radarwarner???

  • Zitat

    für mich macht es einen Unterschied, wie die Daten (Blitzerstandorte) auf den PDA gelangen.

    Das ist natürlich Dein gutes Recht. ;)
    Ich kann allerdings nichts im Wortlaut lesen was die Art und Weise der Datenbeschaffung angeht.
    Da steht weder was von Offline-Datenbank noch Online-Übertragung per GSM, WLAN, Radio, TMC...


    Es werden auch ausdrücklich nur stationäre Überwachungsanlagen genannt...und es steht weiterhin nichts im Text das diese Anlagen im Betrieb sein, noch existieren müssen oder das "Warner" zu 100% verifiziert korrekt funktionieren (warnen) muß.
    Es besteht nach meiner Leseweise auch keine Einschränkung dahingehend, das "Warner" ausschließlich die Funktion "vor Blitzer warnen" haben darf. Dann wäre es ja ein bißchen zu einfach und das Gesetz absolut hirnrissig, oder? So "blöd" sind die "Formulierer" nun auch wieder nicht. ;)

  • [GLOW=firebrick]@obk[/GLOW]


    Merci erst mal für den Link zu der Drucksache 751.
    Es ist wirklich nicht zu glauben, dass diese eigentlich unzweideutige Aussage in der Gesetzesbegründung des BM für Verkehr im Schrifttum nicht auftaucht (jedenfalls soweit ich dies feststellen konnte) obwohl sie nun wirklich nicht neu ist. Auch im Bereich der Polizei ist die Intention des Gesetzgebers offensichtlich nicht bekannt und wird dazu noch (jedenfalls z.Zt) genau konträr gesehen (s. mein Posting).
    Ich werde diesbezüglich noch mal nachhaken (möglichst ohne schlafende Hunde zu wecken), gehe aber davon aus, dass ich meine Aussage völlig revidieren muß. --Sorry bin ehrlich geknickt--
    Gemäß Begründung zum Gesetzestext des § 23/1b StVO ist die


    1. Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen
    Zielführungssystemen tatbestandsmäßig da diese ortsbezogen automatisch warnen
    2. der Verstoß ist bereits bei betriebsbereitem Mitführen gegeben. (kein Nachweis des tatsächlichen Einsatzes des POI-Warners erforderlich)


    Da kann der Nutzer nur hoffen, dass sich die Sachlage nicht rumspricht (oder einen Not-Reset einbauen :engel )

  • Merlin, dachte ichs mir doch das Deine vorherigen Begründungen und Ausführungen diesen "neuen" Text vollkommen unberücksichtigt liesen. ;)


    Die Frage bleibt jetzt offen, wie kann ein Beamter entscheiden, ob überhaupt ein Warner installiert (betriebsbereit) ist. Das Gesetz grundsätzlich auf mobile Navi-Systeme anzuwenden (ob nun mit oder ohne Warner) macht ja wohl kaum Sinn. Ohne Warner darf er das Gerät ja normalerweise nicht einziehen. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von DeJe ()

  • @ DeJe


    Tja, peinlicher Lapsus. Trotz gewissenhafter Suche war mir (und gottlob allen anderen die´s eigentlich wissen sollten) die Drucksache des BM für Verkehr unbekannt. Weiß auch noch nicht, ob sich da zwischenzeitlich was geändert hat. Glaub´s aber nicht so recht und check das noch.


    Aber zu Deiner Frage. Stellen wir uns einmal vor, dass bei einer Verkehrskontrolle der freundliche Beamte (einfach mal angenommen so was gibt´s :D ) nach der Frage nach Führerschein und Fahrzeugschein, wissen will, ob auf dem mobilen Navigationsgerät (PDA) womöglich ein POI-Warner installiert ist (wenn er denn die BMV-Begründung zu §23/1b StVO kennt).
    Der betroffene Autofahrer wird das mit oskarreifer Unschuldsmiene verneinen. Kommt jetzt die Aufforderung das Gerät zur Nachschau doch bitte kurz auszuhändigen, kann man das entweder tun und hoffen der Gute merkt´s nicht, oder man könnte sich weigern.
    Das jedoch wird den Herrn misstrauisch machen und führt zu einem konkreten Verdacht.
    Wenn er den Aufwand und die Scherereien nicht scheut (was er vermutlich nicht tun wird, sonst hätte er die ganze Sache nicht erst angefangen) kann es bis zur Sicherstellung des Teils führen. (Mit anschließender Überprüfung bei einer Fachdienststelle) Tja und dann ist´s passiert. der erste Präzedensfall. :-D)


    Das ekelhafte bei der Formulierung ist, dass der PDA mit Warnerprogramm eben nur betriebsbereit im Fahrzeug sein muß. Das heißt du musst das Programm gar nicht laufen haben. Ja, der PDA muß nicht mal eingeschaltet gewesen sein.
    Das enthebt die Verfolgungsbehörde jeder Nachweispflicht. (Ist auch aus dem Begründungstext ersichtlich)

    Einmal editiert, zuletzt von SurfingMerlin ()

  • Hi,

    Zitat

    Original von SurfingMerlin
    Das jedoch wird den Herrn misstrauisch machen und führt zu einem konkreten Verdacht.


    DAS halte ich für fragwürdig. Ein Verdacht lässt sich nicht damit begründen, dass ich keinen unerlaubten Eingriff in meine Privat-Sphäre zulasse, oder?


    Das mag vielleicht ein konkreter Verdacht des Polizisten sein, aber er ist nicht ausreichend begründet. Ich weiß, dass Vergleiche immer hinken, aber das wäre ja quasi so, als ob ein Durchsuchungsbeschluss (oder wie immer das heißen mag) allein damit begründet würde, dass der Wohnungsinhaber die Polizei nicht freiwillig rein lässt.


    Wobei ich jetzt nicht wirklich weiß, ob ein Polizeibeamter nicht schon per se das Recht hätte, meinen PDA unter die Lupe zu nehmen. Ich hoffe jedoch, dass dem nicht so ist.


    Ciao
    Gloern

  • Zitat

    Original von SurfingMerlin


    Kommt jetzt die Aufforderung das Gerät zur Nachschau doch bitte kurz auszuhändigen, kann man das entweder tun und hoffen der Gute merkt´s nicht, oder man könnte sich weigern.


    Hallo


    ...und spätestens hier geht es nicht nur in die Privatsphäre hinein, sondern tangiert ggf. auch noch den Datenschutz... denn auf einem PDA kann ja durchaus noch mehr abgespeichert sein. Ich glaube, die Umsetzung ist mehr als ungewiß...


    :gap :gap :gap


    ...aber unabhängig davon hat die Polizei in Bayern diesen Text auf ihrer HP...


    Zitat

    Unabhängig davon müssen Fahrzeugführer, die derartige Geräte betreiben oder betriebsbereit mitführen, auch weiter damit rechnen, dass zumindest in Bayern Radarwarn- und ähnliche Geräte von der Polizei sichergestellt und anschließend vernichtet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 16.07.1998 diese im Rahmen des bayerischen Polizeirechts durchgeführte Maßnahmen für rechtmäßig erklärt.


    HIER


    Man kann nur hoffen, dass "die" nicht ernst machen, bzw. solche Maßnahmen nur bei "störenden Geräten" durchführen...


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • hallo obk

    Zitat


    ...und spätestens hier geht es nicht nur in die Privatsphäre hinein, sondern tangiert ggf. auch noch den Datenschutz... denn auf einem PDA kann ja durchaus noch mehr abgespeichert sein. Ich glaube, die Umsetzung ist mehr als ungewiß...


    Ich gebe Dir insofern recht, daß man immer den Einzelfall/Gesamtumstände beurteilen muß. So gesehen ginge eine Debatte um dieses grob skizzierte Szenario ein wenig ins Blaue.
    Grundsätzlich haben Maßnahmen der Polizei immer etwas mit Eingriffen in (Persönlichkeits-)rechte der Bürger zu tun.
    Wenn der Verdacht einer Owi gegeben ist, dann darf der Herr Gendarm auch "ermitteln".
    (Abgesehen dürfte es schwerfallen zu argumentieren, daß die Inbetriebnahme eines Navigationsprogrammes mit POI-Overlays den Datenschutz verletzt ;D Außer der Herr in Grün schaut sich Deine Kontakte durch und äußert sich über die Vielzahl Deiner weiblichen Bekannten. :gap :D :gap )


    Du bist ein echter Born des Wissens. Aber die kenne ich :]

    Zitat


    ...aber unabhängig davon hat die Polizei in Bayern diesen Text auf ihrer HP...



    Stimmt.
    Grüße Merlin

    Einmal editiert, zuletzt von SurfingMerlin ()

  • Zitat

    Original von SurfingMerlin


    Grundsätzlich haben Maßnahmen der Polizei immer etwas mit Eingriffen in (Persönlichkeits-)rechte der Bürger zu tun.
    Wenn der Verdacht einer Owi gegeben ist, dann darf der Herr Gendarm auch "ermitteln".


    Hallo


    Das ist natürlich richtig... und doch müssen die Maßnahmen der Polizei auch immer eine Verhältnismäßigkeit aufweisen. Und ich bin mir wirklich nicht sicher, ob die Unterstellung einer OWI zur Einsichtnahme von ggf. vertraulichen Daten berechtigt! Es könnte ja noch mehr auf einem PDA abgespeichert sein, als die Adressen einer gewissen Anzahl von "guten Bekannten"... ;D


    MfG

  • Stimme Dir, wie gesagt, absolut zu, dass alles (auch die Verhältnismäßigkeit) am konkreten Einzellfall zu prüfen wäre.
    Aber genug theoretisiert. Erzähl doch noch ein bißchen von Deinen "guten Bekannten" *lol* (schön umschrieben) Ich hoffe für Dich, daß Deine Frau/Lebensgefährtin den PDA nie in Augenschein nimmt!! ;D


    Gruß
    Merlin

  • @SurfingMerlin,


    was sagst Du zu dem Passus, dass das fragliche technische Gerät gar nicht für den Zweck geeignet sein muss, sondern, dass es reicht, dass der Fahrer es zu dem Zweck mitführt?


    Ist das nicht etwas arg weit ausgeholt? Man verbietet pauschal alles, in der Hoffnung, dass man dann das, was man eigentlich verbieten wollte, auch verboten hat?


    Wie geht der Polizist vor Ort damit um? Hat er so viel Ermessensspielraum, dass er vor der Überprüfung eines technischen Gerätes entscheiden kann, ob er tätig werden will?


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Erzähl doch noch ein bißchen von Deinen "guten Bekannten"


    Hi,


    so spassig ist das nicht. Bei FirmenPDAs können die Kontakte schon hochinteressant sein. Wenn dann auf dem PDA noch Firmengeheimnisse liegen, kann es für den Beamten vor Ort schon kitzlig werden.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von SurfingMerlin


    Erzähl doch noch ein bißchen von Deinen "guten Bekannten" *lol* (schön umschrieben) Ich hoffe für Dich, daß Deine Frau/Lebensgefährtin den PDA nie in Augenschein nimmt!! ;D


    Hallo


    :D


    Wir werden dieses Prob [noch] nicht lösen...


    ... aber h_smart hat es ja schon gepostet... es gibt Daten, die selbst dann noch vor "staatlichen" Zugriffen geschützt sind [und sich durchaus auf einem PDA befinden können], wenn z.B. im Zuge einer OWI ermittelt werden muß, zumal wenn sie mit der OWI selber gar nicht in Verbindung stehen!


    Und wie dann damit [vor allem vor Ort] umgegangen wird... keine Ahnung... :-D)


    MfG


    P.S.


    Aber vielleicht hilft ja das hier...


    Klick mich


    ...einfach auf eine HardwareTaste legen und wenn da einer die "Kelle schwingt"... :gap ...schnell auf's Knöpfchen drücken! Die POI's wären dann zwar immer noch auf der Speicherkarte... aber das Ganze befindet sich dann in keinem betriebsbereiten Zustand mehr... :gap :gap :gap


    ...es sollte sich dann nur kein Backup auf der Speicherkarte befinden, indem der POI_Warner [das Progi] gesichert wurde!

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • @m_smart


    Zitat


    was sagst Du zu dem Passus, dass das fragliche technische Gerät gar nicht für den Zweck geeignet sein muss, sondern, dass es reicht, dass der Fahrer es zu dem Zweck mitführt?
    Ist das nicht etwas arg weit ausgeholt? Man verbietet pauschal alles, in der Hoffnung, dass man dann das, was man eigentlich verbieten wollte, auch verboten hat?


    So ganz falsch ist Deine Kurzfassung nicht. Der Gesetztgeber hat damit dafür gesorgt, daß Geräte die zwar für diesen Zweck mitgeführt/benutzt werden, aber aus irgendwelchen Gründen nicht/nicht immer/nicht so funktionieren wie beabsichtigt auch erfaßt werden.


    Zitat


    Wie geht der Polizist vor Ort damit um? Hat er so viel Ermessensspielraum, dass er vor der Überprüfung eines technischen Gerätes entscheiden kann, ob er tätig werden will?


    Bei Vergehen/Verbrechen gilt das sogenannte Legalitätsprinzip hier gibt es keinen Ermessensspielraum, sonst macht sich der Beamte selbst strafbar.
    Bei Ordnungwidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip. Hier gibt es einen Entscheidungsspielraum, genannt "pflichtgemäßes Ermessen". Das ist natürlich von allen möglichen Faktoren und nicht zuletzt vom Beamten selbst abhängig.
    Im Falle eines PDA im Fz., selbst wenn er wüßte, daß da ein POI-Warner mitläuft hat er also einen Ermessensspielraum.


    Die Geschichte mit den Privat- und Firmendaten wird für den Fall der Fälle absolut kein Hindernis sein.

  • Zitat

    Die Geschichte mit den Privat- und Firmendaten wird für den Fall der Fälle absolut kein Hindernis sein.

    Ganz sicher?
    Was passiert wenn ich ihm die Einsicht verweigere indem ich z.B. das Password aktiviert habe?
    Klar, er könnte das Gerät einziehen. Aber was bringt das? Zumal er wirklich damit rechnen muß das die Aktion falsch ist und wirklich kein Blitzerwarner auf dem Gerät existiert...

  • Gedankenspiel:


    Man nehme einen Webserver dem man regelmässig die Position schickt, eventuell auch die geplante Route. Dieser lässt dass Handy klingeln sobald man sich einem Überwachungspunkt nähert...


    Der Warner wird nicht mehr (zumindest vollständig betriebesbereit) im Fahrzeug mitgeführt.


    Und nun?


    Handy und PDA im Fahrzeug verboten?
    GPS im Fahrzeug verboten?
    Datenübertragung verboten?



    Kann eine Aneinanderkettung von nicht strafbaren Handlungen zu einer solchen führen?



    Garry