Dann will ich meinen Senf auch mal dazu geben, vor allem wegen der "nicht existierenden Vorschrift bezüglich der Tachoabweichung. Leute, wir leben in Europa im Jahr 2005.... Keine Vorschrifen...... Hi, hi, hi, hi... ![]()
Manchmal aber auch
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So, nun mal Z.D.F.:
....... daher verbietet die Richtlinie 77/433/EWG generell "nur" eine Tempo-Unterschreitung. Der Tacho darf in keinem (!) Geschwindigkeitsbereich weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren wird.
Großzügiger sieht es bei der Voreilung aus, der Tempo-Übertreibung. Ist der Wagen vor dem 1. 1. 91 zugelassen, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala (mindestens jedoch ab 50 km/h) bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen. Heißt: Bei einem Tacho bis 250 ist eine Abweichung von 17,5 km/h erlaubt. Noch großzügiger messen Fahrzeuge, die nach dem 1. 1. 91 erstmals zugelassen wurden: maximale Abweichung zehn Prozent plus 4 km/h. Bei gefahrenen 130 protzt dann das Display mit 147 Kilometern.
So, alles klar?!