Hallo
Wieder einmal hat sich im Flohmarkt eine "rege" Diskussion zu einem Angebot entzündet. Ausgangspunkt war dabei - wie schon öfters - die Preisgestaltung. Letztendlich gehen diese Diskussionen zu Lasten aller: Ein "Verkäufer" bekommt ggf. sein Angebot nicht los und ein potentieller "Käufer" wird sich ggf. nicht outen wollen.
Welche Möglichkeiten gäbe es?
Erste Möglichkeit: Man könnte natürlich einen Thread im Flohmarkt sofort nach dem ersten Posting [automatisch] sperren, so dass Nachfragen, Anmerkungen oder Intressensbekundungen quasi zur PN gezwungen werden. Hätte allerdings aus meiner Sicht den Nachteil, dass man nicht sieht, wann ein Angebot sich durch Verkauf erledigt hat. Zum anderen meine ich schon, dass man sich mit solchen Angeboten in einem öffentlichen Forum durchaus auch - in eingeschränktem Umfange - einer öffentlichen Diskussion stellt.
Zweite Möglichkeit: Das Erstellen von mehr oder weniger verbindlichen Regeln. Diese können - je nach dem zu regelnden Punkt - durchaus "enger" oder "weiter" gesteckt sein. Das was momentan an Regeln im Thread selber sticky ist, lässt viele Fragen offen.
Ich fasse mal zusammen, was mir bisher an Regeln bekannt ist und was ich gut fände, dass es noch aufgenommen wird:
Bereits vorhandene Regeln:
- Keine kommerziellen Anbieter im Flohmarkt!
- Keine direkten Links zu Ebay-Angeboten [eigene und fremde???]!
- Angebote sollen informativ und seriös sein [???]!
Geklärt werden sollte:
- Preisgestaltung
- ...
Wie wäre es mit folgender Regel für die Preisgestaltung:
Die Preise im Flohmarkt sollen sich an den üblichen Marktpreisen orientieren. Ausgangspunkt dabei ist der günstigste Anbieter innerhalb des deutschsprachigen Raumes [Ebay ausgenommen???]. Für funktionstüchtige Hardware, mit den üblichen Gebrauchsspuren, sollte eine Wertminderung von 30% bis 50% [???] pro Jahr zu Grunde gelegt werden. Für aktuelle und unregistrierte Software sollte eine Wertminderung von 15% bis 20% [???] zu Grunde gelegt werden.
Zur Wertminderung: Die Werte bei Hardware entsprechen in etwa der durchschnittlichen Nutzungsdauer von "Computergedöns". Diese Werte können aber ggf. auch ausgedehnt werden. Bei aktueller und unregistrierter Software ist dies natürlich schwieriger, da diese im Grunde keinen Wertverlust im eigentlichen Sinne erfahren kann. Trotzdem müsste aus meiner Sicht ein geringerer Wert angesetzt werden und zwar im "spürbaren" Bereich... denn es sind Privatverkäufe, die nicht das leisten müssen, was z.B. ein Händler heute leisten muß... Umtauschrecht bei unregistrierter und versiegelter Software, Auswahl der Methode zur Bezahlung [z.B. Nachnahme]... wären nur einige Stichworte.
Das Ganze wäre für mich eine "Kann-Regel". Die Preise sollen so gestaltet sein; aber sie müssen nicht... allerdings könnte dann ein Anbieter guten Gewissens auf seine Preisgestaltung angesprochen werden. Einige ??? in Klammern zeigen, dass ich hier selber noch Fragen habe...
MfG