Ärger mit Digimap (Hekosoft)

  • An der Reklamationsbearbeitung erkennt man gute Unternehmen


    Seit über einem Jahr nutze ich Digimap als GPS-Software auf meinem Palm Tungsten. Bisher war ich (trotz einiger Programmfehler) recht zufrieden.


    Was ich aber mit der Firma Hekosoft in Wedel erlebt habe ist schlichtweg eine riesen Sauerei :schimpf


    Kurz vor einer Auslandsreise habe ich mir extra für 90 (!) ein Kartenupdate bestellt. Die erste CD ließ sich einwandfrei installieren (CD-LW also OK) aber bei der zweiten CD konnten einige Länder nicht installiert werden. Ich bekam eine Fehlermeldung "Entpacken mit Code "0" abgebrochen. Danach hing sich der Rechner auf.


    Bei näherer Betrachtung der CD sind mir dann
    Kratzer auf der Oberfläche aufgefallen. Ich hab dann sofort bei HEKOSOFT reklamiert und einen Tag vor
    Abreise eine neuen Satz CD's erhalten.


    GENAU der gleiche MIST! Erste CD war ok zweite CD
    wieder nicht installierbar X( Also wieder - mit Wut im
    Bauch - die erste (alte) Version installiert und damit
    losgefahren.


    Ich habe dann den ganzen Müll wieder an Hekosoft
    zurück geschickt und wollte den Vertrag wandeln.
    Kommentar von HEKOSOFT: "Bei uns liefen die beiden
    CDs einwandfrei...."


    Nachdem Hekosoft sich nicht (wie per Mail versprochen) bei mir gemeldet hat, habe ich ein
    nochmals deutlich per Mail nachgefragt, was HEKOSOFT nun zu tun gedenkt


    Antwort "Da Ihnen der Code sowie die Software schon zugegangen war, können wir sie nicht zurück nehmen.." "..wir bieten Ihnen ein Nachlaß in Höhe von 20 an..."

    Toll, jetzt habe ich KEINE Sofware und 90 zum Fenster hinaus geworfen.


    Was nützt mir eine CD, die vielleicht in Wedel läuft, aber nicht auf meinem Rechner ???


    PS: Mein CD-Laufwerk läuft übrigens bei allen anderen CDs einwandfrei.


    Morgen erstatte ich Anzeige gegen Hekosoft und schalte meinen Anwalt ein.


    Mal sehn wie's weitergeht. *schnaub*

  • Zitat

    Original von Simorbucks
    Morgen erstatte ich Anzeige gegen Hekosoft und schalte meinen Anwalt ein.


    Und weswegen willst Du Hekosoft anzeigen?


    Wenn die CDs sichtbar beschädigt sind, solltest Du sie erneut reklamieren. Außerdem würde ich raten, sie mal in einem anderen Laufwerk zu testen und ggfls. bei einem Bekannten zu kopieren (für alle Oberschlaumeier: eine Backup-Kopie ist auch bei Software erlaubt). Sollten sie dort auch nicht funktionieren -> zurück zu Hekosoft. Anderenfalls die Kopie bei Dir ausprobieren und damit glücklich werden. Fehlerhafte CD-Chargen, die nicht in allen Laufwerken funktionieren, gibt's bisweilen. Das ist zwar ärgerlich, aber kein Drama.


    Keep cool!


    Sebi


    PS: Natürlich kann ich Deinen Frust verstehen, aber man muß auch mal die andere Seite sehen. Geh' einfach mal davon aus, die CDs liefen bei Heko tatsächlich - was würdest Du an deren Stelle machen?!


    PPS: Auch ein Anwalt bzw. Rechtsstreit kostet Geld, das sind schnell mehr als 90,- ¤ - und Du riskierst, auf den Kosten sitzen zu bleiben!

  • Hallo, Simorbucks,


    bei allem Verständnis für Deine - berechtigte ! - Unzufriedenheit : Der Antwort von sebi ist nichts hinzuzufügen. Dein Posting - insbesondere die "Drohung" mit einer Anzeige - ist eine klassische Frustreaktion.


    Hätt'ste Dich besser an Stoppock gehalten : "Denk doch lieber noch mal 'drüber nach ... !"


    ;D


    Gruß,


    Joachim.

  • Sorry wenn ich meinem Ärger mal Luft machen musste.


    Aber in jedem popeligen "Laden" kann man defekte Ware ohne Probleme zurück geben. Nur in der EDV-Branche versuchen halt manche Firmen mit Händen und Füßen, einem Kunden bzw. den Käufern die gesetzlich verankerten Gewährleistungsansprüche (u.a. § 323 BGB) massiv zu verwehren.


    Vor 4 Wochen habe ich 90 für nicht lesbare CDs ausgegeben. Da ich alles zurück geschickt habe, stehe ich nun ich OHNE irgendeine Gegenleistung da. Ich habe einfach keine Lust das Geld unter dem Motto
    "Lebenserfahrung" auszubuchen.



    In der Tat kann die Polizei aber nur bei "Betrug" aktiv werden. Dies werfe ich aber Hekosoft definitv nicht vor. Da es sich "nur" um einen Verstoß gegen das BGB handelt, muß ich nun auf zivilrechtlichem Wege tätig werden.


    Da sich Hekosoft in Schweigen hüllt (die haben das Geld ja auf ihrem Konto) bleibt mir leider nichts anderes übrig.


    Na mal sehn....


  • Hallo, Simorbucks,


    wie schon gesagt : Dein Ärger ist durchaus verständlich. Allein es stellt sich die Frage, ob Du damit weit kommst ! Im DM-Forum läuft gerade ein bemerkenswert ähnlicher thread. Dort habe ich eben geschrieben :


    Zitat /
    Ob DM in seinem gegenwärtigen Zustand mit einem Sachmangel i. S. d. § 434 BGB (--> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__434.html) behaftet ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Es ist vorliegend ganz offensichtlich streitig und würde daher auch von einem Gericht nur schwer beurteilt werden können : Die einen sehen die Voraussetzungen eines Sachmangels als erfüllt an, für andere ist dieselbe Macke "halb so wild".


    Tatsache ist indessen, daß jede Partei für ihre Behauptungen vor Gericht ggf. *Beweis antreten* muß. Letztlich dürfte es darauf hinauslaufen, daß - spätestens in der 2. Instanz - (mindestens) ein Gutachten in Auftrag gegeben wird. Das dauert nicht nur, das *kostet* vor allem ! Und sowohl die Gerichts- als auch die Gutachterkosten (EUR 2.500,-- Vorschuß sind durchaus nicht ungewöhnlich) sind zunächste einmal vom Kläger vorzustrecken. Ohne Vorschuß passiert gar nix - weder bei Gericht noch beim Gutachter. Und mit deren Erstattung kann der Kläger nur dann und in dem Maße rechnen, wie er obsiegt.


    Daher sollte man sich stets - nicht nur in diesem Falle ! - genau überlegen, ob es das Risiko wert ist.


    In der Regel ( ! ) ist es das nicht, denn fast immer ist es effektiver und schneller, ohne großes öffentliches Getöse ( ! ) den direkten Kontakt mit HS zu suchen und zu versuchen, eine einvernehmlich Regelung herbeizuführen. Das setzt voraus, daß man in der Lage ist, mit der Gegenseite vernüftig zu kommunizieren und seine Emotionen im Zaum zu halten. Merke : "Wie's in den Wald hineinschallt, ... !" Meist hilft es schon, erst mal eine Nacht 'drüber zu schlafen, wenn man sich sehr aufgeregt hat. Aber ich gebe zu : Manchmal ist das gar nicht so einfach ...


    Fazit : *Ich* würde *nicht* klagen.


    Reicht das ... ?
    Zitat \


    Vielleicht solltest Du es - ggf. nach der Einnahme einiger Baldrian-Tropfen ;D - mal telephonisch versuchen ... ?!?


    Gruß,


    Joachim.

  • Moin Joachim,


    Danke für Deinen Tip. Auch nachdem ich nun nen guten Schluck Baldrian : drink bin nach wie vor echt sauer.


    Es geht mir ja nicht um den einen oder anderen Programmfehler bei Digimap. Heksoft hat mir nur für viel Geld Update-CDs verkauft, die bei mir nicht korrekt gelesen werden. Auch beim zweiten Satz CDs von Hekosoft ist (nur) die zweite CD nicht lesbar. D.h. beim Versuch die Karte "England" (wo ich hin fuhr) zu installieren, bekomme ich eine Lesefehler- Fehlermeldung und das System hängt sich auf.


    Insofern möchte ich keine weitere Nachbesserung sondern vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 323 BGB)


    Immerhin habe ich seit Wochen alle CDs zurück geschickt
    (!).


    Ich bleibe am Ball


    Viele Grüße

  • Hi Leute!


    Tja, jetzt - fast 8 Wochen nach dem Kauf - hat sich die Firma Hekosoft endlich (!) bewegt und meinem Anwalt
    schriftlich zugesichert, den Kaufpreis für die die defekte
    Lieferung zu erstatten!


    Ich muß aber dennoch sagen. Ein sehr schwaches Bild was die Firma Hekosoft hier abgeliefert hat.
    Zumal, wenn man schon seit Jahren Kunde ist, und
    im Fall einer Reklamation erst über einen Anwalt sein Rechte durchsetzen muß.


    Aber wie anfangs schon gesagt. Gerade in Falle einer
    Reklamation erkennt man erst die wahre Kundenorientierung eines Unternehmens


    Mein Tip: Man darf sich eben nicht immer alles gefallen lassen ;D


    Liebe Grüße