Darf ein Kfz-Navi in der Schweiz nicht mittig an der Windschutzscheibe befestigt werden?

  • Hallo,




    ich habe gerade die aktuelle Folge von "c't TV" gesehen, im Bericht wird eher beiläufig erwähnt, dass man in der Schweiz angeblich ein KFZ-NAvi nicht in der Mitte der Windschutzscheibe befestigen darf, sondern nur auf der linken Seite.




    Leider finde ich dazu trotz Google keinerlei Informationen im Netz, hat jemand eine Quelle und weitere Informationen, wo man das Navi überhaaupt anbringen darf? Wie ist die tatsächliche Rechtslage in der Schweiz, und wie sieht es in Deutschland aus, wie muss ein Navi befestigt werden? Kann die mittige Platzierung an der Windschutzscheibe im Falle eines Unfalls als grobe Fahrrlässigkeit gewertet werden, wenn durch das Navi die Sicht beeinträchtigt war (was ja kaum vermdeibar ist, zumindest bei den meisten mitgelieferten Windschutzscheibenhalterungen), oder durchs Fahrzeug fliegt?

  • Das ist nich explizit ausgeführt, es heißt lediglich, daß keine sichtbehindernden Einbauten im Sichtfeld vorhanden sein dürfen. Außerdem wird auch noch unterschieden, ob das Fahrzeug in der Schweiz ioder im Ausland zugelassen ist.


    Im Allgemeinen wird verlangt, daß ein Zusatzgerät sicher zu befestigen ist. Wie man das im Einzelfall handhabt, ist Sache des Fahrzeugführers. Eine mittige Platzierung an der Windschutzscheibe im Falle eines Unfalls kann u.U. auch als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wenn durch das Navi die Sicht beeinträchtigt war oder das Teil durchs Fahrzeug fliegt. Es wird begründet, daß es mittlerweile genügend Möglichkeiten gibt, diese Form der Anbringung zu umgehen; man sollte sie also auch nutzen.


    Grüße
    Fred

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