Verkauft da einer Raubkopien?

  • Hallo, guten Morgen Freunde,


    Ihr werdet Euch doch nicht wegen so einem Kabbes hier in die Haare bekommen?


    Der POI-Warner bewegt sich mit den Radar-POIs sicher mindestens in der Grauzone würde ich sagen. Darauf kann man sich denke ich leicht einigen. Bei der mittlerweile recht hohen Verbreitung kann ich mir auch vorstellen, dass sich der Gesetztgeber diesbezüglich - vielleicht sogar europaweit - in absehbarer Zeit darum kümmern wird.


    Alleine die Tatsache, dass man unterschiedliche Meinungen dazu finden kann, zeigt das IMO schon.



    Was den elongdingens bei eBay angeht. Auch hier darf doch bitte jeder seine eigene Meinung haben, wie diesbezüglich vorzugehen oder eben nicht vorzugehen ist. Das er Raubkopien verkauft ist für mich bereits bewiesen. Schließlich ist er der einzige auf der Welt (oder kennt jemand noch einen zweiten), der dieses günstige Angebot im Produktportfolio hat? Auch die Aussagen der Käufer (ebay-Bewertung und ein Kollege hier aus dem Board) ist eindeutig, auch wenn das nicht jeder wahrhaben will.


    Vergleiche zwischen POI-Warner erlaubt oder nicht und eBay-Fuzzi verkauft Raubkopien oder nicht sind höchstens als lustig zu bezeichnen genauso wie die anderen Vergleiche hier. Die hinken IMO alle.


    Ein Unrecht mit einem anderen zu rechtfertigen ist IMO auch eine Praktik, die gerne herangezogen wird, die aber IMO eher als Hilflosigkeit oder Unwissenheit zu deuten ist.


    Eins ist sicher, einig werden "wir" uns bzgl. der Sache hier sicher nicht und daher ist jede Diskussion, die sich seit sicher 5 Seiten des Threads nur im Kreise dreht, Zeitverschwendung.


    Euch allen noch einen schönen Sonntag.

  • Hi,


    @elg33180:


    Und auf Grund dieser Vermutung - die ich teile - haben einige hier eBay benachrichtigt. Es liegt nun bei eBay, den Sachverhalt hinsichtlich ihrer Verantwortung zu beurteilen. Würde jemand den Verkäufer bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen, so hätte letztlich ein Richter zu entscheiden. Es gibt einen Unterschied zwischen einer Anzeige und einer Verurteilung. Wenn jemand glaubt, es liegt eine Straftat vor, so ist es sein gutes Recht, diese anzuzeigen. Die Verurteilung liegt immer beim Gericht. Und das ist auch gut so. Und da ich nicht sicher weiß, ob es sich um eine Straftat handelt, schreibe ich eben "mutmaßlich". Was ist daran falsch?


    Zitat

    Original von elg33180
    Dann schreibst Du noch:
    "ach ja: Erste und letzte Aussage von mir in diesem Thread zum POI-Warner: So lange noch niemand rechtskräftig und letztinstanzlich (oder wie das heißt) dafür verknackt wurde, halte ich dessen Einsatz nicht für illegal."


    Hast Du schon die rechtskräftig und letztinstanzlich (oder wie das heißt) Verknackung des eBay´s-Verkäufer gesehen ?


    Nein. Und?


    Zitat

    Original von elg33180
    Also, so lange nicht bewiesen ist, dass es sich um Raubkopien handelt, sollte man vorsichtig sein.


    Bin ich doch. Deswegen schreibe ich ja "mutmaßlich".


    Zitat

    Original von elg33180
    Du schreibst weiter:
    "Daher kann ich nicht nachvollziehen, warum Du hier Leute beleidigst ("Denunziantenvolk" werden einige sicherlich als Beleidigung ansehen), weil Sie eine mutmaßliche Straftat nicht ignorieren."


    Welche Straftat wird hier ignoriert ?? und dazu eine "mutmaßliche".


    Das Herstellen und Vertreiben illegaler Kopien einer Software. Und noch mal: Es kann immer nur angezeigt werden, dass man vermutet, es liege eine Straftat vor. Die Entscheidung darüber, ob diese Vermutung zutrifft, liegt zum Glück wo anders.


    Zitat

    Original von elg33180
    Woher willst Du wissen, dass der eBay-Verkäufer eine Straftat begangen hat ?
    Könnte es nicht möglich sein, dass er ordentlich diese Software erworben hat ?


    Ich weiß es nicht. Ehrlich gesagt: Ich würde mir auch nicht die Mühe machen, das anzuzeigen. Aber ich würde auch nicht auf die Idee kommen, jemanden zu beleidigen, der sich die Mühe macht.


    Zitat

    Original von elg33180
    Nocheinmal, ich wollte hier niemanden beleidigen, ja gar nicht mit dem Begriff "Denunziantenvolk".


    Dann solltest Du mit Deiner Wortwahl etwas vorsichtiger sein und Dich für Deinen - dann wohl versehentlichen - Fehlgriff entschuldigen.


    Zitat

    Original von elg33180
    Aber warum wird der eBay-Verkäufer hier als Verbrecher bezeichnet ?


    Falls das jemand getan haben sollte, dann ist das natürlich nicht richtig. Aber ein Fehlgriff in der Wortwahl kann einen anderen nicht rechtfertigen.


    BTW: Könntest Du Dich bitte mal mit der Zitier-Funktion des Forums vertraut machen? Es ist teilweise recht schwierig, in Deinen Beiträgen die Zitate zu erkennen.


    Zitat

    Original von elg33180
    lese gerade:


    http://www.n-tv.de/5443402.html


    Da erschließt sich mir gerade der Bezug zu unserer Diskussion nicht.


    @obk und h_smart: Ich denke, die Frage nach der (Un-)Rechtmäßigkeit des POI-Warners wurde und wird bereits in etlichen anderen Threads diskutiert. Könntet Ihr Eure Diskussion evtl. da fortsetzen. :)


    @Candid
    Lass uns doch unsere Zeit verschwenden. Du musst ja nicht mitmachen. :)


    Ciao
    Gloern

  • Zitat

    Da erschließt sich mir gerade der Bezug zu unserer Diskussion nicht.


    Mir auch nicht.


    Zitat

    @obk und h_smart: Ich denke, die Frage nach der (Un-)Rechtmäßigkeit des POI-Warners wurde und wird bereits in etlichen anderen Threads diskutiert. Könntet Ihr Eure Diskussion evtl. da fortsetzen.


    Da waren wir doch auch schon. ;D


    Gruß
    H.-J.

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  • Hallo


    Ich bin davon überzeugt, dass Du selber spürst, wie Dir die Argumente aus gehen... auch im anderen Thread. Darum ärgerst Du dich auch!


    Ich bin kein Gericht... aber ich lese ein Gesetz! Nicht mehr und nicht weniger... Wo steht hier etwas von einer Auslegung. Schon den ganzen Thread hindurch poste ich, dass das Gesetz - auch wenn es Dir nicht "schmeckt" - "anzeigende und störende" Geräte nennt. Darunter fällt ein PDA mit POI_Warner und Blitzerdaten, denn er zeigt Dir die Blitzerdaten an! Und wenn Du behauptest, dass dem nicht so sei, solltest Du es erklären...


    Und zum Bundesrat... das war ernst gemeint und nicht persönlich... er ist nun einmal eines der Verfassungsorgane - und in diesem Fall sogar das Entscheidende!


    Da kannst Du nicht so ohne Erklärung behaupten, dass eine Entscheidung anders zu "interpretieren" ist, wie die, die auf dem Papier steht.

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Hi,


    irgendwie erinnert mich der Herr schwer an einen Troll......


    also keine Antworten oder Kommentare mehr zu seinen
    ach so tollen " Ausführungen ".


    Zitat Anfang:
    Was soll ich jetzt tun?
    Wegschauen ? Anzeige erstatten ?
    Ich kenne jemanden bei der Poilizei !


    Zitat Ende


    baer42,


    der Leute hXXXX, die nicht Willen's oder fähig sind Beiträge zu Lesen und/oder zu verstehen



    ;)[I][U]

  • Kann das nicht mal jemand ins OT verschieben?


    Die Diskussion hat doch wohl gar nichts (mehr) mit TomTom zu tun?


    Erloeser

  • Zitat

    Original von Erloeser
    Kann das nicht mal jemand ins OT verschieben?


    Die Diskussion hat doch wohl gar nichts (mehr) mit TomTom zu tun?


    Erloeser


    Danke ;)
    Ich verschiebe in OT, da die Ausgangsfrage inzwischen eindeutig gekärt ist.

  • Zitat

    Original von obk
    Ich bin davon überzeugt, dass Du selber spürst, wie Dir die Argumente aus gehen


    Nein, ich habe den Eindruck, dass ich gegen eine Wand rede.
    Du widersprichst Dir selbst. Du sagst, Gesetze sind eindeutig, und können nicht ausgelegt werden, und zitierst andauernd Gesetzesänderungen. Warum werden Gesetze geändert und nachgebessert, wenn sie eindeutig sind?


    Zitat

    Original von obk
    Ich bin kein Gericht... aber ich lese ein Gesetz! Nicht mehr und nicht weniger... Wo steht hier etwas von einer Auslegung. Schon den ganzen Thread hindurch poste ich, dass das Gesetz - auch wenn es Dir nicht "schmeckt" - "anzeigende und störende" Geräte nennt. Darunter fällt ein PDA mit POI_Warner und Blitzerdaten,


    <Gebetsmühle>
    Der PDA mit POI-Warner fällt nicht drunter, denn sonst würde er im Gesetz stehen, oder wäre unmissverständlich beschrieben. Das ist er nicht, wie unsere Diskussion beweist.
    </Gebetsmühle>


    H.-J.

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  • Hallo
    Vielleicht gehört es nicht unbedingt hier her aber es gibt da ja doch ein Update von TT 2.24 auf TT 3.03.
    Mfg. Uwe
    :evil:

  • Zitat

    Original von Wolfgang
    ebay macht nix :-D)


    Das kann ich (leider) nur bestätigen:


    Ich hatte ebay vor 5 Monaten mal informiert, dass da einer 5x hintereinander eine SD-Karte Panasonic HighSpeed 512 MB immer mit dem selben Text versteigert hatte:


    - Karte für die Kamera im MediaMarkt gekauft
    - Kassenbon weggeworfen
    - Kamera ist 'runtergefallen > kaputt
    - Karte ist nun übrig...



    ebay sagte, dass jeder Anbieter selbst für sein Angebot verantwortlich sei und ich selber zur Polizei gehen solle...

    Einmal editiert, zuletzt von freak1001 ()


  • Hallo


    "Gesetzesänderungen"...???


    Ich behaupte auch nicht, dass alle Gesetze eindeutig sind. Aber hier, vor allem mit jener Erklärung des BR...


    Bewiesen ist, dass ein solches "System" genau unter jenes Gesetz fällt...


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Jetzt scheint ebay endlich die Auktionen gelöscht zu haben. Na das ging ja sehr schnell :-D)

  • Hi,


    schon mal dran gedacht, dass die deutschen Behörden den Spaniern etwas Reaktionszeit geben wollten?


    Gruß
    H.-J.

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