taugt die B-Ware von Medion was ?

  • Hallo,


    ich bin beim Stöbern nach Informationen über PDA-Navigationssysteme auf Euer Forum gestoßen und habe schon ein wenig gestöbert.


    Ich habe mir bei www.medionshop.de das Medion-PDA-Bundle 41600 als *B-Ware* gekauft (wird hoffentlich diese Woche geliefert). Das Set kostet 329,- .


    Ein Bekannter von mir, er schwört seit langer Zeit auf die Medion-PDA´s, hat mir vorhin gesagt, das die B-Ware von Medion zum überwiegenden Teil nichts taugen würde und man damit nur Ärger hätte.


    Ich bin jetzt schon verunsichert, da 329,- doch ziemlich viel Geld ist um es für etwas auszugeben was nichts taugt. Ich habe schon ein wenig im Forum gelesen und herausgefunden das man das nicht verallgemeinern kann und das der überwiegende Part der B-Waren-User aus dem Forum keine Probleme haben.


    Ist vom Kauf eines B-Ware-PDA´s also nicht abzuraten ?


    Gruß


    knudsen

    3 Mal editiert, zuletzt von knudsen ()

  • Ich habe gemischte Gefühle beim Thema B-Ware von Medion. Meine Leidensgeschichte mit dem MD 40600, den ich als B-Ware erstanden habe, kannst du hier nachlesen. Na ja, die Geräte scheinen alles Rückläufer zu sein, aber bestimmt vorher noch getestet, hoffe ich einfach mal. Aber du hast ja ein Jahr Gewährleistung, in der Zwischenzeit kannst du Komponenten tauschen und reparieren lassen. Bei mir scheint jetzt nach dem 3. mal einschicken alles zu funktionieren, aber vielleicht hast du ja gleich auf Anhieb Glück.


    Gruß realst

  • Da Medion auf diese Geräte nur 12 Monate Garantie gewährt denke ich mal das diese Dinger nicht der ganz große Wurf sind

  • Ich denke auch, du sparst zum normalen Preis 50 Euro und hast ein gebrauchtes Gerät und dafür ein Jahr weniger Garantie. Das ist doch nix. Dann frag lieber noch mal LIDLs und ALDIs durch und schau ob da noch Geräte da sind. Sollen angeblich im Januar bei Aldi, noch welche kommen.


    Gruß

  • Hallo,


    mmh, naja. Ich warte jetzt erstmal ab bis das Paket ankommt. Hab ja 1 Jahr Zeit das Teil kostenlos reparieren zu lassen (falls etwas dran sein sollte). Werde jetzt noch ein wenig hier im Forum lesen, evtl. finde ich ja noch Themen über das B-Ware-Paket.


    Gruß


    knudsen

  • Also wenn die die Suchfunktion oben bemühst kommen VIELE Treffer.


    Gruß

  • Sind bei sog. "B-Ware" nicht auch 2 Jahre Garantie gesetzlich vorgeschrieben?


    Generell bin ich aber der Ansicht, dass es immer einen Grund gegeben hat dafür, dass die einzelnen Geräte zurückgegeben wurden.
    Können z.B. auch "Fälle" bei sein, wo jemandem sein Gerät am ersten Tag hingefallen ist und er aus Angst vor Langzeitschäden das Ding wieder zurückbringt und den Sturz natürlich verschweigt.

  • Zitat

    Original von NaviNator
    Sind bei sog. "B-Ware" nicht auch 2 Jahre Garantie gesetzlich vorgeschrieben?


    ....


    Garantie gibt der Hersteller wie er will. Das Gesetz räumt dir gegenüber dem Verkäufer 2 Jahre Gewähleistung ein.


    Lars

  • Zitat

    Original von manni66


    Garantie gibt der Hersteller wie er will. Das Gesetz räumt dir gegenüber dem Verkäufer 2 Jahre Gewähleistung ein.


    Lars


    Ist Medion nicht gleichzeitig der Verkäufer, wenn man sich das Zeug im Medionshop ordert?

  • Nicht jedoch bei Gebrauchtwahre --> B-Ware. Da muß der Händler eben nur 1 Jahr geben.


    Gruß

  • Zitat

    Original von Solfred
    Nicht jedoch bei Gebrauchtwahre --> B-Ware. Da muß der Händler eben nur 1 Jahr geben.


    Gruß


    Also B-Ware ist nicht gleich Gebrauchtware. Habe mir das Angebot nicht angesehen, wenn da aber nichts von "gebraucht" steht, ist es neue Ware mit kleinen Fehlern.


    Lars

  • Zitat

    Original von manni66


    Also B-Ware ist nicht gleich Gebrauchtware. Habe mir das Angebot nicht angesehen, wenn da aber nichts von "gebraucht" steht, ist es neue Ware mit kleinen Fehlern.


    Lars


    Und damit wären es doch wieder zwei Jahre? ?(

  • Willst du dich darauf verlassen dass es sich um Neuware mit kleinen Fehlern handelt? Im Zweifelsfall muß der Verkäufer nachweisen das es doch Gebrauchtware war und das fällt ihm sicherlich nicht schwer.


    Gruß

  • Zitat

    Original von Solfred
    Willst du dich darauf verlassen dass es sich um Neuware mit kleinen Fehlern handelt? Im Zweifelsfall muß der Verkäufer nachweisen das es doch Gebrauchtware war und das fällt ihm sicherlich nicht schwer.


    Gruß


    Na, jetzt musste ich doch mal das Angebot ansehen ;)


    Da auf "Gebrauchsspuren" hingeweisen wird, handelt es sich wohl in der Tat im gebrauchte Geräte. Ob der Angebotstext aber so wie er da steht so ganz legal ist? Ohne ausdrücklichen Hinweis auf "gebraucht"? Hab da so meine Zweifel.


    Wie dem auch sei: zu dem Preis würde ich die ollen Kamellen dann ganz sicher nicht kaufen.


    Lars