TT5 Geschwindigkeitsanzeige

  • Dann will ich meinen Senf auch mal dazu geben, vor allem wegen der "nicht existierenden Vorschrift bezüglich der Tachoabweichung. Leute, wir leben in Europa im Jahr 2005.... Keine Vorschrifen...... Hi, hi, hi, hi... : drink


    Manchmal aber auch :-D) :-D) :-D)


    So, nun mal Z.D.F.:


    ....... daher verbietet die Richtlinie 77/433/EWG generell "nur" eine Tempo-Unterschreitung. Der Tacho darf in keinem (!) Geschwindigkeitsbereich weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren wird.


    Großzügiger sieht es bei der Voreilung aus, der Tempo-Übertreibung. Ist der Wagen vor dem 1. 1. 91 zugelassen, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala (mindestens jedoch ab 50 km/h) bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen. Heißt: Bei einem Tacho bis 250 ist eine Abweichung von 17,5 km/h erlaubt. Noch großzügiger messen Fahrzeuge, die nach dem 1. 1. 91 erstmals zugelassen wurden: maximale Abweichung zehn Prozent plus 4 km/h. Bei gefahrenen 130 protzt dann das Display mit 147 Kilometern.


    So, alles klar?!

    2 Mal editiert, zuletzt von theo ()

  • Zitat

    Original von theo
    Bei gefahrenen 130 protzt dann das Display mit 147 Kilometern.


    ... sag ich doch: Man muß Audifahrern (gesamt VAG ?) hohe Geschwindigkeiten vorgaukeln :D, Toyota und GM haben das nicht nötig.


    Achim

  • @theo,


    hast Du das wirklich richtig gelesen, dass die alten, ungenauen Tachos vor 1991 genauer sein mussten als die neuen?
    Oder wurde hier berücksichtigt, dass die Fertigungen ab 1991 alle nach Osteuropa verlegt wurden? :gap


    Grüße, Franz

  • Zitat

    Original von Achim2205


    ... sag ich doch: Man muß Audifahrern (gesamt VAG ?) hohe Geschwindigkeiten vorgaukeln :D, Toyota und GM haben das nicht nötig.


    Achim


    Naja, mein Passi zeigt das Fehlverhalten nicht :gap
    Tempomat auf 140, Tacho zeigt 140, TTN5 zeigt 136 Km/h an...
    Ist wohl ein Montagsauto 8)


    BG, TLN.