obk, daß Du mit dieser Interpretation der Vertragsbedingungen richtig liegt, möchte ich mal bezweifeln. Die sind eher auf den Fall: Kunde Kauft Medion-PC mit Betriebssystem abgestellt. Hier liegt der Fall tatsächlich so, daß die BS-Lizenz an das Gerät gebunden ist, so macht das MS eben.
Aber selbst aus so einem PC dürfte ich bspw. die Festplatte und die Grafikkarte verkaufen, und mir was anderes einbauen, ohne daß sich daran jemand stoßen kann. Auch hier ist ja die mitgelieferte Hardware Deiner Meinung nach nicht einzeln verkäuflich.
Na das würde mir direkt Spaß machen, so ein Bundle zu kaufen, die Teile einzeln zu verkaufen und dann den kommenden Rechtsstreit zu erleben....
Ein anderes Thema ist natzürlich die Sache, daß ein Verkäufer Kopien behält und die Software weiterbenutzt. Das ist ganz klar verboten, und da gibt es keinen Zweifel. Aber das wollen wir ja mal niemand unterstellen, denke ich.
Ist ja schließlich auch Sache des jeweiligen Käufers, sich ggfs zu informieren, ob das, was er kaufen will, denn so rechtlich auch in Ordnung geht, ein bischen Eigenverantwortung muß schon sein.
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Hallo Uwe,
du hast schreibst ganz richtig, dass die BS-Lizenz im Rahmen eines Bundles an den Medion-PC gebunden ist. Am Betriebssystem erwirbst du auch kein Eigentum, sondern ein Nutzungslizenz. Und genau das ist auch der Unterschied. Die Hardware gehört dir, die kannst du auseinandernehmen und verkaufen.
Den Medion-PDA kenne ich nicht, aber ich gehe mal von folgender Sachlage aus:
Der Medion Navigator befindet sich auf einer oder zwei CDs, die dem PDA beilagen, weiterhin ist er auf einer SD-Card mit einer bestimmten Karte vorinstalliert. Bei diesem Thread ging es darum, dass jemand - korrigiert mich, wenn ich jetzt was falsches schreibe - die SD-Card mit Programm und die CDs einzeln verkaufen wollte. DAS geht halt nicht, weil es sich um ein und die selbe Lizenz handelt.
Bei mündlichen Aussagen von Medion zu Lizenzbestimmungen wäre ich äußerst vorsichtig, da es sich in der Regel um Aussagen von Call-Center-Mitarbeitern handelt, außerdem ist die Antwort immer von der Fragestellung abhängig. Es gilt ganz einfach das, was in den schriftlichen Lizenzbedingungen drinsteht, bis zu dem Zeitpunkt, an dem du eine anderslautende schriftliche Erklärung bekommst. Wenn sich die Aussage auf das reine Kartenmaterial bezog, mag das bedingt richtig sein, denn das ist auch nicht das Programm. Optionale, zugekaufte Karten kannst du sicher einzeln verkaufen. Aber auch hier erwirbst du pro Karte eine Lizenz, d. h., du darfst sie dann selbst nicht mehr nutzen.
ZitatEin anderes Thema ist natzürlich die Sache, daß ein Verkäufer Kopien behält und die Software weiterbenutzt. Das ist ganz klar verboten, und da gibt es keinen Zweifel. Aber das wollen wir ja mal niemand unterstellen, denke ich.
Auch du bist noch einer von jenen, die an das Gute in der Menschheit glauben
Ich denke, die Praxis bei Ebay sieht anders aus.Only my personal opinion, ferris
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Ich wollte nur klar machen, daß sich die Bündelungs- Aussage von Hard- und Software (bzw. BS in dem Fall) auf einen PC beziehen kann, aber nicht auf den Fall, wo ich einen PDA und eine Navisoftware und eine Maus und eine SD- Karte erwerbe.
Klar kann er nicht die Software auf der SD und die CDS einzeln verkaufen, das ist ja logisch, die SD Karte leer aber ganz sicher, das würde ich mir von keiner AGB der Welt verbieten lassen. Ebenso wie die GPS Maus oder den PDA, auch die kann man sicher einzeln verkaufen (PDA ggfs nach Hardreset, um alle Software, die nicht zum PDa fest gehört zu entfernen)
Soweit sind wir doch sicher d'accord,oder?
Wie es in der Praxis aussieht und erst recht bei ebay, ist ein anderes Thema...aber schließlich...wer hält sich z.B. immer an alle Geschwindigkeitsbeschränkungen, auch das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ist schließlich auch verboten und alle Welt tut es
So ist das nunmal in der Welt ..Bloß möchte ich für mein Teil vermeiden, von vorneherein eine Betrugsabsicht zu unterstellen, bloß weil es oft so ist...ich kann mich immer selber bestmöglich absichern, sofern ich will, und bei offensichtlichen Dingen, wie z.B. ein MS-Office nagelneu und komplett für 25 (natürlich original!!!und mit Foto der Originalverpackung!!! haha), lass ich eben die Finger weg! -
Zitat
Original von webberle
obk, daß Du mit dieser Interpretation der Vertragsbedingungen richtig liegt, möchte ich mal bezweifeln. Die sind eher auf den Fall: Kunde Kauft Medion-PC mit Betriebssystem abgestellt. Hier liegt der Fall tatsächlich so, daß die BS-Lizenz an das Gerät gebunden ist, so macht das MS eben.
Aber selbst aus so einem PC dürfte ich bspw. die Festplatte und die Grafikkarte verkaufen, und mir was anderes einbauen, ohne daß sich daran jemand stoßen kann. Auch hier ist ja die mitgelieferte Hardware Deiner Meinung nach nicht einzeln verkäuflich.
Na das würde mir direkt Spaß machen, so ein Bundle zu kaufen, die Teile einzeln zu verkaufen und dann den kommenden Rechtsstreit zu erleben....
Ein anderes Thema ist natzürlich die Sache, daß ein Verkäufer Kopien behält und die Software weiterbenutzt. Das ist ganz klar verboten, und da gibt es keinen Zweifel. Aber das wollen wir ja mal niemand unterstellen, denke ich.
Ist ja schließlich auch Sache des jeweiligen Käufers, sich ggfs zu informieren, ob das, was er kaufen will, denn so rechtlich auch in Ordnung geht, ein bischen Eigenverantwortung muß schon sein.Hallo webberle
Du wirst es vielleicht nicht glauben... [soweit ich informiert bin], darfst Du sogar das OS einer OEM-Lizenz eigenständig verkaufen. Hierüber gibt es - wie soll es auch anders sein - Präzidenzfälle.
Das ist - ferrismachblau hat es schon beschrieben - aber nicht das Prob. Sondern die Frage, ob aus einer Lizenz durch Verkauf von Programm auf SD-Karte und CD am Ende zwei oder gar drei Lizenzen werden. Das ist eben nicht möglich. Da gibt es auch keinen Interpretationsspielraum.
Und noch einmal: Gehe davon aus, dass im konkreten Fall "Medion" dies gar nicht entscheiden kann, sondern den Lizenbestimmungen von "Navigon" und "Navtech" bzw. "Teleatlas" unterliegt
MfG
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Zitat
Original von webberle
Klar kann er nicht die Software auf der SD und die CDS einzeln verkaufen, das ist ja logisch, die SD Karte leer aber ganz sicher, das würde ich mir von keiner AGB der Welt verbieten lassen. Ebenso wie die GPS Maus oder den PDA, auch die kann man sicher einzeln verkaufen (PDA ggfs nach Hardreset, um alle Software, die nicht zum PDa fest gehört zu entfernen)Hallo
Jetzt geht es aber schnell hier...

Genau hier liegt im konkreten Fall das Prob!
MfG
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Zitat
Original von webberle
Klar kann er nicht die Software auf der SD und die CDS einzeln verkaufen, das ist ja logisch, die SD Karte leer aber ganz sicher, das würde ich mir von keiner AGB der Welt verbieten lassen. Ebenso wie die GPS Maus oder den PDA, auch die kann man sicher einzeln verkaufen (PDA ggfs nach Hardreset, um alle Software, die nicht zum PDa fest gehört zu entfernen)
Soweit sind wir doch sicher d'accord,oder?Aber klar doch!
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Hallo,
ich habe seit Dezember das aktuelle Medion-Bundle. Bisher habe ich nur als Gast an diesem Forum teilgenommen und diesen oder jenen Tipp gelesen.
Vielleicht kann ich ja auch einmal etwas zur Aufklärung beitragen. Daher habe ich mich mal schnell angemeldet und stell` Euch hier einen Auszug der
Medion 2.0 A Lizenzbedingungen rein. Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen.
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MEDION
Lizenzvertrag für Endbenutzer
BENUTZERHINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DAS PRODUKT IN TEILEN ODER VOLLSTÄNDIG VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES, EINSCHLIEßLICH UND IM BESONDEREN DIE FOLGENDEN EINSCHRÄNKUNGEN: (A) VERWENDUNG GEMÄß ABSCHNITT 2; (B) ÜBERTRAGBARKEIT GEMÄß ABSCHNITT 4. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE DIESES PRODUKT NICHT.
1. Definitionen. "Software" umfasst (a) den gesamten Inhalt der CD-ROM, mit dem dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören unter anderem (i) Computerinformationen und Software von MEDION oder Dritten; (ii) digitalisierte Bilder, Bestandsfotografien, Clipart, Audio- und andere künstlerische Werke (die "Bestandsdateien"); (iii) dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial ( die "Dokumentation"); sowie (iv) Schrifttypen. Der Begriff "Software" umfasst weiterhin (b) alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen sowie Kopien der Ihnen von MEDION lizenzierten Software (im Weiteren als "Updates" bezeichnet). Der Begriff "Verwendung" bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation. "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von MEDION gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrfachlizenz) festgelegt ist. Der Begriff "Computer" steht für ein elektronisches Gerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann. MEDION steht für die Aktiengesellschaft MEDION AG mit Sitz am Gänsemarkt 16-18, 45127 Essen, Deutschland.Gruß MedionNewbie