gesagt streng nach dem einzelfall (war bei dem angebot zu erwarten das es schnell weg ist etc.)


    viele grüße
    hhciddy

  • Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • sieht dann wohl so aus, als ob ich Pech habe... war wohl nix mit einem 2 Gerät für´s Motorrad .... shit :(


    Naja der Versuch ist ja nicht strafbar... schön wär es gewesen, obwohl ich mich doch sehr ärger !


    THX 4 Info


    Gruß
    Sp@cetom

  • Nachtrag - Zitat aus dem Newsletter von "com!":


    Kein Anspruch auf Warenlieferung
    Auch wenn im Internet Waren versehentlich mit falschen Preisen ausgezeichnet wurden, hat der Käufer kein Anrecht auf die Lieferung der Ware. Das berichtet die Neue Juristische Wochenschrift in der aktuellen Ausgabe über eine Entscheidung des Landgerichts Essen (Az.: 16 O 416/02). Die Preise im Internet seien mit einer Schaufenster-Auslage vergleichbar, deren Preisangaben ebenfalls nicht verbindlich seien. Die Versandfirma hatte in ihren Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware erfolgt.
    http://www.njw.de


    Gruß Peter

  • Zitat

    Original von hhciddy
    der nachtrag "so lange der vorrat reicht" ist definitiv NICHT rechtswidrig - nur befreit es den händler nicht unbedingt von der pflicht die sachen für einen gewissen zeitraum anzubieten!! diese zeit richtet sich aber wie gesagt streng nach dem einzelfall (war bei dem angebot zu erwarten das es schnell weg ist etc.)


    Gibt´s das auch etwas genauer? Z.B. im Falle von ALDI. Ich habe schon mehrmals versucht diverse Artikel aus den Angeboten zu bekommen. Leider schafft man es nicht immer schon um 8:45 Uhr die alten Omi´s von der Eingangtür zu schubsen. 9:15 Uhr in den Laden rein: "Sorry, schon alles ausverkauft". Leider kein Einzelfall. Ja will man mich hier verars...?


    Müssten die Artikel nicht wenigsten einen Tag zur Verfügung stehen?