GPS-Logs gerichtsverwertbar ??

  • Hallo,
    Sind GPS-Logs eigentlich gerichtsverwertbar ?
    negativ: Polizei muß gar nicht mehr blitzen sondern nur das Navi beschlagnahmen
    es könnte eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung im Laufe einer Fahrt nachgewiesen werden :(
    (ab 2x25=Fahrverbot ??!!)
    positiv: schuldmindernd wenn angepasste Geschwindigkeit bei Unfall bewiesen :)
    Navi ist zwar nicht geeicht, aber eigentlich doch recht genau
    Was meint Ihr ?
    Rolf


  • Ich würde ein klares nein sagen, da ich z.B. alle 10 Minuten einen Eintrag ins Log mache, wärend andere alle 10 Sekunden einen Eintrag schreiben. Also völlig andere Vorausetzungen.

  • mir gehts darum, wenn alle NEMA-Daten (also im Sekundentakt ) gelogt werden.


    Aber selbst bei 10 Minutentakt:
    wenn bei Nachrechnung zwischen den Koordinaten mit Zeitstempel eine Durchschnitts-Geschwindigkeit von 130 rauskommt,
    aber die Strecke auf 100 begrenzt ist, waren das mind. 30 zu viel.


    Reine Frage der Beweiszulässigkeit.
    Viele Grüße
    Rolf

  • Ich würde auch nein sagen. Die Daten sind zu einfach manipulierbar.


    Gruß
    Peki

  • Zitat

    Original von Peki
    Ich würde auch nein sagen. Die Daten sind zu einfach manipulierbar.


    Da ist der entscheidende Punkt. GPS-Logs kann man sehr leicht so manipulieren wie man will bzw. man könnte sich sogar im Nachhinein noch eines selbst am PC zusammenbasteln. Die Beweiskraft liegt angesichts dieser Möglichkeiten meines Erachtens bei null.

  • Sehe ich auch so - muß ja nicht Dein GPS-Log gewesen sein!

  • Zitat

    Original von RolfB
    Polizei muß gar nicht mehr blitzen sondern nur das Navi beschlagnahmen


    Hi,


    ganz so einfach geht das in Deutschland und auch im übrigen Mitteleuropa mit der Beschlagnahme oder Sicherstellung von möglichen Beweismitteln zum Glück nicht. Falls ein Tatverdacht nur im Hinblick auf eine bloße Ordnungswidrigkeit besteht, wird normalerweise die Verhältnismäßigkeit der Mittel im Wege stehen. Bei Straftatverdacht wäre die Beschlagnahme zwar grundsätzlich nach §§ 98 ff StPO möglich, aber sehr wahrscheinlich ist es nicht, dass die Polizei auf dem PDA nach Beweisen sucht.
    Wer ganz sicher gehen will, dass seine kriminellen Aktivitäten nicht bewiesen werden können, kann ja einen Hardreset machen, bevor das Fahrzeug zum Stehen kommt ;D


    Gruß


    Eichsi :)

  • Denke schon dass die Aufzeichnungen Hilfreich sein können einen Sachverhalt darzustellen. Eventuell gibt es ja auf der Strecke Überwachungskameras z.B. von Tankstellen die auf diese Weise den Log bestätigen.


    Garry