TT App 1.3 ohne Radarwarnung? Fehler oder Falschangabe?

  • Hallo,


    in der App Bescheibung zur Version 1.3 steht eindeutig


    "Warntöne für Radarkameras und Tempoüberschreitungen"



    Fakt ist aber, dass in der deutschen Version keine Warnung vor Radarkameras enthalten sind.


    Ist das nur von TT in der Version vergessen worden oder gibt TT hier falsche Angabe in seiner Verkaufsanzeige an?



    Gruß



    Thorsten

  • Die Warnung vor Blitzern ist schon möglich. Leider aber nicht in D und CH. Die stehen hier aus vermeintlich rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung.

  • Das steht aber so NICHT in der Beschreibung der deutschen App!


    Des Weiteren kann ich das nicht glaube, da TT das ja auf seinen PNA`s und auch Navigon in seinem App anbietet.

  • Da steht sowieso kaum was, weil ja auch der Platz begrenzt ist. Deshalb steht da auch, das man für nähere Details / Verfügbarkeit in den einzelnen Ländern auf iphone.tomtom.com nachsehen soll. Und wenn man dort hingeht, findet man nichts von einem Radarwarner. Was wohl heissen soll, dass er nicht angeboten wird.


    Geht man auf z.B. auf GB, steht da:



    Warum man nun D ausschließt, erschließt sich mir nicht. Aus NL wirkt wohl D wie CH...


    Ach so, du musst die Erklärung von Marcus nicht glauben, ist aber ne (inoffizielle) Info von TT.


    Franz


  • Hast du nun die Töne oder nicht? Von Radarwarner steht ja nichts da (was in Deutschland/Schweiz eh illegal wäre, somit nicht betrieben werden dürfte und somit auch nicht in ein betriebsfähiges Gerät übertragen werden dürfte). Im übrigen sind die auch nicht in den PNA-Geräten enthalten.


    Die Töne hast du, damit kannst du jetzt anfangen wonach dir lustig ist. Also wo ist da jetzt eine Falschaussage?


    mfg

  • Ich finde es nur peinlich das TomTom in Deutschland innerhalb der iphone Applikation keine Blitzerwarnung unterstützt. Eindeutig ein Schritt zurück, da nicht im Kundeninteresse. Wer seine Kunden dermaßen behandelt wird langfristig über den Markt bestraft. Schade...der Wettbewerb hat hier gottseidank die passende Antwort bereits platziert.


    sapienz

  • Hast du nun die Töne oder nicht? Von Radarwarner steht ja nichts da (was in Deutschland/Schweiz eh illegal wäre, somit nicht betrieben werden dürfte und somit auch nicht in ein betriebsfähiges Gerät übertragen werden dürfte). Im übrigen sind die auch nicht in den PNA-Geräten enthalten.

    Auf den PNA's in Deutschland funktionieren die Radarwarnungen von TT sehr wohl. Man muß sie nur aktivieren lassen. Das ist TT für Iphone App vielleicht zu aufwendig.

  • Wieso? In allen anderen Ländern funzt der Radarwarner ja und ist in die App inkludiert.


    cu Peter

  • Das extra aktivieren meine ich, der Support schickt Dir hierbei eine Rechtsbelehrung das es nicht geklärt ist ob der Dienst legal ist. Zumindest war das bei mir so.


    Außerdem scheint das TT in Deutschland mal so oder so zumachen, weil es wohl nicht eindeutig ist. Denn auf der TT Homepage steht folgends für D: Klick


    Ich finde diesen Zickzack-Kurs sehr verwirrend und es zeigt das sie wohl selbst unsicher sind. In irgendeiner deutschen Werbung stand auch mal Radarwarnung *)


    Und unten dann: *) Auf Wunsch


    Könnte sogar sein, daß das auf meiner Verpackung vom 950 war.

  • Auf den PNA's in Deutschland funktionieren die Radarwarnungen von TT sehr wohl. Man muß sie nur aktivieren lassen. Das ist TT für Iphone App vielleicht zu aufwendig.

    Womit man selbst erst die Handlung unternehmen muss.


    Somit sind die Warner von Haus aus nicht drin! Der Hersteller muss sich an die Gesetze halten. Der Nutzer muss es auch. Der Hersteller kann direkt in Haftung genommen werden, da seine Handlung direkt mit seinen originalverpackten Geräten nachgewiesen ist. Somit wird kein Warner ausgeliefert.
    Ob sich der Benutzer an die Gesetze hält, muss er selbst verantworten und erforderlichenfalls die Konsequenzen tragen. Wer meint über dem Gesetz zu stehen, muss auch mit deren Durchsetzung leben.


    mfg

  • Wer meint über dem Gesetz zu stehen, muss auch mit deren Durchsetzung leben.


    Ich verstehe nicht warum Du hier jemand beschuldigst, daß er meint über dem Gesetz zustehen. Das Gesetz ist einfach nicht eindeutig. Dies zeigt zum Bespiel auch ein Gerichtsurteil aus der Schweiz. Die haben einen ganz ähnlichen Gesetztestext wie wir in Deutschland. In Deutschland steht ein Urteil noch aus, da es noch keinen einzigen bekannten Fall gibt, in dem die Exekutive überhaupt ein Interesse daran gezeigt hat ein Navigationssystem zu überprüfen und einzuziehen. Man geht also ein Risiko ein, weil es eine rechtliche Grauzone ist, aber nicht weil man meint über dem Gesetz zu stehen. Hier das Urteil aus der Schweiz: Klick