Ich Idiot

  • Moin Moin Leute,
    Ich hab da folgendes Problem.


    Ich habe mir bei Ebay die Navigon software ersteigert.


    So weit so gut................


    Software kam auch.......


    Ich ausgepackt und der Frust ging los......


    Es waren kopierte Cd`s ( 7 Stk )


    Ich den Verkäufer angeschrieben ......keine antwort......


    2 Tage später war er bei Ebay ausgeschlossen.....


    Ganz Toll.......


    Dann eine Mail an Navigon mit den Daten des Verkäufers......


    Hat die aber net die Bohne gestört weil nie antwort bekommen....


    Naja nun dacht ich hau sie halt auf den PDA ( ipaq 4150 )


    Funktioniert auch aber nach der Installation will er einen code haben und der ist natürlich nicht dabei.....


    Mist verdammte.......


    Hat jemand eine Idee.......


    Gruß Mike


    Mike@Jabo-Clan.de

  • Hallo Glurak


    trotz deines Frustes erst einmal willkommen im Forum.


    Wieviel hast Du denn bezahlt? Bei Ebay sind doch Käufe ab 25 versichert, oder?


    Vielleicht könntest Du ja den Schaden begrenzen...


    War denn in der Auktion zu erkennen, dass es sich um "Sicherungskopien" handelt?


    Hast Du noch einen Link zur Auktion?


    Erloeser


  • Hallo Mike,


    da gibt es nicht viel zu löten. Unter Erfahrung ausbuchen. -Leider-


    Gruß
    Frank

    COMAND APS NTG in W246 220 4MATIC Modell Jahr: 2017 :D

  • Nein den Link gibt es nicht mehr.
    Hat Ebay gelöscht......
    Meine Frau hat 99 dafür bezahlt.
    Sollte eine Überaschung sein.
    Und die von Ebay sagen bei Software ist die Versicherung ausgeschlossen und ja laut beschreibung sollte es sich um Orginal Software handeln.
    Die Sache liegt bei meinem Anwalt aber selbst der hat mit nicht viel Hoffnung gemacht......
    Grrrrrr........


  • wieso denn das ?
    es liegt doch eindeutig ein betrugsdeligt vor !
    hast du denn bereits anzeige wegen betruges und verbreitung von raubkopien gemacht ?

  • Ach wenn es doch so einfach wäre !!!!!!


    Es gibt da nämlich Unterschiede.....


    Das eine ist Zivilrecht und das andere Strafrecht......


    Also Strafrechtlich ist es so das es eine privatperson ist die natürlich Strafrechtlich verfolgt werden kann.


    Also ich los zur Kripo anzeige erstattet.......
    2 Tage später die Info der Kripo es lüüpt aber der Junge sitzt schon in U-Haft wegen diverser andere Straftaten.....


    Aber davon werde ich nichts haben.......Grrrrrr....


    So nun der Zivilrechtliche Weg.......


    Der sitzt im Knast und hat kein Geld ...........


    Mein Anwalt hat mich jetzt schon 120 gekostet.....


    Ganz toll..........+ die 99 für die kopierte Software....


    Und jetzt hab ich die 7Cd`s und kann nichts machen weil
    die einen Code haben wollen..............SUPER.......


    Ich habe gerade ein Haus gebaut habe 2 kleine Kinder und sehe es überhaupt nicht ein jetzt nochmal 200 für die Software auszugeben.


    Ich weiss das es jetzt Illegal wird aber ich glaube ich werde jetzt zum ersten mal in meinem Leben diesen Emule installieren und da auf die suche gehen....


    Gruß Mike

  • Hallo


    Soweit ich es beurteilen kann, bist Du in der Tat einem Betrug zum Opfer gefallen [Betrug im Sinne des STGB]. Von der straf- und zivilrechtlichen Seite her ist der Fall, so wie Du ihn schilderst, eindeutig! Du kannst Deine Rechte geltend machen und wirst ganz sicherlich auch Recht bekommen. Die Frage ist eben nur, ob Du am Ende Dein Recht auch durchsetzen kannst... - sprich: Ob der "Verkäufer" hinteher in der Lage ist Deinen finaziellen Schaden und Aufwand zu ersetzen. Wenn er wirklich schon in U-Haft sitz, hätte ich da erhebliche Zweifel.


    Versuche doch einmal herauszubringen, wie lange es dauert, bis solch ein Betrug verjährt ist und wie lange Du Zeit hast im Zuge einer Zivilklage Deine Rechte geltend zu machen. Manchmal ist es gut nicht sofort zuzuschlagen, sondern abzuwarten, bis der Täter finaziell wieder in einer Lage ist, dass ein Urteil notfalls auch zwangsvollstreckt werden kann.


    Ansonst würde ich auch raten, nicht zuviel finanziellen Aufwand betreiben um den Schaden nicht noch zu vergrößern!


    Zitat


    Ich weiss das es jetzt Illegal wird aber ich glaube ich werde jetzt zum ersten mal in meinem Leben diesen Emule installieren und da auf die suche gehen....


    Auch davon würde ich Dir abraten... - ist nicht zu rechtfertigen, auch nicht wenn User selber betrogen wurde!


    MfG

    2 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von obk
    Versuche doch einmal herauszubringen, wie lange es dauert, bis solch ein Betrug verjährt ist...


    solche sachen verjähren nach 30 jahren erst !
    hast also noch etwas zeit... 8)

  • Zitat

    Original von pax']['er


    solche sachen verjähren nach 30 jahren erst !
    hast also noch etwas zeit... 8)


    Hallo


    Ups... das würde ich nicht zu "laut" posten. Wenn mich nicht alles täuscht, wurde das gesamte Schuldrecht 2002 geändert. Seither lautet § 195 BGB: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.


    Da hat der Gesetzgeber glatt eine Null wegrevidiert [zuvor waren es wohl 30 Jahre]. Wobei die genauen Verjährungsfristen eben kasual abhängig und per Gesetz geregelt sind. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?


    Eine ganz andere Frage ist eben: Wie lange hat ein Geschädigter Zeit, seine Rechtsansprüche geltend zu machen...


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Eine strafrechtlich als Betrug zu wertenden Handlung ist zivilrechtlich eine unerlaubte Handlung, weil vorsätzlich das Eigentum einer anderen Person widerrechtlich verletzt wurde (§ 823 BGB).
    Ansprüche aus einer solchen unerlaubten Handlung müssen innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren geltend gemacht werden (vgl. § 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, indem der Anspuch entstanden ist, also am 31.12.2004 (vgl. § 199 BGB), wenn die unerlaubte Handlung in diesem Jahr begangen wurde. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertragspartner die Einrede der Verjährung geltend machen. Deshalb ist es ratsam gegen den Schuldner innerhalb der Verjährungsfrist einen vollstreckbaren Titel zu erlangen (z. B. durch das gerichtliche Mahnverfahren - Vollstreckungsbescheid). Vollstreckbare Titel verjähren erst in 30 Jahren.
    Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ergibt sich durch einfaches Nachlesen im BGB.


    MfG
    Harry

  • Danke Jungs und Mädels......


    So viele Antworten................


    Ich glaube aber ich werde es unter " Erfahrung verbuchen " .


    Habe gestern Abend noch mit einem Freund tel. der ist auch Anwalt und aber auch er sagte " Mike mein Freund lass es sein, hast nur Ärger und kosten und wirst jedes Jahr wieder erneut daran erinnert ".


    Wir haben ein Sch.... Rechtsystem :evil: :evil:


    Aber vielen Dank nochmal für Hilfe


    Gruß Mike


    PS . Das Forum ist klasse und auch sehr Informativ.

  • Hallo


    Klar: Deine Enttäuschung ist zu verstehen... :-D)


    ...aber unser "Rechtssytem" beruht eben auch darauf, dass man sein Recht u.U. nicht "mit Gewalt" durchsetzen kann, bzw. Zwangsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, weil die Aussicht auf Erfolg nicht vorhanden ist...


    ..."greife mal einem nackten Mann in die Tasche"... - wenn was drin wäre, würde unser Staat Dir erlauben es in solch einem Fall zu nehmen... nicht unser Rechtssystem ist [wirklich] schlecht, sondern die, die es bewußt aushebeln...


    Wie gesagt: Wenn möglich die Fristen ausreizen... -mehr ist derzeit vielleicht nicht drin!


    Wobei Ebay ja schon deutlich sagt, dass User am besten den Treuhandservice nutzen sollen [hab's aber auch noch nie genutzt :gap ]


    Liebe Grüße

  • Ich denke auch, dass die Schlüsse aus dieser durchaus ärgerlichen Sache
    - jetzt besorge ich mir das als Raubkopie
    - unser Rechtssystem ist schuld
    nicht richtg sind.


    Ärgerlich ist die mangelde unterstützung von EBay in solchen Sachen. Ohne Rechtschutzversicherung solltest Du die Sache tatsächlich nicht weiter verfolgen (so ärgerlich das auch ist).


    Ulli

  • ich denke das ist ein Fall für den Ebay Käuferschutz. Die erste Antwort von denen (Ebay) ist in der Regel unqualifiziert. Ggf. im Sicherheitsforum von Ebay posten.


    Die lehnen es bei kopierter Software wegen "Angebote, die gegen unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen und unsere Richtlinien verstoßen. " ab. ABER Du hast ja keine kopierte sondern Originalsoftware beboten und somit ENTSPRICHT die Auktion den Grundsätzen.


    Daher hier weiter Druck machen. Kostet auch nichts....


    CU
    elwin


    Welche Angebote sind durch den eBay Käuferschutz abgesichert?
    Der Käuferschutz gilt grundsätzlich für alle Artikel, die auf dem eBay-Marktplatz gehandelt werden.


    Es gelten jedoch einige Einschränkungen. Vom Käuferschutz ausgenommen sind



    Angebote, die gegen unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen und unsere Richtlinien verstoßen.
    Angebote von eBay-Mitgliedern, über die mehr negative als positive Bewertungen abgegeben wurden.
    Angebote, deren Preis oder Höchstgebot nicht mehr als EUR 25,00 beträgt. (Das ist die Höhe der Selbstbeteiligung.)
    Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Käuferschutz nur dann abgesichert sind, wenn Sie den Kaufpreis für den Artikel an den Verkäufer gezahlt haben und dann in angemessener Zeit den Artikel nicht oder wesentlich abweichend von der Artikelbeschreibung des Verkäufers erhalten haben.


    Wir behalten uns vor, Leistungen im Rahmen des eBay Käuferschutzes zu verweigern, wenn wir einen Missbrauch vermuten.