Hallo,
so sehe ich das aber ganz und gar nicht. Ich habe soeben die Verpackung von TT2 geprüft. Da ist keinerlei Hinweis ersichtlich, dass eine Registrierung zwingend erforderlich ist und diese dann nur 2x möglich ist und dann ein halbes Jahr Wartezeit einzuhalten ist. Das ist nämlich der Punkt. Ich habe im Geschäft keine Möglichkeit nachzuprüfen welche Nutzungsbedingungen TT definiert hat.
Es ist schon richtig, dass jeder Hersteller die Nutzung seiner Software so definieren kann wie ER will. Der Hersteller muß das dann aber auch klar und deutlich auf der Verkaufsverpackung angeben. Der Kunde muß sich VOR dem Erwerb einer Software über deren Einsetzbarkeit informieren können und das ist in diesem Fall nicht möglich.
Grüße
Karl