Ich habe ein Frage an angehende oder an Volljuristen.... oder einfach mal an jeden den es interessiert...
Folgende Begebenheit:
Anzeige in einer großen PC Zeitschrift:
Bundel Toshiba e320+Navisoftware und Maus für 299,- Euro.
Ich habe die Zeitung am Freitag gekauft und am Montag telefonisch Bestellt.
Ich wurde dann gebeten per Mail zu bestellen, habe ich auch am Montag getan. Dann bekom ich eine Mail zurück, mit dem Hinweis das das Gerät nicht mehr zu liefern sei, da es sich um einen "Abverkaufsposten" handelt.
In der Anzeige war kein Hiweis darauf zu finden.... !!!
Man hat mir dann einen anderen Toshiba angeboten für 349.- Euro aber OHNE Navisoft und Maus....
Ich hatte in meiner Antwortmail nach einem Alternativangebot mit gleichem Leistungsumfang (!) und gleichen Preis (!) gebeten...
In der Anzeige ist KEIN OBLIGO, Zwischenverkauf oder Liefermöglichkeit vorbehalten. Es handelt sich auch nicht um eine große Kette von Händler.
Meiner Meinung nach liegt hier ein Verstoß gegen das Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb vor. Dies nennt man Schein & Lockvogelangebot !
(Ich denke das ist das UWG §13 und §15 wenn ich das noch richtig im Kopf habe...)
Ich habe versucht auf die Lieferung zu bestehen, nach einem freundlichen aber bestimmten E-Mailwechsel stellt sich der Händler nun aber tot.... ???!!!
1. finde ich diese "Masche ziemlich schei*e
2. was kann ich tun ?
3. hat jemand einen Tip ?
4. Was haltet Ihr davon, oder was würdet Ihr tun ?
Nachdenklichen Gruß
Sp@cetom