Bedinungsanleitung Destinator PN

  • Hi guys,



    Kann jemand mir helfen ? Ich habe Desti PN als Geschänk bekommen leider ohne Bedinungsanleitung :( . . . . hat es jemand egal ob englisch oder deutsch ??


    Vielen Dank im voraus.



    Engell

  • Hallo,


    die Bedienungsanleitung ist als pdf auf der CD untergebracht.

  • Wie war das gleich noch mal mit den geschenkten Programmen?
    Esel heißt das Geschäft, oder? X( :evil:

  • Zitat

    Original von SAXI
    Hallo,


    die Bedienungsanleitung ist als pdf auf der CD untergebracht.



    HI,


    Leider ich habe nur CDs zu dem Gerät - Acer n35, kein CD von Destinator :(


    Engell

  • In was für einer Form hast du das Programm dann geschenkt bekommen ? ?( ?(

  • Ich habe bekommen Acer n35 mit schon vorinstalliertem Desti PN ( Alps region ) . . .

  • Hallo,


    in diesem Fall hast Du keine Lizenz für Destinator PN und darfst es somit nicht nutzen.
    Lass Dir die CD auch noch "schenken" oder kauf die Version. Dann bist Du auch im Besitz einer Lizenz und wir können Dir weiterhelfen.

  • Worauf begründet sich Deine Behauptung wegen der Lizenz? Wenn er das Produkt mit der Bestellnummer "CP.N350G.050" von Acer weitergereicht bekommen hat, dann hat er die Lizenz. Ob der Erstbesitzer die CDs geknickt hat in seiner grenzenlosen Begeisterung über DPN können wir ja leider nicht wissen...


    Wir könnten aber auch mal die Behauptung aufstellen, er habe das Gerät sogar geklaut, weil wer verschenkt schon einen PDA?


    Aber Deine hellseherischen Fähigkeiten bezüglich der Ehrhaftigkeit von anderen Usern sind wohl größer als die meinen.... : drink

  • Ohne jetzt SAXI oder Destinator vorgreifen zu wollen, aber wenn er den PDA gekauft/geschenkt oder sonst was hat, dann hat er nur diesen gekauft. Zur Software gehört dann eben nur die, die im ROM abgelegt ist.
    Destinator PN kann zwar installiert sein, jedoch hat er dafür keine Lizenz um es einzusetzen. Das ist nun mal fakt, ob es dem ein oder anderen gefällt oder nicht. ;)
    Deshalb sind bei Discountrechner/Ramschrechner auch immer für jede vorinstallierte Software die CD's dabei.

  • @ kr_ratte:
    Versteh ich nicht. Die Frage, ob man eine Software benutzen darf, richtet sich nicht danach, ob man im Besitz einer CD ist, sondern ob man im (rechtmäßigen) Besitz einer Lizenz ist.


    Wenn er das Bundle aus Acer N 35 und DPN gekauft/geschenkt bekommen hat, hat er eine Lizenz, egal ob man nun z.B. vergessen hat, eine CD beizulegen oder nicht. Wär ja auch noch schöner.


    @ master1964:
    Du sollst die bösen Worte nicht sagen!!
    "Benutzerhandbuch" und "Update" sind unerwünscht in diesem Bereich.- Werde mich gleich mal bei Tobias erkundigen, ob man nicht speziell für den Desti-Bereich die Zensur wiedereinführen kann, um so ungezogenen Jungs wie Dir das Handwerk zu legen. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von navigamind ()

  • Zitat

    Original von navigamind
    @ kr_ratte:
    Versteh ich nicht. Die Frage, ob man eine Software benutzen darf, richtet sich nicht danach, ob man im Besitz einer CD ist, sondern ob man im (rechtmäßigen) Besitz einer Lizenz ist.


    Hallo,


    das ist leider so nicht richtig.
    Wenn man eine Software verkauft oder verschenkt, muss man die dazu gehörigemn CDs auch weitergeben, da nur so sichergestellt ist dass man die Software nicht weiter nutzen kann. Die Lizenz geht erstt auf den Käufer/beschenkten über, wenn er auch die CD in den Händen hällt.

  • Zitat

    Original von SAXI
    Wenn man eine Software verkauft oder verschenkt, muss man die dazu gehörigemn CDs auch weitergeben, da nur so sichergestellt ist dass man die Software nicht weiter nutzen kann.

    Das ist zweifellos richtig. Und auch das ist - für sich allein genommen - wohl richtig:

    Zitat


    Die Lizenz geht erstt auf den Käufer/beschenkten über, wenn er auch die CD in den Händen hällt.


    Trotzdem hat ein Käufer eines Bundles ein Recht auf Benutzung der Software, auch wenn z.B. der Hersteller durch Versehen, seinem Bundle die CDs nicht beigelegt hat. (Natürlich sollte der Käufer sich in diesem Fall schleunigst an den Verkäufer wenden, dass er die CDs noch erhält, da er selbst in Schwierigkeiten kommen könnte, wenn er das Produkt mal weiterverkaufen will.) Dass er in der Zwischenzeit das Produkt nicht benutzen darf, erschließt sich mir nicht. Aber das wird jetzt auch vielleicht zu juristisch spitzfindig/detailliert...

    Einmal editiert, zuletzt von navigamind ()

  • und was ist, wenn der Vorbesitzer die Cds verloren hat, sie ihm gestohlen wurden...?


    oder er einfach aus Unzufriedenheit die Cds mit dem Presslufthammer zerdeppert hat...? :gap


    Steht irgendwo, das, falls die cds verloren gehen, zerstört werden, ich die Software löschen muss...?


    volkte