Rückgaberecht: Segen oder Fluch?

  • Hallo allerseits,
    aufgrund des durch diverse Discounter angeheizten Booms bei Navigationssystemen werden nun auch in zunehmendem Maße solche Käufer mit den Tücken dieses Gebietes konfrontiert, für welche die durchaus komplexe Technik dieser aus mehreren Komponenten bestehenden Bundles neu ist und die damit z.T. auch überfordert sein mögen (wer liest schon gerne Bedienungsanleitungen oder versteht diese gar).


    Da ja einige Märkte ein 14tägiges Rückgaberecht einräumen (Aldi? Lidl? Mediamarkt? usw.) ist die mögliche Folge: jemand probiert das aus, kommt nicht zurecht und gibt das ganze wieder zurück. Das ist dann noch der harmlosere Fall. Schlimmer könnte ein selbstbewußter Pseudoexperte sein, der sich doch von solchen "Problemchen" nicht unterkriegen läßt und sich erst richtig gefordert fühlt: er spielt vielleicht zunächst dem PDA ein ROM-Update ein, versucht dann der Maus mittels GPS-Maus oder Winfast Beine zu machen, ist dann irgendwann mit seinem Latein am Ende und gibt das Bundle zurück. Und dann? Geht diese Ware dann an den nächsten, der froh ist, noch das "letzte Exemplar" erwischt zu haben und dann sehen kann, wie er klar kommt?


    Sicher ein übertriebenes Horror-Szenario, welches mich aber dennoch mit einem gewissen Unbehagen erfüllt. Kann da jeder nach Lust und Laune Sachen kaufen, ausprobieren und dann wieder zurückgeben, vielleicht gar mit selbst verursachten Mängeln? Insbesondere bei Versand- und Online-Geschäften ist ja ein 14tägiges Rückgaberecht ausdrücklich verbrieft. Birgt der Kauf im Versand also größere Risiken?
    Wie seht Ihr das, wie sind die Erfahrungen der hier im Board mit Versand befaßten "Special Members"? ?(


    Viele Grüße,
    WOM.

    Einmal editiert, zuletzt von WOM ()

  • Ich denke Du hast recht. Kaufen - ausprobieren - (kaputtspielen) - zurückbringen funktioniert einwandfrei. Dein Name wird in der Regel notiert. Weiss aber nicht, ob der später noch zu DIESEM Produkt zugeordnet werden kann, falls es mehrere es zurückgebracht haben.

  • Die Theorie sieht ja eigentlich so aus (Segen!):


    - Kunde kauft etwas
    - Kunde versucht es einzusetzen
    - ... kommt nicht damit klar
    - ... bringt es zurück


    Also eigentlich ein Segen für den Kunden - bei abstrakten Kaufgegenständen, die man nicht vorher einschätzen kann oder im Internet kauft ohne sie vorher sehen zu können ist das perfekt (für den Kunden)


    Dann sollte eigentlich so weitergehen:


    - Verkäufer stellt Auslieferungszustand aller Geräte in der Verpackung wieder her


    Das ist für den Verkäufer natürlich ein Fluch - bedeutet es doch Arbeit.
    Dieser Schritt kann aber auf zwei Arten geschehen:
    a) Er macht es selber (viele Shops werden das sicher können) - also hier z.B. Hardreset und neuinstallation


    b) Er schickt die zurückgegebenen Geräte selber zurück an seinen Großlieferanten und bekommt ggf. neue Geräte als Ersatz (eine Lösung, die sicher von den MM und ALDI favorisiert werden)


    Das läuft häufig auch tatsächlich genau so ab. Also immer noch Segen!


    Das Problem hat der (nächste) Kunde erst, wenn man das zurückgebrachte Geräte ohne Prüfung zurück ins Regal stellt!!! DAS DARF NICHT SEIN - und dabei ist es völlig egal, ob eine Flasche Milch, eine Dose Tomaten oder einen PocketPC zurückbringe!


    Leider passiert so was aber auch... dann ist es ein Fluch... aber man kann ja reklamieren und diesen Fluch zum Verursacher bringen ;)


    nSonic

  • @ Freeeeak:

    Zitat

    Dein Name wird in der Regel notiert. Weiss aber nicht, ob der später noch zu DIESEM Produkt zugeordnet werden kann


    Hmm ja, aber ob der "Bastler" den richtigen Namen angegeben hat? Und selbst wenn: den Ärger habe ich dennoch.


    @ nSonic:

    Zitat

    a) Er macht es selber (viele Shops werden das sicher können) - also hier z.B. Hardreset und neuinstallation


    Das wird er aber nur machen, wenn ihm bekannt ist, daß das Gerät einen Fehler hat. Wenn es aber unter Angabe anderer Gründe zurückgegeben worden ist? :(


    Zitat

    b) Er schickt die zurückgegebenen Geräte selber zurück an seinen Großlieferanten und bekommt ggf. neue Geräte als Ersatz (eine Lösung, die sicher von den MM und ALDI favorisiert werden)


    Das ist ein interessanter Aspekt und würde dann letztlich doch bedeuten, daß man bei ALDI vor etwaigen Negativ-Folgen dieser "nur-mal-ausprobieren-Kunden" besser geschützt ist als im Fachhandel?


    Viele Grüße,
    WOM.

  • Egal ob Fachhandel oder Discounter: Der beste Schutz dürfte sein, sich beim Kauf zu vergewissern, ob das Teil noch originalverpackt ist oder jemand lediglich einen Tesastreifen drübergeklebt hat. Das lässt sich normalerweise leicht erkennen.

    Gruß! :engel Hans

  • HI,


    noch ein kleiner Hinweis zum 14-tägigen Rückgaberecht gem. Fernabsatzgesetz.


    Das greift nur für den Fall, dass das zurückgegebene auch in einem Wiederverkausfähigen Zustand ist (eine bereits geöffnete Packung gehört aber nach allgemeiner Aufassung dazu).


    Schickt der Kunde also sein Navi zurück mit einer Begründung aufs Fernabsatzgesetz, dann wird die Ware in der Regel beim Versender getestet. Ist diese nicht mehr einwandfrei, dann hat der Kunde ein Problem.
    Denn er muss sich dann erklären, warum er es nicht als defekt eingeschickt hat.
    Hier kommts immer wieder zu Problemen in den Händler-Kunden-Beziehungen.


    Sollte also der User im eingang beschriebenen Fall ein ROM-Update enspielen und sich dann aufs Widerrufsrecht beziehen, dann stehen im allgemeinen die Chancen für ihn nicht wirklich gut.
    Das betrifft hier aber nur den Versandhandel.


    Bei Aldi & Co. sieht die Sache schon anders aus. Da man in den Märkten keine Möglichkeiten des Tests hat, wird in der Regel das Gerät zurückgenommen und an die Zentrale zurückgeschickt. Fertig.
    Mit dieser Methode spart sich Aldi ja auch ganz ordentlich Kohle, da eine Service-Abteilung im herkömmlichen Sinne komplett entfällt.


    Gruß
    Peiki
    www.coolppcstuff.de

  • Die Problematik ist sicherlich so vielschichtig, wie die Art der Handhabung des Händlers.


    So gibt es sicherlich Händler, wie z.B. Otto Versand, bei denen angenommene Ware - und wenn auch nur die Verpackung aufgerissen wurde - nicht mehr in den normalen Verkauf kommt, sondern über andere Kanäle verkauft wird.


    Auf der anderen Seite gibt es sicherlich auch Läden, die die Ware einfach ungeprüft noch einmal verkaufen (der Kunde wird sich im Notfall schon melden).


    Dass eine Verpackung geöffnet oder beschädigt ist, muss aber noch lange keine schlechtere Qualität bedeuten:
    Ich habe schon häufig solche ausrangierten Sachen (natürlich vergünstigt) gekauft und bisher noch keine besonderen Probleme damit gehabt.


    Ulli

  • Hallo allerseits,
    vielen Dank für Eure Mails, in denen die Vielschichtigkeit der Problematik gut beleuchtet wird und die mir auch einige neue Aspekte vermittelt haben. Mich hatte irritiert, daß doch immer öfters auch hier im Board gepostet wird, man wolle sein System bei ALDI, Lidl ... (oder wo auch immer) zurückgeben und sich dann ein anderes holen. Natürlich sind hier nur nette Leute, die nichts kaputt machen; aber dies hatte letztlich doch zu meiner Frage geführt.


    Naja, vielleicht ist das wie mit unseren Politikern: man muß nur Vertrauen haben : drink
    Viele Grüße,
    WOM.