Transonic Fehlkauf Rückgabe problematisch

  • Hallo Leute,


    ein Freundin hat sich das Transonic gekauft, obwohl ich Ihr zu einem PDA geraten habe.


    Nun hat Sie festgestellt, das dies Teil nicht so toll ist. Muss Ich Ihr recht geben.
    Erstens ist die Ansicht Querformat nicht von Vorteil. Bin erstaunt wie unübersichtlich die ganze Anzeige gegenüber meinem damaligen BN geworden ist. Mein TT% ist das doch alles besser und schneller ablesbar. Gerade wenn die Hardware beim fahren wckelt. Bin bei Ihr mitgefahren.


    So nun aber zum problem. Sie möchte das Teil zurückgeben und etwas anderes haben. Nun ist der Händler der Meinung, das es hier ein Problem gibt, das Sie die Software registriert hat auf Ihren Namen. Navigon stellt sich quer.


    Hab mal auf der Seite von Navigon geschaut, aber nur den hinweiss uneter FAQ, gefunden, das eine Freischaltung nach Reperatur Wechsel möglich ist nach Sendung der nötigen Belege.


    Somit sollte es doch kein Problem darstellen mit der Rückgabe, wenn der Händler die Rücknahme des Packetes bestätigt und Navigon die erfolgte Freischaltung wieder löscht. Der Händler hat Angst wegen Verlust. ?( Möchte eine Verlustfreie Rückabwicklung.


    Wer hat hier Erfahrung mit Navigon /Registrierung.


    Gruss
    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von milinius ()

  • Hallo,


    ich hatte mal einen HP1940 mit TomTom bei MediaMarkt gekauft. Da ich mit dem Gerät unzufrieden war, wollte ich es zurückgeben.


    TT hatte ich bereits aktiviert. Der Verkäufer meinte es sei kein Problem, solange ich ihm den Code (den man bei der Registrierung auf der TT-Seite bekommt) aushändige. Ansonten müssten 70 (oder waren es 90 ?) berechnet werden.


    Code hatte ich ausgedruckt und Ihm gegeben. Er sagt noch er kann so die Registrierung rückgängig machen.


    Ich denke, dies sollte bei Navigon auch so sein. Man stelle sich vor, ein Kunde kauft ein Bundle und der PDA hat einen defekt. Software wurde aktiviert (ist aber ansich OK) und der Kunde reklamiert das Teil.


    In diesem Fall muss die Registrierung doch auch wieder Rückgängig gemacht werden, da sonst der Händler doch auch Verlust machen würde.


    Am besten rede noch einmal mit Deinem Verkäufer, ich denke er wird mit sich reden lassen.


    MFG |ExTaSy|

  • ?????????????wieso ist dies Thema verschoben worden????????



    Dies Thema hat doch mit Navigon zu tun und nicht mit dem Hersteller vom Transonic oder mit den Alditeilen.


    Die Frage der Rückabwicklung der Registrierung, also die Löschung ist doch die Problematik. Dies ist doch absolut unabhängig zum Gerät.


    Wer von Euch hat auch MN5 registriert und dann festgestellt, das es in der Praxis nicht das erfüllt was man sich vorstelllt hat. Wie ging die Rückgabe bei Navigon? Bitte keine Erfahrung mit TT oder anderer Software.


    Habe das Teil nicht gekauft und hatte auch abgeraten das Sie es Sich holt. Will Ihr nur helfen in Bezug zum Händler. Die haben absolut keine Lust irgendetwas so zurück zu nehmen. Verkaufen ja und Tschüss. Sie soll Informiert sein darüber was geht, wenn Sie Sich mit dem Händler auseinander setzen muss.


    Gruss
    Wolfgang

  • Zitat

    Original von milinius
    ?????????????wieso ist dies Thema verschoben worden????????


    Weil du in deiner Überschrift "Transonic" verwendet hast und das reicht für oberflächliche Leser zum verschieben :gap


    Ich bin kein Jurist, aber ich denke, das das Widerrufsrecht/Rückgaberecht des Fernabsatzgesetz eine klare Sprache spricht:


    Das Fernabsatzgesetz wurd geschaffen, weil keinem Käufer zugemutet werden kann, die sprichwörtliche Katze im Sack zu kaufen. Genau dies geschieht bei der Navigonsoftware: ohne Registrierung keine Funktion, mit Registrierung kein Recht auf Umtausch. Ich glaube dies Art von Rechtsumgehung ist sehr fragwürdig. Der Umtausch von Software ist laut § 3.2.1 nur dann auszuschließen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Hat deine Bekannte die beiliegende Software und Karten geöffnet (das Programm auf der Speicherkarte ist nicht versiegelt und kann somit genutzt werden)?


    Wenn ja, bist du auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Wenn nicht, muss er die Ware zurücknehmen.


    Ferner wurdest du vom Verkäufer nicht darüber informiert, dass das Rückgaberecht in diesem speziellen Fall der Freischaltungspflicht der Software erlischt. Diese Informationspflicht trägt er laut §2.1 und 2.8.


    Ich denke du hast gute Chancen die Rücknahme der Ware einzuklagen. Mit einer Rechtschutzversicherung im Rücken würde ich es darauf ankommen lassen. Hole dir doch mal Informationen unter www.123recht.de. Da gibts auch ein Forum, in dem deine Fragen bestimmt sachkundiger beantwortet werden können. Hier gibt es auch einen Tread bezüglich dieses Themas http://www.pocketnavigation.de/board/tid73491-sid.htm Leider blieb uns Tom eine Antwort bisher schuldig. Vielleicht sprichst du ihn mal direkt per PN an



    LG

  • Die Geschichte mit der geöffnetten Verpackung der SOftware.


    Hier beisst sich doch die Katze in den Schwanz.


    Wenn ich die Verpackung, hier die Papiertüte für die Transonicrestorecd und das DVD-Case von Navigon, nicht öffne, kann ich nicht überprüfen ob die CD bzw die DVD i.O. sind bzw vorhanden sind.


    Desweiteren sind die Handbücher nur auf der CD/DVD in PDF. Das Heft von Navigon kann man vergessen. Zum Beispiel eine Beschreibung der Hardware mit Ihren Anschlüssen und Tasten etc fehlt und ist nur auf der CD.


    Wichtig ist zu wissen ob Navigon die Zwangsregistrierung rückgängig machen kann. EIgentlich sollt4e das kein Problem darstellen.


    Gruss
    Wolfgang

  • Meim MediaMarkt tauschen die einem alles um !


    Auch noch nach Monaten, wenn man recht Nett ist :D