ZitatAlles anzeigenOriginal von Till Wollheim
ich finde es schon eine Unverschämtheit denLexi so anzumachen!!!
Natürlich hat er ein Recht auf neue Software - gegen Erstattung der CD-Rohling-Kosten.
Natürlich, denn man kauft nicht die CDs sondern die Nutzungslizen!!
Till
Hallo
Ich glaube nicht, dass Du das ernst meinst... oder doch?
Recht hätte er auf Schadensersatz bzw. Herausgabe der Software durch den Täter...
Kein Recht hat er auf eine "Raubkopie"...
MfG