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Foren
Unklar bleibt jedoch, wie weit reichend die Impressumspflicht ist.
So könnten bei strenger Auslegung des Gesetzes sogar Foren-User, die ihre persönliche Visitenkarte/Nickpage mit Inhalten versehen, als Medieninhaber gelten und unter die Offenlegungspflicht fallen, erklärt Rechtsanwalt Frauenberger zu futurezone.ORF.at.
Ein Posten unter einem Pseudonym wäre dann rein rechtlich nur unter gleichzeitiger Angabe des echten Namens auf der eigenen Visitenkarte möglich.
Wird die üblicherweise automatisch zugewiesene Visitenkarte jedoch inhaltsleer gelassen, tritt der Foren-Nutzer somit wohl auch nicht als Medieninhaber auf und kann weiterhin anonym posten.
dIdI
PS: keine angst, ich persönlich werde nichts ändern, allerdings wenn ich das so anschaue, werde ich meine gallerien bei diversen foren leeren.