Neue Blitzer auf der Rheinbrücke (B10) bei Karlsruhe

  • Hallo Waschle,
    bitte nimm es mir nicht übel, aber so ganz ernst kann ich Deinen letzten Beitrag nicht nehmen, da Du mir keine meiner Fragen beantworten kannst/magst :thumbdown:


    Falls es dennoch ernst sein sollte, noch ein abschließendes Wort zu dieser Diskussion (Details solltest mit anwaltlicher Hilfe beraten):
    Selbstverständlich könnte UND SOLLTE sogar, jeder dagegen vorgehen (insbesondere bei diesen Blitzeranlagen), insbesondere wenn Fahrverbot droht!
    (Siehe hierzu auch meine ausgeführte Einschätzung, welche auch schon mehrfach so durchgegangen ist, oder überspringst Du alle Antworten???)


    Wenn Du gefahren bist, musst Du es natürlich zugeben. Du kannst auch nein sagen, aber dann kommt es drauf an wie gut Du auf dem Foto zu erkennen bist? Hast Du das Bild bekommen? Wenn Du nämlich sagst Du warst es nicht, kannst Du auch später nicht behaupten dass Du sicher bist nicht schneller gefahren zu sein ;) Bei zweitens gibst Du den Verstoß eher nicht zu, es sei denn Du bist Dir sicher vier mal je genau 35 kmH schneller gewesen, aber dann hast Du ohnehin verloren...grins...


    Also bei vier Verstößen in so kurzer Zeit und Einreichung eines Anhörungstermins (Scharfschaltung war erst ab Dienstag 01.06.) würde ich auf eigene Faust nichts versuchen. Wende Dich auf jeden Fall an einen Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist!


    Viel Glück und berichte uns was rausgekommen ist.

  • In diesem Forenbereich geht es um "Neue POIs & Korrekturen melden" und nicht darum, wie man um Strafzettel und Fahrverbote herumkommt. Also bitte beim Thema bleiben und ansonsten ein Rechtsberatungsforum konsultieren. :evil:

    Gruß gs.arch


  • Aus dem Buch "Messungen im Straßenverkehr". S. 179
    ergibt sich, dass eine auffällige Messung bei dem Messgerät Poliscan Speed,
    welches auch vorliegend benutzt wurde, dann gegeben ist, wenn der im Lichtbild
    auftauchende Messrahmen deutlich breiter ist als die Fahrzeugfront und teilweise
    in den angrenzenden Fahrstreifen hineinragt (Lichtbild 6).


    In meinem Fall ist genau diese Auffälligkeit
    gegeben, so dass von hier aus zumindest Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit der
    Messung bestehen

    Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt. HURRA :P
    Somit war der Einspruch in Verbindung mit dem Buch
    und deinen Hinweisen und die Forderung nach einem Gutachten über die Messanlage
    erfolgreich.
    .


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