Abmahnung wegen illegalem Download

  • Hallo Forum,
    mir hat der Briefträger grad eine 11 Seiten lange Abmahnung des RA-Büros Rasch in den Briefkasten geschleppt.
    Es geht um den angeblich illegalen Download und Verbreitung eines Musikalbums.
    RAs Rasch wollen von mir 1.200€ und eine unterschriebene Unterlassungserklärung.
    Hat jemand von Euch schon konkrete Erfahrungen machen "dürfen"?


    Pinguin

    vlG
    Lucky-Felix
    Pinguin zu sein ist toll, du hast viele Schwächen, überlebst in rauhester Umwelt und hast einen großen Schnabel

  • Hat er angeführt wie er das Beweisen will?


    Die meisten Programme, die entsprechende IP Adressen filtern sollen (können) sind alles andere als genau. Entsprechend hoch ist die Fehlerquote. Schnell bekommen Unschuldige böse Briefe.


    Erst einmal nicht Zahlen und nicht unterschreiben! Nimm dir einen Anwalt und gehe dagegen vor. Um den Anwalt wirst du nicht umhin kommen, du benötigst hier fachgerechte Hilfe.


    Wenn du die Dateien nicht verbreitet hast, müssen sie dir auch das Gegenteil handfest beweisen. Ein IP Filter allein reicht da nicht aus und hat vor Gericht oft keinen Bestand.


    Leider kommt es selten zu einer Verhandlung, da die Betroffenen aus Angst zu schnell zahlen. Also nicht einschüchtern lassen.

  • Hast Du "abmahnung rasch" schon bei Google bemüht? Da finden sich doch recht konkrete 'Angriffspunkte', Reaktionen und Hinweise für weiteres Vorgehen je nach Sachlage.

    Gruß
    TeeSteinchen

  • ... das die von mir nichts bekommen, ist klar!!!!
    ... nur das "Gemache", das jetzt beginnt, geht mir tierisch auf den Sack.
    Am liebsten würd ich mich verklagen lassen, und ihnen ihre Internet-EDV-Fake-Recherche Bit für Bit um die Ohren hauen.
    Die Geschäftsidee ist schon bemerkenswert:
    Ich stelle anonym einen offenen Server mit illegalen Inhalten ins Netz, beauftrage meine eigene Fa. die Downloads zu überwachen und kassiere anschließend die Abmahnungen.

    vlG
    Lucky-Felix
    Pinguin zu sein ist toll, du hast viele Schwächen, überlebst in rauhester Umwelt und hast einen großen Schnabel

  • Danke Jungs,
    soweit bin ich doch schon auch.
    Meine Frage geht eher an direkt Betroffene und ihre Erfahrungen.

    vlG
    Lucky-Felix
    Pinguin zu sein ist toll, du hast viele Schwächen, überlebst in rauhester Umwelt und hast einen großen Schnabel

  • Ich habe mal ne Abmahnung wegen der Nutzung eines Screenshoots einer Karte bekommen. (lag nur auf meinem Webspace rum und war nicht in meine Seite eingebunden, wurde per Google-Suche gefunden... Ich hatte es seinerzeit nicht in meine Seite eingebunden, weil ich bedenken wegen dem Copyright hatte :thumbup: )


    Hat mich (mit Anwaltlicher Vertretung) noch 1400,-€ gekostet. Zuerst wollten sie 2400,-€ haben.


    Die Frage ist, ob du tatsächlich was geladen hast und dann auch wie... Per filesharing ist schlecht, weil du da automatisch beim Download auch das Album verteilst. Wenn du nur von nem Server was runtergeladen hast, dann hast du es ja nicht verteilt. Wenn es irgendwo auf deinem Webspace liegt, dann reicht das, um es als Veröffentlichung gelten zu lassen. Dann bist du dran.


    Als Beweis gibt es dann z.B. einen Screenshot.


    Verhandeln lohnt aber immer, da diese Büros dann doch ne langwierige Verhandlung scheuen und eine schnelle Lösung (bzw. Geld) suchen.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."


  • RAs Rasch wollen von mir 1.200€ und eine unterschriebene Unterlassungserklärung.
    Hat jemand von Euch schon konkrete Erfahrungen machen "dürfen"?


    Hallo


    Direkte Erfahrungen in diese Richtung habe ich nicht... derzeit warte ich lediglich auf eine RA-Rechnung... wird bei 50 Taler & MWST liegen [überhaupt erst die zweite in meinem Leben... die erste von 900 Taler ging an die Gegenpartei]. Und das auch nur, weil ich zu früh zum Anwalt bin... auch wegen einer "hirnlosen" Unterlassungserklärung... 8)


    Raten würde ich ehrlich gesagt nichts... zumindest nichts, auf das Du dich verlassen könntest. Wie so etwas konkret ausgeht, kann keiner hier vorhersagen.


    Was genau nennen die "Brüder" denn... er muss ja irgend eine Begründung angeben. Datum... Uhrzeit... IP-Adresse... was genau wurde geladen bzw. verteilt... Benennung einer File-Sharing-Börse???


    Irgendwie klingt das in der Tat, als wenn die Dir die Beteiligung an einer File-Sharing-Geschichte vorwerfen. Egal wie... in die Richtung jenes Anwalts würde ich mich erst einmal nicht äußern. Weder durch Zahlung, noch durch Unterlassungserklärung. Irgendwelche gesetzten Termine wären mir dabei auch "wurscht". Wenn sie zu knapp gesetzt sind [7 Tage], solltest Du vielleicht um Fristverlängerung bitten. Und dann kommt's eben darauf an... hätte ich mich NICHT an einem File-Sharing-System beteiligt, würde ich die "Brüder" kommen lassen. Wenn ich mich DOCH beteiligt hätte... tja... dann würde ich zum [Fach-]Anwalt "latschen" und über diesen versuchen zu verhandeln... auf ein Verfahren würde ich es dann letztendlich [vermutlich] nicht ankommen lassen.


    MfG


    P.S. 1.200 Euro... "gut" gewählter Betrag...;( ...hart an der Grenze, bei der man gut abwägen wird... ;(


    Kannst Du damit was anfangen...


    Abmahnung Rasch Rechtsanwälte


    ...die "Reaktionsmittel" klingen in meinen Ohren vernünftig... aber es hängt eben davon ab, ob Du dich beteiligt hast.

  • Habe jetzt auch schon mehrere Abmahnung erhalten, unter anderem von Waldorf und Frommer und mir nach längerer Zeit des "tot stellens" professionelle Hilfe gesucht.


    Habe einen guten Rechtsanwalt gefunden, der genau auf das Gebiet Abmahnungen spezialisiert ist und mir da professionell rausgeholfen hat. Die Summe der Mahnung wurde dadurch auf einen geringen Teil reduziert.


    Allgemein gilt jedenfalls, niemals direkten Kontakt zum abmahnenden Anwalt aufnehmen (weder schriftlich noch telefonisch), weil all das, was man dort äussert, gegen einen verwendet werden kann.


    Und auch nicht die beiligende Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken, die knebelt einem die Hände bzw. den Handlungsspielraum. Stattdessen eine vom Anwalt aufgesetzte, auf den Fall abgestimmte, modifizierte Unterlassungserklärung zurücksenden.


    Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

  • Hallo


    Ich grab - aus aktuellem Anlass - mal eine Leiche aus... 8)


    Am Wochenende zückte eine nahe Verwandte einen dicken Brief aus der Tasche und fragte, ob sie den ernst nehmen müsse. Das Ganze war eine Abmahnung einer für solcherlei Fälle bekannten Anwaltskanzlei aus München. Im wesentlichen bestand der aus drei Teilen: Anschreiben mit Vertretungsvollmacht, Vorwurf (incl. IP-Adresse) und Forderung, Kopie irgendeines Amtsgerichts über Herausgabe Adresse und jene strafbewehrte Unterlassungserklärung; das Ganze mehr oder weniger als Standardtext. Vertreten wird ein bekannter Rechteinhaber und abgemahnt wird der Download und die Verbreitung eines Spiels für den PC. Gefordert sind: 320 Euro und die Abgabe jener Unterlassungserklärung.


    Der im Brief angegebene wirtschaftliche Schaden richtet sich nach dem empfohlenen Verkaufspreis bei Markteinführung des Spiels... ob das haltbar ist...??? Das Spiel selber gab's zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Downloads allenfalls noch auf dem Wühltisch... ich gehe aber mal davon aus, dass dieser Nachweis für den Rechteinhaber zu führen wäre.


    Am Ende war klar: Ohne eigenen Anwalt geht nichts. Nach einer kostenlosen Erstberatung kann gesagt werden:


    + Fristen einhalten/verlängern (Antwort termingerecht abschicken)...
    + Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese einem Schuldeingeständnis gleich kommt, mit der weitere Forderungen geltend gemacht werden können...
    + Gesetzlich vorgeschriebene Erklärung abgeben... ohne Anerkennung einer Schuld...


    Was die finanzielle Forderung angeht, gibt es untersch. Vorgehensweisen... verweigern oder verhandeln... je nach dem, ob man einen Prozeß riskieren möchte oder eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Kosten für den eigenen Anwalt: Auch das hängt ein wenig vom Fall ab... 400/500 Euro pauschal. Denkbar ist auch eine Kostennote nach Aufwand... Risiko fährt aber mit. Die meisten privaten RV's werden diese Kosten - da sie i.d.R. nicht Bestandteil des Vertrages sind - nicht übernehmen.


    Gennant wurden gleich auch noch die gesetzlichen Verpflichtungen für Eltern... 8)


    + WLAN muss verschlüsselt sein (WPA2)...
    + Unterweisung aller Personen, die den Anschluss nutzen...
    + Regelmäßige Kontrolle...
    + Regelmäßiges Ändern des Passwortes...


    ...mal schauen, wie's ausgeht.


    MfG


    P.S. Ich gehe mal davon aus, dass die Verwandte seit diesem Wochenende weiß, was filesharing ist... 8)

  • Dies ist keine Rechtsberatung und stellt nur meine persönliche Vorgehensweise dar!


    1. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und zurückschicken. Die ist derart formuliert, das man das "Vergehen" einräumt und den Schadensersatz und die Anwaltskosten anerkennt.
    2. Keinen telefonischen Kontakt oder andere selbst formulierte Anschreiben verfassen.
    3. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (mal nach Googeln... )
    4. Droh und Bettelbriefe ignorieren
    5. Bei gerichtlicher Mahnung, Einspruch binnen 2 Wochen einlegen
    6. Nach 3 folgende Kalenderjahre ist der Anspruch verjährt


    Das ganze basiert auf der Theorie, das die nie klagen werden, weil sie das Urteil fürchten. Es zahlen einfach genügend Leute, so das sie das Klagerisiko nicht eingehen brauchen. Bisher ist wohl noch kein Fall belegt, wo nach Abgabe der modifizierten UE der Klageweg bestritten wurde.


    Ein Anwalt wird nur etwas nachverhandeln, auch ne modifizierte UE formulieren und am Ende zahlt man dann doch die ganze Summe, nur das ein Teil zum eigenen Anwalt gegangen ist. Ein unerfahrener Anwalt rät von ner modUE ab und wartet auf die Klage. Allerdings ist der Streitwert für ne UE viel höher, als wegen des Schadensersatzes oder der Rechtsanwaltsgebühren.


    Insgesamt ne Sauerei mit diesen Abmahnanwälten. Das Net ist kein rechtsfreier Raum, aber da klagt idR. Nicht ein Urheber, der sich um sein Recht betrogen sieht, sondern Leute, die die Rechte nur gekauft haben, um dann abzuzocken. Eine Linie mit den Patenttrollen...


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Ergänzung zu Franz:


    Freund: schlechter Anwalt!
    Wurde auf 15.000€ abgemahnt, Internet-Pirat hat geklagt, letztendlich Vergleich auf 2.500€. :cursing:


    Ich: guter Anwalt!
    3.000€ Abmahngebür, anwaltliche Unterlassungserklärung, 326€ Anwaltsgebühr, seit drei Jahren aussitzen, mit immer wiederkehrenden Drohgebärden, in 2 Monaten verjährt, wenn Gegenseite hätte klagen wollen, wäre entsprechend schon was gekommen. Auch Scheisse, aber vergleichsweise ok.

    vlG
    Lucky-Felix
    Pinguin zu sein ist toll, du hast viele Schwächen, überlebst in rauhester Umwelt und hast einen großen Schnabel

  • Das bekommt man eigentlich auch ohne Anwalt hin. Man muss sich allerdings mit beschäftigen und man braucht Nerven...


    Bisherige Kosten nach einem Jahr:


    2x Einschreiben...


    Am Anfang wollten sie 650, dann irgendwann 1250, mittlerweile hatten sie mir 450 angeboten... Aber ich zahl nichts!


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."