Outlook 2003

  • Hi,


    verkaufe ne MS Outlook 2003 CD.
    wurde nur kurz angetestet, ohne zu registrieren.
    das ganze war bestandteil meines office pakets, da mir aber mein altes outlook reicht, verkaufe ich diese version.


    neupreis bei amazon.de ist 129 euro
    verkaufe es für 75


    bei interesse bitte melden..

  • Ich glaube nicht, dass Du berechtigt bist Bestandteile eines Softwarepakets einzeln zu veräußern.
    Lies Dir besser diesbezüglich mal die Lizenzbestimmungen von Microsoft durch.


    Sascha

  • da das ding ne eigene lizenznummer hat, sehe ich da eigentlich keine bedenken..
    warum sollte es probleme gebe?

  • Zitat

    Original von Fips1907
    warum sollte es probleme gebe?


    Weil es Bundle-Software ist.
    Ich kann aus meinem Office XP Pro ja auch nicht den Publisher einzeln verkaufen, nur weil der eine andere Registrierungsnummer hat.
    Steht auch irgendwo in den Lizenzvereinbarungen, dass man die nicht einzeln verkaufen darf.
    Ist übigens nicht MS-spezifisch sondern m.W. bei allen Softwareprodukten so.


    Sascha


  • Hallo


    Na ja... es gelten ja nicht nur die Lizenzbestimmungen! Für Verkäufe gelten ja auch noch die allg. Rechtsbestimmungen. Sicher bin ich mir, dass nach geltendem dt. Recht die Nutzungsrechte an Softwarelizenzen an Dritte abgetreten werden dürfen... und ich meine, dass Software auch "entbundelt" werden darf. Gilt auf jeden Fall, wenn Software mit Hardware gebundelt ist... ob dies allerdings bei Softwarepaketen gilt! Ich vermute aber stark "JA", zumindest dann, wenn ein Progi eine eigene Lizenznummer hat!


    MfG

  • So, nun hab ich's rausgesucht:


    MS-Lizenzvereinbarung (EULA)
    13. TRENNUNG VON KOMPONENTEN. Die Software wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, ihre Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem Gerät zu trennen.
    14. SOFTWAREÜBERTRAGUNG. Intern. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie der Software auf ein anderes Gerät zu übertragen. Nach der Übertragung sind Sie verpflichtet, die Software vollständig von dem vorherigen Gerät zu entfernen. Übertragung an Dritte. Wenn Sie die Person sind, die die Software ursprünglich lizenziert hat, sind Sie berechtigt, dieses EULA, diese Software und (sofern vorhanden) das Certificate of Authenticity (Echtheitszertifikat) einmalig und dauerhaft an einen anderen Endbenutzer zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien der Software zurück. Diese Übertragung muss alle Bestandteile der Software enthalten (einschließlich aller Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, aller Updates, dieses EULAs und gegebenenfalls des Certificate of Authenticity (Echtheitszertifikat)). Diese Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kommission, erfolgen. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der die Software erhält, allen Bestimmungen des EULAs zustimmen.


    Somit darf Outlook 2003 aus einem Office 2003 Paket nicht einzeln verkauft werden.


    Sascha

  • Zitat

    Original von SaBo


    So, nun hab ich's rausgesucht:


    Hallo


    Das ist die Lizenz von MS... und? Vor vier Jahren mußte MS hier schon einmal eine herbe Niederlage hinnehmen.


    Die Frage ist, ob denn alles in solch einer Lizenz rechtsgültig ist.


    "Entbundeln" ist - nach geltendem dt. Recht - erlaubt! Höchstricherliche Urteile gibt es inzwischen zu der Frage, ob sog. OEM_Lizenzen entbundelt werden dürfen [entschieden durch BGH im Juli 2000]. Konkret ging es um eine OEM_Lizenz zu Windoof... dabei wurde festgestellt, dass jedes Progi, zu dem man eine eigene Lizenz besitzt, auch einzeln verkauft werden darf.


    Wenn also Outlook - und so habe ich den Themenstarter verstanden - zwar innerhalb eines Paketes gekauft wird, aber eine eigenständige Lizenz besitzt [und darüber hinaus auf einem eigenständigem Datenträger sitzt], kann es durchaus verkauft werden... 100 % sicher bin ich mir nicht, aber würde glatt mal behaupten, unter solchen Voraussetzungen wäre der Verkauf nach dt. Recht o.k.


    Grundsätzlich: Die Lizenz ist Grundlage eines Vertrages zwischen Hersteller und User... aber die Lizenz selber muß sich an dem jeweils geltenden Recht messen lassen. In diesem Falle sähe es wohl schlecht aus für die MS_Lizenz!


    @Fips1907
    Allerdings Auf meinen UpdateCD's zu Office2000 ist Outlook eben nicht als eigenständige Lizenz vorhanden... ist das bei 2003 [XP?] anders?


    MfG

    3 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von obk
    Wenn also Outlook - und so habe ich den Themenstarter verstanden - zwar innerhalb eines Paketes gekauft wird, aber eine eigenständige Lizenz besitzt [und darüber hinaus auf einem eigenständigen Datenträger sitzt], kann es durchaus verkauft werden...


    Vermutlich steht in der Lizenzinfo beim Outlook 2003 aber "Bestandteil von Microsoft Office Professional Edition 2003". Steht zumindest bei meinem Publisher so drin, auch wenn ich den von gesonderter CD mit gesondertem Freischaltcode installieren musste.
    Outlook 2003 nutze ich nicht.


    Ich bleibe dabei: ein Verkauf wie oben beschrieben ist nicht rechtens.


    Sascha

  • Zitat

    Original von SaBo


    Vermutlich steht in der Lizenzinfo beim Outlook 2003 aber "Bestandteil von Microsoft Office Professional Edition 2003". Steht zumindest bei meinem Publisher so drin, auch wenn ich den von gesonderter CD mit gesondertem Freischaltcode installieren musste.
    Outlook 2003 nutze ich nicht.


    Ich bleibe dabei: ein Verkauf wie oben beschrieben ist nicht rechtens.


    Hallo


    Auch solch ein Hinweis wäre zweitrangig, wenn "MSOutlook 2003" mit einer eigenen Lizenz ausgeliefert würde... Lizenzen dürfen verkauft und [zumindest im Falle einer Harwarebundelung] auch entbundelt werden! Und @Fips1907 spricht in seinem zweiten Posting eindeutig davon, dass er für dieses Outlook eine eigene Lizenz bzw. Lizenznummer besitzt! Das wäre auch etwas anderes als ein Freischaltcode oder CD-Key...


    Wie gesagt: Ich kann es in diesem Fall nicht überprüfen, da ich lediglich Office 2000 [Pro] besitze und dort ist es nur eine Lizenz...


    Sollte es aber so sein, wie @Fips1907 schreibt, steht einem Verkauf nichts im Wege... noch geht es bei uns nach geltendem dt. Recht und nicht nach einem MS-Lizenztext. Und wenn der MS-Lizenztext vom geltenden Recht abweicht... Pech für MS... :gap Das Meiste in solchen Texten ist rechtlich abgesichert - aber in dieser Frage mußte MS [in Dt.] schon eine Niederlage hinnehmen!


    Ich hoffe Dir ist klar, welchen Vorwurf Du hier andeutest...


    MfG

    3 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von obk
    Und @Fips1907 spricht in seinem zweiten Posting eindeutig davon, dass er für dieses Outlook eine eigene Lizenz bzw. Lizenznummer besitzt!


    Nie und nimmer.
    Such den Gesetzestext raus und ich glaub es Dir.
    Office 2003 Professional habe ich seinerzeit für knapp 230 gekauft und jetzt soll ich aus dem Paket Outlook 2003 einzeln für über 100 anbieten können ?(
    Das würde dann JEDER Händler so machen.


    Sascha

  • Zitat

    Original von SaBo


    Nie und nimmer.
    Such den Gesetzestext raus und ich glaub es Dir.
    Office 2003 Professional habe ich seinerzeit für knapp 230 ý gekauft und jetzt soll ich aus dem Paket Outlook 2003 einzeln für über 100 ý anbieten können ?(
    Das würde dann JEDER Händler so machen.


    Hallo


    Ich muß Dich nicht überzeugen... :gap


    Ob Du dein Outlook 2003 einzeln verkaufen darfst, kann ich nicht sagen, da ich nicht weiß, ob Du dafür eine eigene Lizenz besitzt... Das wäre Ausgangspunkt und grundlegende Voraussetzung! Aber da @fips 1907 genau von solch einer "Lizenznummer" gepostet hat...


    Darüber hinaus - bitte genau lesen - gibt es keine Gesetzestexte... was es gibt, ist ein höchstrichterliches Urteil zum Entbundeln [damals ging es um die Entbundelung eines OS vom Rechner / dabei war aber die Lizenzfrage grundlegend wichtig und lässt Rückschlüsse auf Softwarelizenzen im allg. zu]. Gesprochen durch den BGH am 06.07.2000 [I ZR 244/97].


    Übrigens [ich widerhole mich] hat/hatte MS solcherlei Entbundelung auch in der Lizenzvereinbarung... aber eben ungültig!


    Solltest Du dein Outlook anbieten, wäre meine erste Frage gewesen: Hast Du dafür denn eine eigene Lizenz? Und nicht gleich auf Verbot abstellen... ;D


    MfG

  • Zitat

    Original von obk
    Darüber hinaus - bitte genau lesen - gibt es keine Gesetzestexte... was es gibt, ist ein höchstrichterliches Urteil zum Entbundeln [damals ging es um die Entbundelung eines OS vom Rechner / dabei war aber die Lizenzfrage grundlegend wichtig und lässt Rückschlüsse auf Softwarelizenzen im allg. zu]. Gesprochen durch den BGH am 06.07.2000 [I ZR 244/97].


    Ich habe genau gelesen und noch immer keinen Gesetzestext zum eigentlichen Problem von Dir erhalten.
    Entbundlen von Hard- und Software ist mir bekannt, daher kann man ja mittlerweile auch überall OEM-Versionen kaufen (was in 2000 nicht möglich war).
    Zum Entbundlen von einzelnen Teilen ein und desselben Softwarepakets finde ich in all Deinen oben stehenden Postings nix.
    Rückschlüsse aus Entscheidungen in vollkommen anderen Fällen auf diesen hier solltest Du wohl eher einem Richter überlassen.


    Daher nochmal mein gut gemeinter Rat: nicht verkaufen!


    Sascha


    P.S. Wenn Du ein entsprechende Urteil zu dem hier besprochenen Fall findest verkaufe ich mein Outlook 2003 nämlich ebenfallls.

    Einmal editiert, zuletzt von SaBo ()

  • Zitat

    Original von SaBo


    P.S. Wenn Du ein entsprechende Urteil zu dem hier besprochenen Fall findest verkaufe ich mein Outlook 2003 nämlich ebenfallls.


    Hallo


    Wenn Du eine eigene Lizenz dafür hättest stünde dem wohl nichts im Wege...


    Darüber hianaus habe ich jenes Urteil geliefert, schau es Dir einfach mal an... es gibt keinen Gesetzestext - genau darum müssen ja solche Urteile gesprochen werden.


    Desweiteren kannst Du lediglich behaupten, dass Du zwischen jenem Urteil und der allg. Frage zu eigenständigen Lizenzen keinen Zusammenhang siehst.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Ich geb's auf.


    Du bist der Meinung, dass man einzeln verkaufen darf, ich nicht.
    Das EULA spricht dagegen und es gibt kein Urteil in solch einem Fall, das Du angeführt hättest.
    Wenn man so einfach entbundeln könnte, wie Du denkst, dann könnte jeder CorelDraw Besitzer hingehen und die ClipArts einzeln verkaufen, da die ja überhaupt nicht registriert sind.


    Ich werde mich an einer weiteren Dsikussion auch nicht beteiligen.
    Ich habe auf die Risiken hingewiesen.
    Wer diese eingehen möchte: be my guest


    Sascha

  • Zitat

    Original von SaBo


    Das EULA spricht dagegen und es gibt kein Urteil in solch einem Fall, das Du angeführt hättest.
    Wenn man so einfach entbundeln könnte, wie Du denkst, dann könnte jeder CorelDraw Besitzer hingehen und die ClipArts einzeln verkaufen, da die ja überhaupt nicht registriert sind.


    Hallo


    Im Grunde ist es wirklich müßig, ständig auf die "billigste" Grundvorraussetzung hinzuweisen... und die lautet: Eigenständige Lizenz!


    Und mit CorelDraw und den dazugehörigen Grafiken bzw. ClipArt's liegst Du [vermutlich] reichlich daneben!


    MfG