Hi,
bei PCSoftware hast Du üblicherweise eine Lizenz der verkauften Softwareversion oder der vorherigen Versionen.
Gruß
H.-J.
Hi,
bei PCSoftware hast Du üblicherweise eine Lizenz der verkauften Softwareversion oder der vorherigen Versionen.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von h_smart
Hi,
bei PCSoftware hast Du üblicherweise eine Lizenz der verkauften Softwareversion oder der vorherigen Versionen.
Gruß
H.-J.
Ok, ich habe also eine Lizent für den Marco Polo, habe aber die lizensierte Softwareversion erhalten und die Vorversion. Is das ok, mal so ganz genau betrachtet. Irgendwie komme ich mit Deiner Antwort nicht klar.
Die Lizenzvereinbarungen beziehen sich auf ein Programm auf einem Rechner, bei Bundles gibt es aber zwei Programme unterschiedlicher Versionen. Daher meine Frage, ob das korrekt ist. Ich glaube nicht, dass beide Programmversionen unter einer Lizenz vereinbar sind. Mal so ganz paragaphenmäßig abgefaßt und als Tintenpi....
dargestellt. Irgendwie sträuben sich bei mir die Nackenhaare. Mag sein das ich falsch liege, aber dann würde ich gern mal ne Erklärung für Dummies haben.
Ingo
Hi,
im Businessbereich kaufst man üblicherweise Updates einer vorhandenen Version. Damit erlischt die Lizenz der ursprünglichen Version. Man kann aber nicht Hals über Kopf die neue Version ausrollen, da man diese erst auf Risiken und Nebenwirkungen im Firmennetz prüfen muss. Die Anzahl der Lizenzen bleibt gleich, man kann aber wählen, ob man die alte oder die neue Version nutzen will.
Die Lizenzbedingungen sind doch ansich leicht verständlich: Du erwirbst eine Lizenz, unabhängig davon, wieviele Datenträger mit wievielen Versionen der Software mitgeliefert werden.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von ingok.
Das mit der guten, alten Zeit ist schon richtig, nur waren es damals identische Versionen. Bei den Bundles sind es verschiedene Versionen, also nicht das gleiche Programm. Darum geht´s doch.
Ist es denn wirklich so, dass es unterschiedliche Versionen sind? Und wenn ja etwa Version 3 auf CD und Version 4 auf SD-Karte? Oder vielleicht nur Version 4.01 und Version 4.2?
Das ist doch Kabbes, was du hier versuchst daraus zu machen.
ZitatOriginal von ingok.
Ob ich eine Lizenz zur Nutzung auf dem PPC erwerbe, ist doch bei dieser Frage sekundär. Wobei dann die nächste Frage kommt, für welche Version den, die auf der Speicherkarte oder die CD-Version. Eine wäre zumindest in diesem Gedankenspiel nicht legal. Oder liege ich völlig daneben? Ist doch auch mit PC-Software so. Ich kaufe einen Rechner und als CD-Version liegt Windows 2003 bei, auf dem Rechner vorinstalliert ist aber W2000. Welche Lizenz habe ich den nun?
Das, wird es wohl sicher nicht geben. Auf CD Windows 2003, was ein Server-Betriebssystem ist und installiert Windows 2000, was eine Client-Version ist. Wenn das passieren würde, dann hätte es sich bestimmt um einen Fehler gehandelt.
Was sicher sein kann ist, dass man auf CD z.B. WindowsXP Home bekommt und auf dem PC aber WindowsXP Home mit Serivce-Pack 2 und allen Service Patches installiert ist. Das kannst du dann unter der Übeschrift "netter Service" abhaken und um mehr geht es hier sicher auch nicht.
Um zum Thema zurück zu kommen. Kauft jemand ein Bundle mit SD-Karte und CD-ROMs, dann kann er es zwar entbundeln und PDA und Software getrennt verkaufen aber ganz sicher nicht die SD-Karte mit der Installationsversion des Hauptprogramms und einer Teilkarte einzeln und dann nochmal die Komplettversion auf CD-ROM als einzelnes Produkt und Original. Ich persönlich glaube dir auch nicht wirklich, dass du das tatsächlich ernst meinst.
Wem gehört denn dann die Deutschlandkarte? Die hast du dann zweimal verkauft. Die PDA-Software auch. Aus der Software hast du dann zwei gemacht. Eine Deutschlandversion und eine Europaversion ohne PDA-Software und Deutschlandkarte. Macht doch irgendwie überhaupt keinen Sinn. Die Diskussion ist IMO entweder albern oder unethisch. Oder beides? ![]()
@ candid,
das genau so eine Antwort kommt, als ich W2003 und W2000 als Beispiel nahm, was mir klar.
Dir grosse Diskussion begang doch mit dem Beitrag von h_smart:
quote]Original von h_smart
Hi Ptah,
natürlich darfst Du ein Bundle entbundeln, aber Du darfst nicht Lizenzen vermehren.
Wenn Du Original-CDs verkaufst, darfst Du keine Sicherheitskopien, wie z.B. auf einer Speicherkarte, zurückbehalten, oder anderweitig verwenden/verkaufen.
Du kannst Dich auch nicht darauf berufen, dass Du selbst diese Sicherheitskopie ja gar nicht angelegt hast.
Gruß
H.-J.[/quote]
Danach schrieb h_smart noch folgendes:
ZitatOriginal von h_smart
Also verkaufst Du eine Lizenz zweimal, oder nicht?
Gruß
H.-J.
Was den Umkehrschluß zulässt, das entweder bei einem Bundle zwei Lizenzen verkauft werden oder die ältere Version auf der SD-card nicht zulässig ist. Und m.E. ist es nicht möglich Kartenmaterial bei Marco Polo updaten zu lassen. So dass es zwei eigenständige Programme sind. Und genau das war meine Frage. Wie es sich mit Bundles verhält.
Dann kann ich eigentlich mit Deinem Beitrag:
ZitatOriginal von Candid
Um zum Thema zurück zu kommen. Kauft jemand ein Bundle mit SD-Karte und CD-ROMs, dann kann er es zwar entbundeln und PDA und Software getrennt verkaufen aber ganz sicher nicht die SD-Karte mit der Installationsversion des Hauptprogramms und einer Teilkarte einzeln und dann nochmal die Komplettversion auf CD-ROM als einzelnes Produkt und Original. Ich persönlich glaube dir auch nicht wirklich, dass du das tatsächlich ernst meinst.
Wem gehört denn dann die Deutschlandkarte? Die hast du dann zweimal verkauft. Die PDA-Software auch. Aus der Software hast du dann zwei gemacht. Eine Deutschlandversion und eine Europaversion ohne PDA-Software und Deutschlandkarte. Macht doch irgendwie überhaupt keinen Sinn. Die Diskussion ist IMO entweder albern oder unethisch. Oder beides?
nicht viel anfangen, zumal es bei mir nicht um verkaufen ging, sondern um kaufen. Das ich entbundeln kann, aber die SD-Version nicht als eigenständige Version verkaufen darf, ist mir schon klar. Auch war keine Rede von Teilkarten, sondern von verschiedenen Programmständen.
Wenn Dir mein Beitrag albern oder unethisch erscheint, dann
.
Ingo
@ingok.
eigentlich begann die Diskussion damit, dass Ptah sowohl die Speicherkarte, als auch die Original-CDs in 2 getrennten Auktionen vertickt hat. Das nenne ich eine wundersame Lizenzvermehrung.
Nach deutschem Recht darfst Du mit einer gekauften Software machen, was Du willst, solange Du sicherstellst, dass eine Lizenz immer nur gleichzeitig auf einem PC genutzt wird.
Und natürlich ist in einem Navibundle immer nur eine Lizenz enthalten, egal, wieviele Versionen dieser Software auf wievielen Datenträgern mitgeliefert werden.
Anders ist das bei den Selectverträgen. Die kenne ich bei Navibundeln aber nicht.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von h_smart
@ingok.
eigentlich begann die Diskussion damit, dass Ptah sowohl die Speicherkarte, als auch die Original-CDs in 2 getrennten Auktionen vertickt hat. Das nenne ich eine wundersame Lizenzvermehrung. H.-J.
Da stimme ich Dir zu. Ich meinte auch eigentlich diese includierte Diskussion. Und das es sich um Lizenzvermehrung handelt ist auch richtig.
ZitatAlles anzeigenOriginal von h_smart
Nach deutschem Recht darfst Du mit einer gekauften Software machen, was Du willst, solange Du sicherstellst, dass eine Lizenz immer nur gleichzeitig auf einem PC genutzt wird.
Und natürlich ist in einem Navibundle immer nur eine Lizenz enthalten, egal, wieviele Versionen dieser Software auf wievielen Datenträgern mitgeliefert werden.
Anders ist das bei den Selectverträgen. Die kenne ich bei Navibundeln aber nicht.
Gruß
H.-J.
Ok, wenn also immer nur eine Lizenz dabei ist (ist auch eigentlich klar), dann ist aber doch das Veräußern von zwei unterschiedlichen Versionen nicht rechtens oder fehlt mir da jetzt etwas. Der Verkäufer hat doch zwei verschiedene Versionen, die auch nicht mit einem Update in Einklang zu bringen sind, verkauft. Dann ist doch das eigentlich illegal, oder?
Ingo
ZitatOriginal von ingok.
Ok, wenn also immer nur eine Lizenz dabei ist (ist auch eigentlich klar), dann ist aber doch das Veräußern von zwei unterschiedlichen Versionen nicht rechtens oder fehlt mir da jetzt etwas. Der Verkäufer hat doch zwei verschiedene Versionen, die auch nicht mit einem Update in Einklang zu bringen sind, verkauft. Dann ist doch das eigentlich illegal, oder?
Hi,
natürlich ist das illegal.
Gruß
H.-J.
ZitatAlles anzeigenOriginal von h_smart
Hi,
natürlich ist das illegal.
Gruß
H.-J.
Na,
dann sind wir uns ja einig. Mit meinem Yak-Bundle war das so und ich habe es offiziell gekauft, mit Rechnung, etc.
Gruß
Ingo
ZitatOriginal von ingok.
[...]
Dann kann ich eigentlich mit Deinem Beitrag:
nicht viel anfangen, zumal es bei mir nicht um verkaufen ging, sondern um kaufen. Das ich entbundeln kann, aber die SD-Version nicht als eigenständige Version verkaufen darf, ist mir schon klar. Auch war keine Rede von Teilkarten, sondern von verschiedenen Programmständen.
Wenn Dir mein Beitrag albern oder unethisch erscheint, dann.
Alles von mir ab "Um zum Thema zurück zu kommen..." war auf das eigentliche Startthema bezogen, so wie h_smart das auch bereits erkannt hat.
Ansonsten prost...