Dreister geht es wohl nicht?

  • Ich kenne so etwas nur aus Ami-Land. In Deutschland glaube ich gibt es eine Verleitung zu einer Straftat nicht.


    Aber ich bin ja auch kein Anwalt.


    Grüße

  • Unter Bestimmen i.S.d. § 26 StGB (Strafgesetzbuch) im Rahmen der Anstiftung zu einer Straftat versteht man das Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter durch eine erfolgsursächliche Anstifterhandlung im Wege des offenen geistigen Kontaktes zwischen dem Anstifter und dem Angestifteten.


    http://www.anwaltshotline.org/rechtlexikon/anstiftung/


    Gruß von Google :D


    und von mir... Gruß Michael

  • Das hab ich jetzt sicher nicht zu 100% verstanden... :gap ...


    aber: wenn da eine nette junge blonde... junge... hübsche... sagte ich schon "junge"? :gap Dame/Frau/Mädchen per Brief nett fragt, ob ich Ihr nicht helfen könnte mit einem schönen Spiel... na... wer würde da nicht zum Kopierer werden? Also doch Anstiftung?


    nSonic