Go 950 live, Ortung nach Diebstahl möglich ?

  • Hallo,


    ist ein mit dem Live-Dienst ausgestattetes Navi wie mein (ehemaliges) Go 950 live ortbar ?


    Der TomTom-Support sagt NEIN, da bei GPS-Geräten nur empfangen und nicht gesendet würde.
    Ich habe bei meiner Fragestellung darauf aufmerksam gemacht, daß das Gerät mit einem GSM-Modul und einer aktiven SIM-Karte ausgestattet ist, was aber entweder ignoriert oder nicht verstanden wurde.


    Die Polizei, bei der ich meine Anzeige wegen schweren Diebstahls aufgegeben hatte, sagte, das sei prinzipiell möglich, würde aber erstmal nicht gemacht, wegen Kosten-/Nutzung-Abwägung. Erst bei schweren Verbrechen würde davon Gebrauch gemacht werden.


    Sollte ich mich vielleicht an Vodafone als dem hier wohl zuständigen Provider wenden, obwohl ich natürlich nicht die SIM-Kartendaten (Telefonnummer, SIM-Nr. usw.) weiß ?


    Und wieso ist die Ortbarkeit der Live-Geräte bei TomTom eigentlich kein Verkaufsargument ?! Das kann ich am allerwenigsten verstehen...


    Hat jemand Erfahrung damit, ein Handy oder eben ein GPS-Gerät durch Ortung nach einem Diebstahl wieder zurück zu erhalten ?


    Inzwischen gibt es doch (etwas dubiose) Anbieter, die für rund ein Euro die Ortung eines Handies anbieten. Das wird mir aber erstmal vermutlich nichts nützen, weil ich weder die Telefonnummer weiß noch natürlich
    eine am Go 950 eintreffende SMS bestätigen könnte.


    Wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, wird alle 3 Minuten die Position des Gerätes bei Vodafone erfasst und TomTom weitergemeldet und dort für die HD-Traffic-Stauerfassung verwertet, danach dann wieder aufbereitet an alle Live-Geräte zurückgemeldet.
    Das kann dann doch nicht so schwer sein, die Position nach einem Diebstahl zu ermitteln und entweder mir oder gleich der Polizei weiterzumelden !



    Grüße,


    Thomas

  • es wird nicht direkt die position des gerätes gemeldet, sondern es wird anonym von alle geräten (egal ob navi oder handy) ein bewegungsprofil erstellt. damit kommt niemand weiter.


    aber natürlich ist es möglich, eine ortung, wie bei einem handy, durchzuführen.

    [align=center]Hier war mal eine tolle Signatur

  • du wirst auch in diesem forum nicht hören, dass du auf diesem weg dein navi zurück bekommst...

    mit TOMTOM GO 6000 unterwegs | Version 14.500, Kartenversion Europe v937.5903 (09/2014)
    Ausgemustert: Garmin 3597 | Routing sehr fragwürdig...
    GO1015 Europe | Kartenupdate und HD-Traffic abgelaufen
    GO 950 | bereits in "Rente"

  • Zitat

    Das kann dann doch nicht so schwer sein, die Position nach einem Diebstahl zu ermitteln und entweder mir oder gleich der Polizei weiterzumelden !


    Das ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Wo kämen wir dahin, wenn man jeden Kleinganoven gleich verfolgt?
    Der nächste Schritt wird dann Selbstjustiz! :)


  • Das ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Wo kämen wir dahin, wenn man jeden Kleinganoven gleich verfolgt?
    Der nächste Schritt wird dann Selbstjustiz! :)


    :rofl


    Habe ich nicht hier rechts Werbung gesehen für Handyortung eine Zeit lang sogar kostenlos? ?( ?( ?(


  • Das ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Wo kämen wir dahin, wenn man jeden Kleinganoven gleich verfolgt?
    Der nächste Schritt wird dann Selbstjustiz! :)


    Das hat weniger mit Datenschutz zu tun, sondern es ist gesetzlich geregelt.


    Eine aktive SIM kann geortet werden. Vielmehr kann der Sendemast herausgefunden werden, an dem sie sich gerade / zuletzt angemeldet hat.


    Eine eine solche Ortung führt der Netzbetreiber nur mit entsprechenden richterlichen Beschluss durch. Den gibt es aber nicht für lau. Hier müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen.


    Zum Beispiel eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben.


    Da fällt der Diebstahl leider raus.


    Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, das bei genannter Gefahr, die SIM und damit das Navi geortet werden kann. Vorausgesetzt, dem "Auftraggeber" sind die erforderlichen Daten bekannt.

  • Dieser Dienst beruht auf dem Einverständnis des betreffenden Karteninhabers.


    Einfach die Handynummer anlegen ist da nicht.
     
    Ohne vorliegendem Einverständnis geht es nur auf den von mir geschilderten Weg.


    Und genau da sehe ich das Problem beim Go. Selbst wenn ich die Nummer habe.

    Ich kann mich zwar als Eigentümer des Navis ausweisen, aber mir fehlt das vertragliche Beiwerk für die SIM. Das gestaltet sich hier etwas anders als beim Handy.

  • Hallo

    Hat jemand Erfahrung damit, ein Handy oder eben ein GPS-Gerät durch Ortung nach einem Diebstahl wieder zurück zu erhalten ?

    nein, wirst du nicht wieder bekommen.


    Der Aufwand und damit die verbundenen Kosten einer Handy-Ortung und den damit verbundenen Folgen stehen in keinem Verhältniss zum Wert des Handys. Daher werden solche Ortungen bei uns bei Handyverlusten nicht gemacht - sonstn könnten wir 10 Leute einstellen, die nichts anderes mehr machen würden - und das bezahlt keiner.


    Die Polizie hat somit vollkommen Recht, Handy-Ortungen werden nur bei schweren Kapitalverbrechen durchgeführt.

  • Sehe ich auch so.
    Allerdings rückt sogar in der Großstadt die Polizei wegen viel kleinerer Delikte aus (Lärmstörung, entlaufene Schildkröten etc.), also manchmal ist die Relation nicht unbedingt gewahrt.


    Bei mir hat sich einmal das Autoradio in der Nacht von selber im parkenden Wagen eingeschaltet, sehr peinlich, um 3 Uhr in der Früh standen gleich mehrere(!) Polizisten vor der Tür.

  • Könnte es nun dem Bestohlenen auch noch passieren, dass der Dieb "online" oder "LIVE" kostenpflichtige Dienste nachbucht?


    Sollte man also die SIM-Karte sperren lassen, wenn ja, wie geht das?


    Gruß sokobana

  • Könnte es nun dem Bestohlenen auch noch passieren, dass der Dieb "online" oder "LIVE" kostenpflichtige Dienste nachbucht?


    Imho nein, dazu müßte er ja noch die Dienste bezahlen und das geht nur mit der eigenen Kreditkarte, außer der Dieb hat diese gleich mit entwendet.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Leider ist es so, daß das Gesetz hier die Verbrecher schützt. Zum Beispiel ist in der uTrack Software meines Samsung-Handys, neben dem Fernlöschen der Daten und Sperren des Handys auch eine Ortung möglich. Leider ist die Ortungsfunktion aber in Deutschland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht aktivierbar.


    Mir fehlt hier jegliches Verständnis. Ich möchte als Eigentümer mein Gerät orten können und wenn es irgendjemand klaut und mit sich führt, ist er selbst schuld wenn ich dadurch seine Position kenne. Leider ist es aber so, daß man die Zustimmung des Diebes braucht damit man ihn orten darf, wie lächerlich.


    Ich frage mich wie die Rechtslage da bei Fahrzeugen ist, die es ja auch mit Ortungssystemen gibt und die nach Diebstahl geortet werden können. Ich sehe erstmal keinen Unterschied zwischen einem Fahrzeug und einem Handy. Allerdings ist ein Auto natürlich auch um eine vielfaches teurer, vor allem wenn ein solches System verbaut ist. Daher könnte natürlich die Polizei dort eher einen richterlichen Beschluß erwirken.

  • Könnte man für eine Ortung nicht irgendwie die Buddy-Funktion einsetzen?


    Sorry, wenn ich so blöd frage, aber ich finde einfach keine gute, möglichst genaue und bebilderte Anleitung für diese interessante Funktion. :-D)


    Gruß sokobana

  • Naja, Frabi, der Nächste schiebt dann seiner Freundin einen zündholzschachtelgroßen GPS-Logger vom Modellflugzeug oder vom Hund in die Handtasche... Also der Datenschutz hat schon seine Gründe.

    2 Mal editiert, zuletzt von GoPauli ()