NM4 - Rückgabe - Rechtlich

  • Hallo,
    ist es möglich NM4 rechtlich an Navigon zurückzugeben,
    da die Software fehlerbehaftet ist, und man das Geld wieder erstattet bekommt.

  • Hallo,


    ich glaube nicht, dass eine Rückgabe auf Basis der Gewährleistung möglich ist. Eine Software ist sehr komplex, und der MN |4 funktioniert bei vielen Usern ja einwandfrei (bzw. ohne größere Einwände). Die Software als solche ist ja nicht fehlerhaft, bzw. der nachweis, dass es an der Software und nicht an anderen nicht von Navigon zu beeinflussenden Komponenten liegt, ist schwierig. Denn Grundsätzlich funktuioniert die Softare ja, nur die Qualität bzw. Performanz ist nicht unbedingt das, was sich viele erhoffen.


    Etwas anders sieht es mit der Kulanz aus. Dort kann man sicherlich auf eine Rückgabeoption hoffen.


    Gruß,


    Michael

  • Hallo,


    es gibt doch bei Onlinebestellungen ein 14-tägiges Rückgaberecht ;D
    Müßte auch für den MN4 gelten :D

  • Hallo,


    das Rückgaberecht gilt i.d.R. nicht für Software, insbesondere wenn :


    eine Versiegelung geöffnet wurde, außerdem steht in den kleingedruckten Lizenzbedingungen meist das Software nie völlig fehlerfrei sein kann. Und den Hauptzweck - Navigiere mich von A-B erfüllt doch auch der MN4. (zumindest bei mir)


    Gruß MArio

  • An der Versiegelung hatte ich nicht gedacht. Da gebe ich Dir vollkommen recht :D

  • @ 944S2,
    cropduster hat so unrecht wohl nicht, Navigon kann sich im Rückgabe-/ Rückabwicklungsfall


    1. auf Ihre "Kompetenz" als langjähriger Navisoftwarehersteller berufen, (Beispiel: Ich besitze einen Fuji Digital Fotoapparat, mit dem kann ich keine Fotos auf den PC überspielen (Von Anfang an) Der Fotoapparat war schon 3x zur Reparatur, kam jedesmal von Fuji mit dem Vermerk: "damaged by USER" zurück. Ich habe keine chance diesen Fotoapparat zu Wandeln. Aufgrund der "Kompetenz" von Fuji als Kamaerahersteller. Und ich habe den Fotoapparat definitiv nicht selbst Fallen gelassen, mit Überspannung versorgt oder ins Wasser geworfen!) Da würde nur ein teurer Rechtsstreit (mehrere Tsd. Euro) mit Freiem Gutachter helfen, aber will/kann man das für 200,- Euro Warenwert anzetteln? X(


    2. läuft der MN|4 ja wohl doch bei einigen Leuten soweit fehlerfrei. ;)


    3. Was kann Navigon dafür, dass es bei User A (IPAQ 2210, GNS 9810) gut läuft und bei User B mit identischer Hardware nur Probleme macht??? Ist es evtl möglich, dass es selbst innerhalb einer PDA-Serie (IPAQ 2210 oder Delta 400) unterschiede in der Hardware gibt? und muss das dann Navigon beseitigen? ?(


    4. Kann es an anderen eingesetzten Programmen oder Tools liegen? Ist auch dafür Navigon verantwortlich? ?(


    Aus diesen Gründen, denke ich auch, das eine Rückgabe von der rechtlichen Seite wohl schwierig wird. Aus Kulanz wird es wohl eher klappen.


    @ Nighter,
    das stimmt schon, aber gilt das auch für Cross-Updater? Bei Neukauf kein Problem. Fehler in der Software kann man doch nur nach installation feststellen, wie soll das ohne brechen des Siegels gehen? (Oder es fehlt eine CD, ist defekt was auch immer)



    MfG
    Olaf

    2 Mal editiert, zuletzt von Oma97 ()

  • gfrank


    Ich würd erst mal bei Navigon anfragen, ob die einer Rückgabe zustimmen, bevor Du anfängst die § zu ziehen.


    Sollten die sich wiedererwartend querstellen, dann kannst Du eine Frist zur Nachbesserung setzen. (Muß schriftlich sein und mind. 14 Tage). Dannach kannst Du auf Wandlung wegen Nichterfüllung bestehen. Da haben evtl. anderslautende Formulierungen in den AGB (die von Navigon hab ich noch nicht gelesen) nichts zu sagen (BGB geht vor).


    Bei Software ist es in der Tat schwierig einen Mangel eindeutig nachzuweisen. Aber dies hat Navigon ja bereits selbst, mit der Ankündigung eines SR1, getan.


    Ich gehe aber davon aus, daß die Firma Navigon ganz genau weiß, das das von ihnen vertriebene Produkt nicht frei von Fehlern ist und dürften somit einer Rückabwicklung des KV problemlos zustimmen.


    Die haben ohnehin momentan genug um die Ohren, da wollen die sich bestimmt nicht noch zusätzlich mit Rechtsanwälten und Gerichten rumschlagen.

  • Das mit dem Siegel kann Navigon gerne aufführen. Z.B. um bei Nichtgefallen das ganze abzuwenden. ABER - wenn ein bestehender Mangel (und das geht nun mal erst nach der Installation) nicht durch den Hersteller innerhalb einer Frist bzw. Nachfrist beseitigt werden kann, so hast Du ein Recht auf Wandlung. Da spielt es übehaupt keine Rolle ob die CDs geöffnet waren oder nicht. Navigon wird bestimmt auf das angekündigte SR1 verweisen.. da muss man halt schauen was man macht.. deshalb ist das mit der Fristsetzung so wichtig.


    Aber falls Du Dein Geld wieder haben willst, dann solltest Du Dich beeilen.. nicht das SR1 zuvor kommt. ;)

  • Nochmal zu dem Sigel:
    Wenn ich mich recht erinnere sind auch bei Navigon die Lizenzvereinbarung auf der CD und werden beim installieren angezeigt. Also wenn man als Grund angibt mit den Lizenzvereinbarungen nicht zufrieden zu sein, müsste das trotzdem zurückgenommen werden, da man ohne das Sigel zu öffnen nicht an die Lizenzvereinbarung kommt.
    (bitte nicht schlagen wenn die Lizenzvereinbarung von Navigon noch woanders stehen, ich hab das im moment nicht mehr genau in erinnerung)


    Mit berufung auf die Lizenzvereinbarung habe ich auch schon PC-Spiele/Software bei Mediamarkt zurückgegeben, obwohl die geöffnete CD´s und so eigendlich nicht nehmen. (ein schelm wer jetzt an Raubkopien denkt ;-))

  • Nighter sprach von dem 14 tägigem Rückgaberecht was aus der Online/Versandbestellung hervorgeht.


    Die gibts es nicht wenn Versiegelung gebrochen ist. (Es sei denn der Verkäufer ist kulant)


    Die Wandlung aufgrund von Fehlern oder Mängeln hat damit nix zu tun.


    In den Lizenzbedingungen steht zum Thema folgendes


    Bei Verwendung der Software können aufgrund der lokalen Umgebungsbedingungen und/oder unvollständiger Kartendaten von Lieferanten Berechnungsfehler auftreten. Aus diesen Gründen übernehmen Navigon und seine Lieferanten keine Gewähr dafür, dass die Softwre zu jedem Zeitpunkt fehlerfrei arbeitet.


    Also viel Spass beim Wandeln.

  • Wenn bereits ein Update angekuendigt ist, ist es schwer, einen Termin festzusetzen.


    Ich gehe davon aus, dass das dann kein Gericht akzeptieren wuerde.


    Wir sind aber recht kulant, denke ich, wenn es wirklich jemand zurueckgeben will.

    Einmal editiert, zuletzt von CityHunter ()

  • irgendeiner hat "wenn windows die lösung ist, hätte ich gerne das problem zurück!" in der signatur!
    ... einfach mal drüber nachdenken


    oder ... vielleicht ersthaft überlegen, ob man windows zurückgeben könnte!
    ... spätestens da fällt auf, daß wenn eine software (egal wie sie) funktioniert ... und die man gekauft hat, nicht wegen kleinerer probleme zurückgeben kann!


    ... ToM, der ganz ruhig und entspannt aufs update wartet!