Bundestagswahl 2009

  • Rentenerhöhung zum 01.07.2000 = 0,6 Prozent
    Rentenerhöhung zum 01.07.2001 = 1,91 Prozent (West) und 2,11 Prozent (Ost)
    Rentenerhöhung zum 01.07.2002 = 2,16 Prozent (West) und 2,89 Prozent (Ost)


    Bundestagswahl war am 22.09.2002.


    Rentenerhöhung zum 01.07.2003: 1,04 Prozent (West) und 1,19 Prozent (Ost).


    2004 Nullrunde
    2005 Nullrunde


    Außerplanmäßige Bundestagswahl am 18. September 2005


    2006 Nullrunde



    Rentenerhöhung zum 01.07.2007: 0,54 Prozent
    Rentenerhöhung zum 01.07.2008: 1,1 Prozent
    Rentenerhöhung zum 01.07.2009: 2,41 Prozent (West) und 3,38 Prozent (Ost)


    Bundestagswahl war am 27.09.2009


    Vor der Wahl wird immer die Rente kräftiger erhöht. Nur 2005 kam es nicht dazu. Wegen der ungewöhnlichen Umstände... die Entscheidung für Neuwahlen lag nach dem Termin einer möglichen Erhöhung.


    Franz

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  • Das kannst du fortführen


    2010 Nullrunde
    2011 Nullrunde
    2012 evtl. 0,2% Erhöhung


    2013 Bundestagswahl :gap :gap

  • Zitat

    Original von obk
    So ist es schlicht und ergreifend ungerecht, dass ein Arbeitnehmer, der 30 Jahre gearbeitet und somit einen erhöhten Beitrag zur AV-Versicherung geleistet hat quasi einem Sozialhilfeempfänger, der nach einem Jahr arbeitslos wird, gleichgestellt wird.


    Oder das ein Arbeitnehmer nach 30 Jahren Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung seine Anwartschaften auf seine gesetzliche Rente behalten kann, ein Freischaffender oder Selbstständiger, der seine komplette Altersversorgung privat geregelt hat, sie aber bis zur Freigrenze (rund 26 000,-) aufbrauchen muss, wenn er zum HarzIV Empfänger wird.


    Franz

    Einmal editiert, zuletzt von Franz Jaeger ()

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger
    kräftiger


    Hallo


    Bei den Zahlen kann man wohl kaum von "ordentlich/kräftig/kräftiger" reden und schon gar nicht an Schröder fest machen. In dessen Zeit gab es eben auch Nullrunden.


    Und Wahlgeschenke - wenn man das so sehen will - machen wahrlich alle. Oder ist es nicht seltsam, dass die Abwrackprämie gerade so bis zur Wahl 2009 gereicht hat? :gap


    MfG

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Oder das ein Arbeitnehmer nach 30 Jahren Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung seine Anwartschaften auf seine gesetzliche Rente behalten kann...


    Hallo


    Was wäre die Alternative? Rentenanwartschaften mit Sozialleistungen verrechnen? Dass Selbsständigen ggf. höhere Freigrenzen einegräumt werden müsste, steht für mich außer Diskussion.


    MfG

  • Zitat

    Original von obk
    Dass Selbsständigen ggf. höhere Freigrenzen einegräumt werden müsste, steht für mich außer Diskussion.


    Darauf wollte ich hinaus...


    Franz

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Darauf wollte ich hinaus...


    Hallo


    Dann kannst Du das erste aber weg lassen...


    MfG

  • Zitat

    Original von obk


    Dann kannst Du das erste aber weg lassen...


    MfG


    Warum? Wenn du den Satz richtig liest, dann beklage den Zustand bei den Selbstständigen und habe als Beleg für die ungleiche und ungerechte Regelung das Beispiel eines Arbeitnehmers aufgegriffen.


    Franz

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Warum? Wenn du den Satz richtig liest, dann beklage den Zustand bei den Selbstständigen und habe als Beleg für die ungleiche und ungerechte Regelung das Beispiel eines Arbeitnehmers aufgegriffen.


    Hallo


    Weil es keinen Sinn macht, dass man einen Menschen auf Lebenszeit zum Sozialhilfeempfänger macht, nur weil es im Extremfall bei anderen auch so sein könnte. Darüber hinaus sind die Renten im Vergleich zur privaten Vorsorge mehr als nur bescheiden. Dies zwingt heute schon jeden Arbeitnehmer ebenfalls zur privaten Vorsorge. Und was ist mit der im Fall von AG2? Spricht aber nicht gegen höhere Freibeträge z.B. bei Lebensversicherungen bei Selbstständigen.


    MfG

  • Zitat

    Original von obk


    Weil es keinen Sinn macht, dass man einen Menschen auf Lebenszeit zum Sozialhilfeempfänger macht, nur weil es im Extremfall bei anderen auch so sein könnte.


    Habe ich weder behauptet, gefordert noch geschrieben. Ein Arbeitnehmer hat übrigens die gleicheen Freibeträge.


    Die FDP will die übrigens verdreifachen (auch für Arbeitnehmer)... Jedenfalls haben sie davon vor der Wahl gesprochen :gap


    Die persönliche Altersvorsorge kann doch auf vielerlei Weise gestaltet sein. Das geht über ne Eigentumswohnung über das eigenen Haus, Rentenversicherungen, Lebensversicherungen (IMHO die schlechteste Variante), Aktienpakete, Sparbuch... weis der Geier.


    Es ist nur einfach so, das ne Anwartschaft auch ein Vermögen darstellt, das aber bei den Freigrenzen nicht berücksichtigt wird. Das ist auch richtig so und das stellt auch bestimmt keiner in Frage. Nur sollte es dann ne äquivalente Regelung geben für diejenigen, die nicht über die gesetzliche Altersversorgung abgesichert sind.


    Letztlich verschiebt der Staat damit die finanzielle Unterstützung von jetzt auf später, weil der so geschröpfte dann im Rentenalter am staatlichen Tropf hängt.


    Franz

    2 Mal editiert, zuletzt von Franz Jaeger ()

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Habe ich weder behauptet, gefordert noch geschrieben. Ein Arbeitnehmer hat übrigens die gleicheen Freibeträge.


    Die FDP will die übrigens verdreifachen (auch für Arbeitnehmer)... Jedenfalls haben sie davon vor der Wahl gesprochen :gap


    Hallo


    Wäre aber die einzige logische Konsequenz; zumindest wenn man es in einem Atemzug nennt. Zumal - wie gesagt - auch Arbeitnehmer heute dann um ihre [private] Altersvorsorge bangen müssen. Und die meisten Arbeitnehmer haben nicht einmal DIE Möglichkeit privat vorzusorgen.


    Und zu Letzterem... wie war das mit der Finanzierung? : drink


    MfG

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Die persönliche Altersvorsorge kann doch auf vielerlei Weise gestaltet sein. Das geht über ne Eigentumswohnung über das eigenen Haus, Rentenversicherungen, Lebensversicherungen (IMHO die schlechteste Variante), Aktienpakete, Sparbuch... weis der Geier.


    Hallo


    Schau mal, welche Möglichkeiten ein Arbeitnehmer in der Realität hat. Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung ist für viele unerschwinglich bzw. muss mühsam ein [Arbeits-]Leben lang abbezahlt werden und ist mit den zu erbringenden Zinsen auch richtig teuer. Bei den meisten Arbeitnehmern reicht da ein Gehalt meist schon nicht mehr. Da bleibt zur zusätzlichen Altersvorsorge - wenn überhaupt - bei den meisten eine LV oder ähnliches. Und im Zweifel ist die eben auch weg. Ich weiß... für viele Selbständige gilt das auch. Viele sind hier aber auch etwas flexibler.


    Übrigens... die Regelung ist momentan für alle gleich. Vermögen wird eben bei AG2 angerechnet. Und dazu zählen nun einmel die meisten LV's und gerade diese werden meist als [zusätzliche] Altervorsorge genutzt. Wobei für alle aber auch die Möglichkeit besteht, solcherlei Anwartschaften in Grenzen zu schützen.


    Dass Selbsständigen hier ggf. höhere Freibeträge einzuräumen sind, wäre allerdings geboten. Die Höhe eines solchen erhöhten Freibetrages ließe sich sogar ganz gut errechnen.


    An sonst bleibe ich dabei... das was die FDP will...


    a] ...beruht auf einem Prinzip, das heute so nicht mehr funktioniert.
    b] ...fördert eher die Mittelschicht und damit die eher finanziell Stärkeren.
    c] ...ist nicht zu finanzieren.


    So wie die Linken Traumtänzer auf der einen Seite sind, ist es die FDP auf der anderen... : drink


    MfG

  • Zitat

    So wie die Linken Traumtänzer auf der einen Seite sind, ist es die FDP auf der anderen.


    Da hast Du leider vollkommen recht :/

  • Zitat

    Original von mr.martini


    Da hast Du leider vollkommen recht :/


    Der schöne Herr Westerwelle hat nach vollmundigen Versprechungen vor der Wahl - den Nachrichten nach - heute erkennen müssen, dass Ebbe in der Kasse herrscht.



    Als ob diese ...... das nicht vorher gewusst hätten. Schade, dass eine Wahl deswegen - falsche Versprechungen - nicht annulliert werden kann. Und dass solche Personen nicht eliminiert werden können.