Hm,
wieder Nein,
Jedes Gerät, solange es nicht vom Laster gefallen ist, kann Gegenstand eines Verkaufs werden. Dann ist halt nur der Preis ausschlaggebend, und der muss dann halt zum Gerät in seinem jeweiligen Zustand passen.
Wenn jemand z.B. einen 3x aktivierten TTN knapp unter Neupreis anbietet, dann muss man den potentiellen Käufer schon vor den etwas eigenwilligen Lizenzbedingungen von TT warnen dürfen. Der unwissende Käufer wird es uns danken.
Ärgerst Du Dich nicht auch, dass man Dir einen PC mit defekter Shift-Taste angedreht hat?
Gruß
H.-J.