Blitzerwarner entfernen

  • Hallo zusammen,


    aufgeschreckt durch einen WDR2-Beitrag habe ich heute erst erfahren, dass die Radaranlagen-Warnung bei den TomToms Probleme bereiten könnten - denn dann, wenn man mit ihnen im Auto erwischt wird. Auch wird auf der Seite des ADACs darauf hingewiesen. Auf der Seite von TomTom steht das aber anders:


    Zitat

    In Deutschland gibt es derzeit nach unserem Wissensstand keine einheitliche Sichtweise von Bundesländern und Bundesregierung hinsichtlich der Zulässigkeit von Radarkamera-Warnungen.

    Nur möchte ich auf Numemr sicher gehen (vor allem, weil ich auch schon mal in die Schweiz fahre, da kannd as dann echt Ärger geben) komplett von meinem TomTom entfernen, also so, dass man auch dirket sehen kann, dass diese Funktion nicht auf dem Gerät vorhanden ist und ich auch keine Möglichkeit habe, dies während der Fahrt einzuschalten.


    Wenn dies nicht möglich sein sollte, dann hat man quasi was gekauft ohen es wirklich nutzen zu können...oder sehe ich das falsch?



    Gruß


    Lapje

  • Mit dem PC verbinden, auf Inhalte gehen und die entsprechenden Blitzer-POI löschen.


    Franz

  • Besten dank, das habe ich schon gemacht, aber im Menü des Navi kann ich es immer noch einschalten...


    Nur mal so ein Gedankenspiel: Wenn ich angehalten werde, wie könnte ich dann beweisen dass die Funktion nicht mehr funktioniert wenn man es im Menü noch einschalten kann?

  • Hast du die für alle Länder gelöscht? Es gibt ja nicht nur die in D... Und da gibt auch noch viele Kategorien. Das Einschalten macht ja nichts, wenn keine Daten drauf sind.


    Franz

  • Ich hab alles runtergeschmissen...nur erzählen kann man bei Kontrollen ja viel, wie sollte ich das beweisen?

  • Hey, wir sind ein Rechtsstaat. Die müssen dir was beweisen.


    Franz

  • Lapje:
    Was genau hast Du gelöscht?
    Was genau bedeutet, oder meinst Du mit "einschalten"?
    Was passiert, wenn Du die Funktion einschaltest?


    Du kannst eine Hardcopy Deines Kartenverzeichnises mal einstellen, dann kann Dir sicher jeder beantworten, ob Du ALLES gelöscht hast!


    Zur Aussage von TomTom ist diese richtig. Es steht nirgends, dass es erlaubt ist, sondern wie Du es richtig erkannt hast, es eben keine einheitliche Regelung gibt. Das ist im Übrigen auch mit sozialen Leistungen (Krankenkassen, ARGE, u.a.) ganz ähnlich. In Leverkusen kannst Du z.B. mit bestimmten Kriterien Wohnhilfe kriegen. Mit exakt den gleichen Voraussetzungen woanders aber teilweise nicht, weil es ein anderes Bundesland ist. Das gibt es noch etliche Beispiele die genauso logisch oder unlogisch erscheinen.


    Wenn Du 100% sicher bist, dann muss ich arch und Franz recht geben. Klatsch es an die Wand :D
    Denn wenn Du das nicht tust, dann könntest Du richtig ärger kriegen, wenn Du ohne Blitzerdateien beim Bedienen während der Fahrt gesehen wirst und danach einen Unfall machst. Also am Besten hier in den Flohmarkt einstellen. Es wird sich vielleicht ein Abnehmer finden und dann bist Du zu 100% sicher, dass Du in keinerlei Hinsicht Ärger wegen dem Navigerät bekommst :P


    Möge der Ärger immer fern von Dir sein, Gruß Christof

  • @Christof3d


    Was meinst Du mir Hardcopy? Screenshot?


    Auch wenn ich nach der Anleitung von TomTom alles entfernt habe, kann ich im Menü bei den Sicherheits-Warnungen immer noch die Warnungen aktivieren. Ob da was kommt ist eine andere Sache, aber ich habe gelesen, dass man nur die Navis gebrauchen darf, bei denen sich diese FUnktion nicht während der Fart ein- und ausschalten lassen kann...


    Und anscheinend ist die Aussage von TomTom grundlegend falsch. Hier mal das was der ADAC darüber schreibt:


    Zitat

    Der Gesetzgeber untersagt es dem Fahrzeugführer, solche technischen Geräte zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, die dafür bestimmt sind, Verkehrsrüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
    Ungeachtet dieser Rechtslage werden immer mehr Navigationssysteme im Handel angeboten, die mit einem POI (Point Of Interest)-Warner als „Ankündigungsfunktion" ausgestattet sind. Mit dieser Software wird zusätzlich zur Streckenführung auf vorher definierte Standorte hingewiesen; das können beispielsweise Tankstellen, vor allem aber stationäre Messstellen sein, die dann als „Gefahrenstelle" im Display angezeigt werden. Entgegen anders lautender Stellungnahmen der Verkäufer fallen auch Navigationssysteme mit dieser Zusatzfunktion eindeutig unter das Verbot von § 23 Abs.1b StVO.
    Um folgende rechtliche Probleme zu vermeiden, sollte die POI-Funktion des Navigationsgerätes deaktiviert und während der Fahrt nicht zuschaltbar sein.

    Gibt es denn die Möglichkeit am Gerät selber eine Auflistung der Radarwarnungen einzelner Länder zu sehen,also für welche Länder die Warnungen geladen sind?


    @franz
    Ich würde damit z.B. in der Schweiz meinen Mund nicht so groß auf machen, denn das kann richtig Ärger geben. Aber auch hier bei einer Verkehrskontrolle können die Beamten mal ganz schnell das Auto durchsuchen und nur darauf aus sein und Dein Auto dann erst mal still legen...da sitzen die leider am längeren Hebel...

    2 Mal editiert, zuletzt von Lapje ()

  • Lapje: Bitte Rechtsgrundlage des Stilllegens (des Gesamtfahrzeugs wegen Navi) laut StVO angeben :!: Ich keine keine :!: Null :!:


    Als Beispiel führe ich Dir eine an, wie sie beispw. in der StVO §19 (2) drin steht und in ähnlicher Form aussehen müsste:


    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    [list=1]
    [*]die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    [*]eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    [*]das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
    Unter 1 würde es fallen, wenn Du das Navigerät, statt des Außenspiegels dran hast
    Unter 2 würde es fallen, wenn...hmmm..keine Ahnung was man nehmen könnte... und
    unter 3 würde es fallen, wenn Du einen Außenlautsprecher am Auspuff hast, damit es Dein Freund im Auto dahinter der kein Navi hat, auch mitbekommt :D


    Ich unterstelle jetzt einfach mal leichtsinnigerweise, dass Du keine dieser 3 Krietrien erfüllst und auch keine der laut Rechtssprechung und im StVO befindlichen Vorgaben, sowie der zum heutigen Zeitpunkt, in Deutschland, richerlichen Urteile missachtest?


    Hier gibt es (für dieses Beispiel) drei Rechtsgrundlagen. Alles andere musst Du in Ländern suchen die kein Rechtsstaat sind und keinen richterliches Urteil vorweisen können, daher bitte ein wenig realistisch bleiben, wenn man schon seine These, auf unrealistische, auf Theorie basierende Vermutungen stützt ;)


    Also, allzeit gute Fahrt.

  • Zitat

    Um folgende rechtliche Probleme zu vermeiden, sollte die POI-Funktion des Navigationsgerätes deaktiviert und während der Fahrt nicht zuschaltbar sein.


    Ich wüsste derzeit kein mobiles Navi, das diese Forderung erfüllt.


    TT ist dazu übergegangen, die deutschen Blitzer nicht auf den Geräten vorzuinstallieren. Das hiesst, das man der Vermutung des ADAC nicht entgeht, evt. dadurch rechtliche Probleme zu bekommen. Allerdings ist ja der nachweis nicht schwer, das keine Blitzer drauf sind. Im Zweifel wird nicht das auto, sondern das navi eingezogen.


    Zumal das ganze eher akademischen Charakter hat. In meinen 5 Jahren, wo ich mich nun wirklich intensiv mit dem Thema beschäftige und fleissig alle möglichen Foren lese, ist mir noch kein Fall untergekommen, wo das mal kontrolliert wurde, geschweige denn Folgen hatte.


    Franz

  • @Christof
    das war jetzt nur als Beispiel genannt wie Polizisten sein können, wenn sie meinen dass man ihnen blöd kommen will, ich denke mal Du verstehst was ich meine...


    @franz
    Daher stellt sich mir die Frage was mit dem zuschalten gemeint ist: Nur einfach per Knopf zuschalten oder zählt das auch wenn ich dafür weit ins Menü rein muss?


    Wie kann ich den unterwegs nachweisen dass die benötigten Daten nicht auf dem Gerät sind? Nur mal blöd gedacht: Der Polizist sieht nur das die Funktion zuschaltbar ist, aber nicht ob überhaupt die benötigten POI-Informationen auf dem Gerät enthalten sind. Denn selbst wenn sie installiert sind tauchen sie in der POI-Suche nicht auf...


    Es mag sein dass das in Deutschland nicht passiert, in der Schweiz (und ich bin nun mal öfters dort) aber wohl. Und dort kostet es richtig Kohle. Mal davon abgesehen dass das Gerät dann eingezogen und vernichtet wird.


    Das Blöde ist nur dass ich auf die HD-Verkehrsinfos angewiesen bin, und die bekommen man nun mal nicht einzelnd...es sei denn TT hätte was geändert...

    Einmal editiert, zuletzt von Lapje ()

  • Es gibt keine Alternative. Jedes mobile Navi hat ne POI-Funktion. Das eine der grundlegenden Funktionen eines Navis. Der ADAC will da was, was es nicht gibt.


    TT wird in der Schweiz völlig legal verkauft und kann verwendet werden. Es reicht, wenn keine schweizer Blitzer drauf sind. Gibt es von TT auch nicht...


    Franz

  • Es gibt keine Alternative. Jedes mobile Navi hat ne POI-Funktion. Das eine der grundlegenden Funktionen eines Navis. Der ADAC will da was, was es nicht gibt.


    TT wird in der Schweiz völlig legal verkauft und kann verwendet werden. Es reicht, wenn keine schweizer Blitzer drauf sind. Gibt es von TT auch nicht...


    Franz


    Sorry wenn ich so hartnäckig bin, will wirklich nicht nerven, aber wie kann man den auf dem Gerät sehen dass keine Blitzer installiert sind? Ich weiß nur wie ich das am PC machen kann). Soweit ich das sehe sind die beim TT nicht bei den POIs installiert sondern in einem eigenem Bereich (zumindest sieht es in der Verwaltung am PC so aus).

  • Du kannst ja mal versuchen, die Warntöne für die Blitzer einzustellen.


    Franz