Mir reicht es!

  • Zitat

    Original von Willi2
    Und wenn auf dem PPC noch andere Software drauf ist?


    Und? Das ist bei jedem PDA schon zwangsläufig so, denn anderenfalls hätte man lediglich ein schweres Stück Elektronik ohne jeden Nutzwert. Selbst über den default-Zustand hinaus installierte Software ist eher Regel als Ausnahme; genau dafür ist der PDA ja gemacht. Und was heißt "drauf"? Da kann drauf sein, was will. Sollte andere Software laufen und den Betrieb von MN4 stören (z. B. andere Software greift auf den GPS-Empfänger zu; dadurch erhält MN4 keine Daten), ist das natürlich kein Mangel; das ist doch gar nicht das Thema, oder? Die bei mir aufgetretenen Probleme z. B. sind nach Hardreset und Installation MN4 aufgetreten; da war jeglicher Einfluß zusätzlicher Software über den Werkszustand des PDA hinaus also ausgeschlossen.


    Bye
    Peter

  • @PeterG


    Dann erkläre doch einmal, was - Deiner Meinung nach - "entsiegeln" genau heißt!


    MfG

  • Zitat

    Original von PeterG


    Und? Das ist bei jedem PDA schon zwangsläufig so, denn anderenfalls hätte man lediglich ein schweres Stück Elektronik ohne jeden Nutzwert. Selbst über den default-Zustand hinaus installierte Software ist eher Regel als Ausnahme; genau dafür ist der PDA ja gemacht. Und was heißt "drauf"? Da kann drauf sein, was will. Sollte andere Software laufen und den Betrieb von MN4 stören (z. B. andere Software greift auf den GPS-Empfänger zu; dadurch erhält MN4 keine Daten), ist das natürlich kein Mangel; das ist doch gar nicht das Thema, oder? Die bei mir aufgetretenen Probleme z. B. sind nach Hardreset und Installation MN4 aufgetreten; da war jeglicher Einfluß zusätzlicher Software über den Werkszustand des PDA hinaus also ausgeschlossen.


    Bye
    Peter



    Das sehe ich genauso.
    Das andere Software Deine Probleme verursachen, mußt Du natürlich vorher zweifelsfrei ausschließen können.


    Für andere Programmierer ist Navigon nun wirklich nicht verantwortlich.


    Gruß
    Peiki
    www.coolppcstuff.de

    Einmal editiert, zuletzt von Peiki ()

  • *nurmalsoanmerk*:


    Wenn man mal die Zeit, die hier mit der Diskussion "Prozess ja/nein/wie/warum"verbracht wird, in Geld umrechnen würde, könnten sich wohl einige Leute dafür ein beliebiges (na gut, fast beliebiges) funktionierendes Navi-Programm kaufen... ;)

  • Zitat

    Original von obk
    @PeterG


    Dann erkläre doch einmal, was - Deiner Meinung nach - "entsiegeln" genau heißt!


    Du erwartest nicht im Ernst, daß ich das jetzt zum drittenmal wiederhole, oder? Auf der vorherigen Seite habe ich das bereits ausführlich erläutert. Ohnehin stellst Du die falsche Frage: Es kommt nicht darauf an, was entsiegeln bedeutet; das ist ohnehin klar, nämlich das Beseitigen/Brechen einer Versiegelung. Die richtige Frage ist also, was eine Versiegelung ist. Dazu siehe das Zitat LG Frankfurt. In jedem Fall ist eine Versiegelung mehr also eine bloße Verpackung (Mist, jetzt wiederhole ich mich doch...).


    Bye
    Peter

  • Hört sich zwar in der Theorie gut an, aber ich glaube trotzdem nicht, daß sowas ganz easy vor dem Gericht zu Gunsten des Klägers ausgeht.


    Dafür habe ich schon zu viele Urteile gesehen, bei denen ich nur den Kopf schütteln kann.


    Wegen ein paar Euro würde ich mich nicht vor Gericht rumärgern (und ich habe ne RSV).


    Aber es steht natürlich jedem frei, das zu tun.


    Gruß


    Willi

  • Zitat

    Original von 944S2
    *nurmalsoanmerk*:


    Wenn man mal die Zeit, die hier mit der Diskussion "Prozess ja/nein/wie/warum"verbracht wird, in Geld umrechnen würde, könnten sich wohl einige Leute dafür ein beliebiges (na gut, fast beliebiges) funktionierendes Navi-Programm kaufen... ;)



    :rofl


    Hehehe, gute *nurmalsoanmerkung*


    :D :D :D

  • Ich seh hier überhaupt kein Problem und auch kein Risiko bei der Sache. Navigons Hinweis auf die "Entsiegelung" (m.E. hat das jeder von uns gemacht - sprachliche Spitzfindigkeiten hin oder her), ist einerseits verständlich, andererseits aber genau so falsch und juristisch nicht haltbar. Denn wie bereits geschrieben wurde, entlässt das den Hersteller nicht, ein fehlerfreies Produkt zu liefern. Und das hat Navigon nicht getan. Guckt man sich die Beiträge hier im Forum an, dürfte das ziemlich klar sein. Es geht also hier nicht um einen Widerruf sondern um die Geltendmachung eines Sachmangels.


    Wenn ich dieses Forum nicht hätte (bzw. mir keine größere Speicherkarte gekauft hätte :( ), würde ich heute noch nicht navigieren, da es mir bis jetzt nicht gelungen ist, MapExport zum exportieren einer eigenen Karte von gewisser Größe zu bringen. Wenn das kein wesentlicher Mangel ist, dann weiß ich auch nicht mehr und gebe meine 2 Staatsexamen freiwillig ab.


    Ich habe anfangs auch mit dem Gedanken gespielt, MN4 zurückzugeben, mich dann aber entschlossen, Navigon mit dem SR1 noch eine Chance zu geben - aus Kulanz sozusagen. Ich erwarte aber, dass Navigon seinerseits so fair ist und den Mist, den es sich selbst eingebrockt hat auch wieder gerade biegt. Und wenn man ein Produkt unfertig rausbringt, sollte man sich nicht wundern, wenn es auch einige Leute gibt, die sich nicht damit abfinden wollen/können. Insofern hoffe ich doch, dass Navigon sich noch besinnt und dem Käufer sein Recht auch eingesteht.


    Aber damit wären wir fast schon bei der zur Zeit angeheizten Diskussion um Ethik in der Wirtschaft und damit OT. Also bin ich schnell weg.... :D

  • Jetzt weiß ich auch, warum die RSV so teuer werden/sind!! Ich glaube kaum, dass das mit dem Mangel so einfach gerichtlich zu klären ist.


    Aber ich bin gespannt!


    Michael

  • Zitat

    Original von cropduster
    Jetzt weiß ich auch, warum die RSV so teuer werden/sind!! Ich glaube kaum, dass das mit dem Mangel so einfach gerichtlich zu klären ist.


    Aber ich bin gespannt!


    Michael


    Hi Michael.


    da schließ ich mich Deiner Meinung voll und ganz an, aber es gibt wohl genügend andere Leute, die denken da ganz anders und glauben, daß das ein Kinderspiel wird vor Gericht.


    Gruß


    Willi

  • Zitat

    Original von PeterG


    Du erwartest nicht im Ernst, daß ich das jetzt zum drittenmal wiederhole, oder? Auf der vorherigen Seite habe ich das bereits ausführlich erläutert. Ohnehin stellst Du die falsche Frage: Es kommt nicht darauf an, was entsiegeln bedeutet; das ist ohnehin klar, nämlich das Beseitigen/Brechen einer Versiegelung. Die richtige Frage ist also, was eine Versiegelung ist. Dazu siehe das Zitat LG Frankfurt. In jedem Fall ist eine Versiegelung mehr also eine bloße Verpackung (Mist, jetzt wiederhole ich mich doch...).


    Bye
    Peter


    Hallo


    Leider "Nein"! Es kommt sehr wohl darauf an, was genau "entsiegeln" ["entsiegelt" § 312 BGB] bedeutet... denn dieser Terminus steht im Gesetzestext. Und entsiegeln heißt eben: Das Öffnen einer - in diesem Fall - Umverpackung und dabei einen Schutz zu brechen, der das bereits einmalige Öffnen dokumentiert!


    Dazu zählt z.B. das Öffnen einer verschweißten Cellophanfolie einer Umverpackung, dazu kann ggf. schon der alleinige Vorgang des Downloadens von Software gehören [was bei MN|4 ja nicht der Fall ist]... auch wenn es Dir schwer fällt das zu glauben!


    Und dazu zählt als letzter Schritt eben das Personalisieren der Softwarelizenz, da diese das Öffnen der Verpackung zwingend vorraussetzt!


    Noch ist es so [weitere Urteile sind abzuwarten], dass der Hersteller als einzige Auflage hat, z.B. Software so zu verpacken, dass die Umverpackung so geartet sein muß, dass deren Öffnen sie zerstört um den Vorgang des "entsiegelns" zu gewährleisten!


    Mein MN|4 war in diesem Sinne versiegelt!


    Damit aber genug... kannst es ja mal in der Praxis ausprobieren... :gap


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von obk


    Hallo


    Leider "Nein"! Es kommt sehr wohl darauf an, was genau "entsiegeln" ["entsiegelt" § 312 BGB] bedeutet... denn dieser Terminus steht im Gesetzestext.



    In §312 BGB gehts aber um den Widerruf.


    Hier gehts um die Sachmangelhaftung, das ist ein Unterschied.


    Gruß
    Peiki
    www.coolppcstuff.de

  • @Peiki


    Hallo


    in §312 BGB [d?] wird eben der Wideruf bei Fernabsatzverträgen insofern beschränkt, dass er nicht bei "entsiegelter Software" gilt! Und hier ging es eben um die Frage: Was heißt "entsiegelt"!


    War die Diskussion mit PeterG...


    Und richtig ist: Da ein Widerruf bei Software so ausgeschlossen ist, ginge es im Falle Navigon nur aus dem von Dir genannten Grund, dass der Kaufvertrag gewandelt würde!


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von obk
    Leider "Nein"! Es kommt sehr wohl darauf an, was genau "entsiegeln" ["entsiegelt" § 312 BGB] bedeutet... denn dieser Terminus steht im Gesetzestext. Und entsiegeln heißt eben: Das Öffnen einer - in diesem Fall - Umverpackung und dabei einen Schutz zu brechen, der das bereits einmalige Öffnen dokumentiert!


    Wie kommst Du auf das schmale Brett? Das Öffnen einer schlichten Verpackung ist KEIN entsiegeln, weil eine schlichte Verpackung keine Versiegelung ist. Ist das irgendwie schwer zu verstehen, nachdem ich das jetzt schon zum viertenmal wiederholen muß?


    Ich erwarte ansonsten gespannt den Nachweis relevanter Rechtsprechung, die von entsiegeln bei schlichtem Öffnen einer schlichten Umverpackung ausgeht. Meine Auffassung hat zumindest das LG Frankfurt und den Gesetzgeber auf ihrer Seite. Wenn obiges nur Deine einsame Meinung sein sollte, ok. Dann erübrigt sich weitere Diskussion.


    Mal abgesehen davon, daß mein MN4 in keiner Hinsicht "entsiegelt" werden mußte. Da war kein verschweißte Plastikfolie und auch sonst nix zugeklebt.


    Für die Sachmängelhaftung spielt das natürlich ohnehin keinerlei Rolle.


    Bye
    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von PeterG ()