Hi Peter
Es geht mir ja nicht um die Registrierung sondern um die Einschränkung der Nutzung.
Und die ist vor Kauf nicht ersichtlich.
Wenn jeder nach Vertragsabschluß,ob Hauskauf oder ein pfund Mett,ja,das ist auch ein Vertrag,die AGB nachschiebt und Forderung stellen würde,wo kämen wir den da hin.
Du kaufst ein Hau,der Makler sagt unterschreib mal den Kaufvertrag,die Bedingungen liegen im Haus,kannste lesen nach Vertragsabschluß wenn Du den Schlüssel hast :gap
So müßte es nach Deinen Rechtsempfinden aussehen.
Gruss Dieter