Dann kann nur noch ein Anwalt helfen.
Du brauchst aber einen Zeugen bzw. Beweis, dass das Zubehör an Navigon geschickt wurde.
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Dann kann nur noch ein Anwalt helfen.
Du brauchst aber einen Zeugen bzw. Beweis, dass das Zubehör an Navigon geschickt wurde.Und dass kann schwer werden, die Zeuge darf keiner der familie sein (der grund dafur ist, denke ich, klar).
Und ein beweis gibt es öft nicht. -
die Zeuge darf keiner der familie sein (der grund dafur ist, denke ich, klar).
Wer sagt das?
Jeder kann alles bezeugen. Es ist nur die Frage wie glaubwürdig der Zeuge ist. Navigon steht aber vor dem selben Problem. Wie glaubwürdig ist ein Mitarbeiter von Navigon.

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Wer sagt das?
Jeder kann alles bezeugen. Es ist nur die Frage wie glaubwürdig der Zeuge ist.Und dass ist genau dass problem Mazzic.
Mann geht fast standard davon aus dass Familie in der unmittelbare nähe des "opfers" nicht glaubwurdig ist. -
Stimmt, aber der Navigon Mitarbeiter der behauptet das Zubehör wäre nicht mit dabei gewesen ist auch nicht sehr viel glaubwürdiger.
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Stimmt, aber der Navigon Mitarbeiter der behauptet das Zubehör wäre nicht mit dabei gewesen ist auch nicht sehr viel glaubwürdiger.
Recht hast du.
Aber wenn mann dass nicht sichtbar beweisen kann, bleibt dass problem bestehen. -
Ja, ein Foto vom Inhalt wäre sicher nicht schlecht. Am Besten ist da natürlich noch ein Postbeamter....

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Dann kann nur noch ein Anwalt helfen.
Du brauchst aber einen Zeugen bzw. Beweis, dass das Zubehör an Navigon geschickt wurde.
Oder Hier: da wird Dir geholfen
Der Service von Navigon funktioniert doch, zwar nicht für alle.
Man(n) (Frau) muß nur die richtige Service-Hotline kontaktieren dann klappt`s.
FÜNF TAGE hatte Bild warten müssen
Hier zu lesen -
Nun ja, das fehlende Zubehör können wir leider nicht beschaffen.

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Mazzic: Das mit dem Zeugen stimmt schon was er gesagt hat, wenn Du es nicht glaubst frag nen Anwalt, der hilft Dir bestimmt:-) (Wie befinden uns prinzipiell im Zivilrecht und es geht nicht um Mord)
Und zu dem Thema beweisen muss ich Dir sagen, dass Du hier falsch liegst. Vielleicht mal mit dem deutschen BGB und STGB befassen bevor man was behauptet.
Grundsätzlich ist der, der eine Anzeige macht in der Beweispflicht und das ist auch gut so, denn sonst würde jeder behaupten, er habe alles mitgeschickt und der Empfänger wäre immer der Dumme.
Wenn es NICHT so wäre wie es ist, könnte ich behaupten Du warst zu schnell und bist auch noch bei rot über die Ampel. Wäre es etwa fair und laut Deinem rechtsempfinden richtig, dass man Dir den Führerschein nimmt und acht Punkte gibt, nur weil Du nicht beweisen kannst, dass Du nichts gemacht hast?Zum Thema zurück, bei solchen Vorgängen steckt der Lümmel quasi im Detail

Ein Bild sagt auch nicht mehr aus, dass Du es fotografiert hast. Ein rechtssicherer Beweis, dass die Sachen an der Empfänger verschickt wurden ist es im allgemeinen nicht.Empfehlung:
Sachen verschicken, einen Brief beilegen, (zusätzlich) eine eMail senden, dass die z.B. 7 Teile (Aufzählen: Gerät XY, Ladegerät, Adapter, Handbuch, SD-Karte, u.s.w. in eMail und Brief identisch) verschickt wurden und entweder auf den Brief, oder auf diese eMail der Eingang des Reparaturgerätes bestätigt werden soll.Eine Rettung ist das nicht, aber einem Anwalt macht eine soclhe Vorgehensweise das Leben sehr viel einfacher und zugleich werden die Chancen die Beweislast umzukehren um ein vielfaches erhöht.
Möge die der Weg die Lösung sein...
Gruß Christof -
@Christof3d;
alles lesen, nicht nur ein paar Stücke. 
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Mazzic: Gleich bekomme ich wieder eine "Rüffel" weil es nicht ums Thema geht.
Aber das ist Deine Antwort von breitem Userinteresse halte, frage ich dennoch hier.Was genau habe ich nicht gelesen, oder beachtet
In meiner Antwort nicht eingegangen bin ich auf Deinen Beitrag 54,
hingegen eingegangen auf Deine Beiträge 46, 48, 50 und 52.Natürlich bist Du nicht verpflichtet, nur wegen mir zu antworten, aber freuen würde ich mich trotzdem. Ich lerne gerne immer was neues dazu. Denn wer weiss, vielleicht habe ich hier etwas wirklich übersehen, oder durch Deine Anmerkung kann ich mir in paar Jahren bei einem vergleichbaren Fall viel Ärger ersparen¿
Deine Antwort aber bitte nicht hypothetisch tätigen, sondern auch schon auf meine Ausführung in Verbindung mit dem hier geschilderten Problem. Das würde allen weiterhelfen für dieses ja so ein Forum meiner Ansicht nach gedacht ist.
Danke und netten Greuß von Christof
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Sorry, aber vielleicht bist du ja ein Anwalt.
Ich verstehe nicht wie du das mit den Zeugen meinst. Ein Familienangehöriger kann also nicht als Zeuge aussagen? -
Mazzic:
Können, kann er schon, aber die Chance dass dies hilft liegt im einstelligen %-Bereich. Wenn gegen das gegnerische Unternehmen natürlich schon (z.B. 57) Anzeigen für ähnliche Sachverhalte vorliegen hast Du gute Chancen, sonst eher weniger und das Gericht wird dem eher glauben schenken, wenn (für den Gegner leicht nachzuweisende) monatliche 100erte Vorgänge reibungslos klappen und zudem nicht er, SONDERN DU in der Beweispflicht bist.Ich will nicht ausschweifen, nur nochmal zusammenfassend um das Thema abzuschliessen:
STPO § 52 wenn es darum geht, z.B. jemanden zu belasten/nicht zu belasten :
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen; 2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; 2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
und dann noch aus der Zivilprozessordnung:
§ 373 Beweisantritt
Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten.
Hier kannst Du selbstverständlich Deine Partnerin/Eltern/Geschwister/Sohn einsetzen, ABER:
§ 395 Wahrheitsermahnung; Vernehmung zur Person
(1) Vor der Vernehmung wird der Zeuge zur Wahrheit ermahnt und darauf hingewiesen, dass er in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen unter Umständen seine Aussage zu beeidigen habe.
(2) Die Vernehmung beginnt damit, dass der Zeuge über Vornamen und Zunamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort befragt wird. Erforderlichenfalls sind ihm Fragen über solche Umstände, die seine Glaubwürdigkeit in der vorliegenden Sache betreffen, insbesondere über seine Beziehungen zu den Parteien vorzulegen.
Es gibt dann noch einige andere Hürden. Ganz so einfach mit "dann nehm ich mir einen Anwalt" ist es nämlich nicht. Der einfachere Weg ist der zuvor vorgeschlagene mit der Bestätigung. Wenn jemand einen Fehler macht und dies nicht befolgt und dadurch wie hier einen Schaden erleidet, ist es schade, aber Du musst sehen dass es nicht einfach ist dies nachzuweisen und das ist auch gut so. Und wenn Du einen Freund nimmst und er sich in Widersprüche verwickelt (selbst wenn es wirklich so war und Dir nur zu Deinem Recht helfen wollte) kann es auch für ihn richtig teuer werden und Du kriegst noch die Prozesskosten.
Wenn dieser Beitrag nicht gewünscht wird, bitte wieder löschen! Dieser stellt jedoch keine Beratung dar und kann auch fehlerbehaftet sein. Es ist ausdrücklich meine nicht verbindliche Einschätzung, anhand der derzeit gültigen Gesetze und Erfahrungen.Falls es doch jemand geschafft hat "mit Hilfe" seiner im Haushalt lebenden Personen einen vergleichbaren Fall durchzuboxen, würde es mich freuen dies bestätigt zu wissen.
Möge Dein Zeuge glaubwürdig erscheinen, Gruß Christof
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Ich denke es reicht jetzt, das Thema lautet Erfahrungen mit Navigon und nicht Erfahrungen mit Familienangehörigen. Kommt also bitte zurück zum Thema.