Navi nicht gefunzt - Schadensersatz!

  • Hallo


    Ausgehend von der "Diskussion" in einem anderen Thread ist mir ein [im WWW veröffentlichtes] Examensrepetitorium im Bereich Schuldrecht von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch aus Marburg aufgefallen. Darin konstruiert er ein interessantes Beispiel für alle Navi-User:


    Zitat: "Bei der BMW-Niederlassung in Frankfurt kauft Gerber einen neuen 745i. Auf der Fahrt zu einem Geschäftstermin in Düsseldorf versagt das Navigationssystem. Dieses System führt ihn nicht zum Steigenberger Hotel an der Kö, sondern in ein Gewerbegebiet im Düsseldorfer Sü-den. Gerber stellt den Wagen ab und fährt mit dem Taxi ins Zentrum. Dafür muß er 40 ¤ auf-wenden.


    Wie ist die Rechtslage?" Zitatende


    Lösung!


    Zitat: "...Auch im zweiten Teil des Falles 1 liegt ein Sachmangel vor. Hier ist zwar eine Nacherfüllung (Nachbesserung) möglich, der Fehler kann aber nicht sofort behoben werden. Gerber steht daher auch hier sofort ein Schadensersatzanspruch aus § 280 I BGB zu. Die Taxiaufwendungen i. H. v. 40 ¤ hätten eben nicht durch Nacherfüllung vermieden werden können. Diese Aufwendungen stellen auch keinen Verzugsschaden i. S. d. § 280 II BGB i. V. m. § 286 BGB dar, weil die BMW-Niederlassung mit der Nacherfüllung nicht in Verzug geraten ist." Zitatende


    Hmmmmm... Gab's da nicht mal ein BMW-Fahrer, der sein Auto aufgrund einer Navi im Wasser versenkt hat?


    MfG

  • Moinsen
    Hätte er einen PDA genommen hätte er sich direkt zum Hotel lotsen lassen können! Den Rest spare ich mir dann, weill ich meine eigene Meinung habe was die Fahrer oder auch versenker solcher Autos habe!


    Aber jeder Normale Mensch sollte den Unterschied zwischen Gewerbegebiet und KÖ kennen

    Schönen Gruß
    Uwe

  • ...und doch finde ich es interessant, dass hier [angeblich] ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann. Trotz aller offensichtlichen "Unzulänglichkeiten" des Navi-Users!


    MfG

  • Meiner Meinung nach besteht hier tatsächlich ein Anspruch auf Schadensersatz nach BGB - übrigens auch in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens, bei mangelhafter Ware.


    ABER wer hat schon die Zeit, die Nerven und das Kleingeld mit einem Grossunternehmen einen gerichtlichen Rechtsstreit anzufangen... - das wissen viele Firmen sehr genau...


    Wie sonst kann man sich erklären, dass immer mehr mangelbehaftete Produkte -gerade im Bereich Technik -auf den Markt kommen und nachher wird dann irgendwie der Mangel vertuscht oder nachgebessert.
    (siehe Handys, Computer, Neuwagen, Software,...)


    UND wenn man es dann doch mal macht (Rechtsstreit), gibt es vor Gericht in der xten Instanz einen Vergleich und den "Gewinn" teilen sich die Rechtsanwälte. (eigene Erfahrung) :-D)


    Ein kluger Mensch hat mal gesagt:
    Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei Paar Schuhe..." :wand

    Einmal editiert, zuletzt von Katze ()

  • *** Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei Paar Schuhe... ***


    Ja das Zitat ist leider sehr zutreffend.
    Gerade bei so kleinen Beträgen lohnt der Aufwand gar nicht.
    Die Richter haben dabei oft auch gar kein Interesse und hören gar nicht richtig zu bzw. schlagen direkt einen Vergleich vor ohne die sachlage genau zu prüfen. (eigene Erfahrungen, Protokolle stimmten nicht mit den Fakten überein, aber Richter zeichnen so etwas ab -traurig, aber wahr).


    Klagen ist meist nur etwas für Leute mit viel Zeit, Geld (oder Deckung durch Rechtsschutz) und Nerven.