ZitatOriginal von JoeLeFrog
1 ) die software ist eindeutig fehlerhaft, von aussen nicht zu erkennen ( verdeckter mangel und da greift das bgb / 2 jahre garantie )
Hallo
Jep... aber ich glaube, dass es gerade daran scheitern wird! Denn der Kläger steht hier in der [gerichtlich haltbaren] Beweispflicht!
Ich sehe auf jeden fall ein hohes Kostenrisiko... wer heute Klage einreicht, muß ja damit rechnen, dass SR1 schon verfügbar ist, bis überhaupt die Verhandlung eröffnet wird!
MfG